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Recht auf Wiederkehr Paragraph 37 (Gelesen: 2.725 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt wieder bekommen
MCadir
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Recht auf Wiederkehr Paragraph 37
31.07.2019 um 01:12:49
 
Hallo ich bin 1994 geboren 03.09. 2001 nach Deutschland eingereist

2001 bis 2005 grundschule

2005-2010 Gesamtschule mit Hauptschulabschluss

08.2010-2012 Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin , nur Zwischenprüfung erledigt, da 2012 August wie geplant nicht mehr eingereist.

Anfang Juli 2012 kurz vor dem 18 ten Lebensjahr in die Türkei ausgereist für einen Sommerurlaub mit einem Unbefristeten Aufentehaltstitel.

2012 august gab es einen Familienstreit , da mein anderer Onkel mich dazu genötigt hat in der Türkei zu bleiben und jemanden zu heiraten und er zerriss mein Pass und hatte meinem Vater lügen erzählt.

2013 ca März habe ich schließlich geheiratet. ( Selbst da hätte ich noch einreisen könen ohne Probleme. mein onkel hat mich fest gehalten und bedroht und meinen pass zerstört , ich hab nicht freiwillig geheiratet, letztendlich hätte ich auch heiraten  können und mein Mann danach nach Deutschland holen und ich war zu dumm und naiv ).

2013 ca Sebtember bzw Oktober kam die Diagnose das ich krebs hatte, wegen dem ganzen Stress den ich erlebt habe ( Dieses Sommerurlaub hat mir mein ganzen Leben zerstört )

2014 April habe ich ein Kind zur Welt gebracht und war ab April 2014 bis 2018 in Behandlung , 2 mal Schemotherapie usw.

seit 2019 bin ich gesund und mein bruder hat mich nach Deutschland eingeladen mit einem Besuchervisium von 20.07.2019 bis anfang Oktober 2019. Meine Frage ist wie kann ich wieder hier bei meiner familie leben , gibt es Möglichkeiten das Recht auf Wiederkehr zu nutzen Und ein Antrag beim deutschen Botschaft in der Türkei stelle? Mittlerweile sind es 7 Jahre bei mir davon 4 Jahre Krebsbehandlung, ggflls werden die 4 Jahre!berücksichtigt?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 31.07.2019 um 02:13:54
 
MCadir schrieb am 31.07.2019 um 01:12:49:
Meine Frage ist wie kann ich wieder hier bei meiner familie leben , gibt es Möglichkeiten das Recht auf Wiederkehr zu nutzen Und ein Antrag beim deutschen Botschaft in der Türkei stelle? 

Guckst Du hier:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/37.html
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blubb


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Antwort #2 - 31.07.2019 um 04:05:36
 
Hallo,

zusammengefasst: Die Möglichkeit gibt es nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt.
Der wesentliche Punkt dürfte die Sicherung des Lebensunterhalts sein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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MCadir
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 31.07.2019 um 11:44:04
 
Das Problem ist in dem gesetzt steht einmal was mit 5 Jahre. Und einmal 10 Jahre das habe ich nicht verstanden  , in dem gesetzt steht auch nicht ob schwere Krankheiten berücksichtigt wird. Mein Bruder hat 2 Eigentumswohnung und ich könnte in eine davon mietfrei leben und mein Bruder verdient  ca 60 tausend im Jahr Sodas er erst mal für mein Unterhalt auskommt bis ich als Krankenpflegerin ein Job finde
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 31.07.2019 um 11:46:35
 
Soll Dein Kind mit Dir nach D ziehen? Dann muss der LU für Euch beide gesichert sein. Dein Bruder müsste wohl eine VE abgeben. Würde er bürgen?
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blubb


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Antwort #5 - 31.07.2019 um 16:55:14
 
MCadir schrieb am 31.07.2019 um 11:44:04:
Das Problem ist in dem gesetzt steht einmal was mit 5 Jahre. Und einmal 10 Jahre das habe ich nicht verstanden, ...


Die 10 Jahre gelten unter u.a. folgenden Voraussetzungen:
"... wenn er rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurde..."

Nach Deiner Schilderung könnte dies der Fall gewesen sein.

Zitat:
in dem gesetzt steht auch nicht ob schwere Krankheiten berücksichtigt wird.


Wird sie nicht automatisch.
Da Du den zeitlichen Verzug (länger als 5 Jahre) möglicherweise mittels der Zwangsverheiratung und der Hinderung an der Wiedereinreise begründen könntest, wäre die Krankheit erst einmal unerheblich.

Ein Problem könnten die 3 Monate "nach Wegfall der Zwangslage" sein, innerhalb derer die AE hätte beantragt werden müssen. Sollten diese verstrichen sein, müsste möglicherweise, so interpretiere ich es, das Verstreichen dieses Zeitraums mit der Erkrankung begründet werden. Sie könnte, möglicherweise, ein zu berücksichtigendes Kriterium sein, falls die Begründung einer besonderen Härte erforderlich sein sollte, die von der Einhaltung der 3 Monate abhielt.


Auf jeden Fall muss man, wenn man Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen möchte, sehr gut belegt, sehr plausibel und sauber argumentieren.
Möglicherweise wäre das nur mit einem Anwalt umsetzbar.

Gruß
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MCadir
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Antwort #6 - 31.07.2019 um 17:09:11
 
Mein großer Bruder würde für mein Unterhalt auskommen. Er verdient 3200 netto und hat nur 700 euro Ausgaben ich bin ja derzeit in Deutschland mit einem Besuchervisium und hier kann ich kein Antrag stellen weil es sonst illegal ist ich muss den Antrag in Türkei stellen und mein Vater und Mutter und meine große Schwester arbeitet auch und mein kleiner Bruder studiert . Derzeit wohne ich in Türkei in der Wohnung von mein Eltern ,sollte ich ein Anwalt hier in Deutschland nehmen oder in der Türkei?
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MCadir
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Antwort #7 - 31.07.2019 um 17:14:40
 
Ich bin 2012 im Sommer ausgereist und heiraten musste ich März 2013 und 2013 Oktober bin ich krank geworden und war bis 2018 in Behandlung.
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blubb


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Antwort #8 - 31.07.2019 um 17:28:20
 
Richtig, Du musst den Antrag aus der Türkei heraus stellen.
Wenn Du die Wahl hast und Deine Familie es bezahlt, würde ich einen Fachanwalt hier in Deutschland beauftragen. Woher sollte man ein etwas preiswerteres Erstberatungsgespräch vereinbaren, um die tatsächlichen Chancen bewerten zu lassen.

Wie gesagt: Deine Gesamtumstände - Zwangsheirat, Ausreisehinderung + Erkrankung könnten in der Gesamtheit möglicherweise erfolgversprechend für einen entsprechenden Antrag sein.
Wegen der Komplexität Deines Falles würde ich aber empfehlen, den Antrag, falls ein Fachanwalt das als erfolgversprechend bewertet, auch tatsächlich nur mit anwaltlicher Hilfe zu stellen.

Die entscheidende Frage für die Chancenbewertung wird sein, weshalb Du erst jetzt den Antrag stellst / stellen konntest. 

Gruß
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MCadir
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Antwort #9 - 31.07.2019 um 23:03:37
 
Ich danke dir vielmals für die Information,  es wird sehr schwer sein zu überzeugen das ich in die Ehe genötigt wurde und dadurch auch krank . Aber Ich habe noch nie gehört dass eine  Türkin die in Deutschland aufwächst und in Türkei heiratet in Türkei bleibt . In der Regel möchte alle nach Deutschland,  vor allem die Männer die durch das heiraten her kommen möchten.
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reinhard
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Antwort #10 - 01.08.2019 um 10:33:31
 
Das ist richtig.

Aber wenn Du jetzt ein Besuchsvisum für Deutschland hast, kannst Du hier auch eine Beratungsstelle suchen, die Dir helfen kann. Sie muss sich mit Frauenrechten und Aufenthaltsrecht auskennen. Die kennen vermutlich auch eine Rechtsanwältin für Dich. Längst nicht jede Rechtsanwältin kennt sich auf diesem Gebiet aus, da solltest Du Dir Empfehlungen holen und erstmal nur einen einzelnen Beratungstermin abmachen.
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Antwort #11 - 02.08.2019 um 01:10:38
 
Ja wir haben ein Anwalt eingeschaltet und hoffen das es was wird , wenn nicht wäre ich sehr enttäuscht
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