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Verpflichtungserklärung und Besuchsvisum (Gelesen: 1.428 mal)
itaipu
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30.07.2019 um 13:31:02
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Mein Schwager möchte uns besuchen. So weit so ok. Besuchen möchte er uns wohl im Dezember weil seine Abwesenheit dann nicht mit seinem Job kollidiert.

Meine erste Frage ist zur Verpflichtungserklärung:
Aktuell wäre diese aus rein finanzieller Sicht überhaupt kein Problem. Mein Mann möchte die Erklärung möglichst bald abgeben.
Nun ist es aber so, dass ich - sichtbar - schwanger bin. Smiley
Ende September beginnt mein Mutterschutz, nach der Geburt werde ich 1 Jahr in Elternzeit gehen. Elterngeld ist kein pfändbares Einkommen - dies ist mir bekannt.
Würden wir bei dieser Konstellation aktuell überhaupt eine Verpflichtungserklärung erhalten?
Die finanziellen Verpflichtungen (welche sich aus einer Verpflichtungserklärung ergeben können) sind ja in absehbarer Zeit nicht mehr einzuhalten.
Genug Ersparnisse um ein Sparkonto mit Sperrvermerk (statt Einkommensnachweise) vorzulegen, haben wir derzeit nicht.
Das Einkommen meines Mannes alleine wird nicht hochgenug sein (vermute ich). Er verdient zw. 1600 und 2000Euro Netto, aktuell plus ca. 300-400 Euro aus einem Minijob welcher jedoch bis Januar 2020 befristet ist.

Wir werden ab ca. November 4 Personen sein (2 Kinder – 4 bzw. 0 Jahre, sowie mein Mann und ich).  Wir haben alle die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. Mann und Kinder die doppelte (deutsch + nigeria).

Ein paar Infos zum Schwager:

Alter: ca. 30 Jahre (genau weiß ich es nicht).
Herkunft / Staatsangehörigkeit: Nigeria
Familienstand: Verheiratet, ein Kind (ca. 1 Jahr alt).
Job hat er, Verdienst dürfte max. Durchschnitt sein (er vermittelt Microkredite).
Falls wichtig, er hat ein abgeschlossenes Studium zum Bergbau -Ingenieur (zählt meines Wissens zu den Mangelberufen in D), aber nie in dem Bereich gearbeitet.


Wie stehen die Chancen auf ein Besuchsvisum für meinen Schwager?
Ich habe Zweifel… Er hat zwar Frau und Kind… aber sonst nichts was die Rückkehrbereitschaft plausibel macht.
Weder verdient er besonders gut, noch hat er Wohneigentum. Ich sehe die Verwurzelung in Nigeria als gering an.
Ich persönlich habe keine Zweifel an eine Rückkehr – aber das zählt ja nicht Zwinkernd

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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HeFi
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Antwort #1 - 30.07.2019 um 15:49:01
 
itaipu schrieb am 30.07.2019 um 13:31:02:
Ich sehe die Verwurzelung in Nigeria als gering an

lese zB -->http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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itaipu
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Antwort #2 - 30.07.2019 um 16:37:48
 
HeFi schrieb am 30.07.2019 um 15:49:01:



Danke für den Hinweis.

Bleibt noch die Frage bzgl. der Verpflichtungserklärung.  Smiley

bekommt man diese wenn es klar ist, dass sich die finanziellen Verhältnisse - in naher Zukunft - ändern?
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blubb


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Antwort #3 - 30.07.2019 um 22:02:08
 
Hallo,

Gegenfrage: Wenn Dein Mann zur Abgabe der VE zur ABH marschiert, die erforderlichen Unterlagen vorlegt - wer weiß dann von Deiner Schwangerschaft und der möglichen zukünftigen Änderung der finanziellen Leistungsfähigkeit?

Die Antwort auf diese Frage beantwortet somit auch Deine Frage.

Davon abgesehen: Mögliche zukünftige Szenarien von selbst zu thematisieren, wird von Euch auch nicht verlangt, die entsprechenden amtlichen Vordrucke sind im Präsens verfasst.
Eine Schwangerschaft und die mögliche Geburt mit der folgenden möglichen Umgestaltung der pekuniären Bezugsquellen stellen m.E. auch keine eingegangene Verpflichtung dar, die die "Garantiewirkung einer aktuellen VE" gefährden würden.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 30.07.2019 um 22:13:04 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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itaipu
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Antwort #4 - 31.07.2019 um 12:17:49
 
T.P.2013 schrieb am 30.07.2019 um 22:02:08:
Gegenfrage: Wenn Dein Mann zur Abgabe der VE zur ABH marschiert, die erforderlichen Unterlagen vorlegt - wer weiß dann von Deiner Schwangerschaft und der möglichen zukünftigen Änderung der finanziellen Leistungsfähigkeit?



bei der letzten Verpflichtungserklärung mussten wir beide zusammen hin.
Mein Mann war zuerst alleine mit allen Unterlagen (inkl. seinen und meinen Gehaltsabrechnungen) aber es wurde ihm gesagt, wir müssen beide kommen. hä?
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erne
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Antwort #5 - 31.07.2019 um 13:32:20
 
itaipu schrieb am 31.07.2019 um 12:17:49:
zuerst alleine mit allen Unterlagen (inkl. seinen und meinen Gehaltsabrechnungen) aber es wurde ihm gesagt, wir müssen beide kommen. hä?


klar,
mit DEINEN Gehaltsabrechnungen kannst nur DU eine VE abgeben. Auch dann, wenn deine Abrechnung nur ein "auch dabei" sind.
Wenn er nur seine vorzeigt, musst du nicht dabei sein.

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itaipu
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Antwort #6 - 31.07.2019 um 13:51:35
 
erne schrieb am 31.07.2019 um 13:32:20:
klar,
mit DEINEN Gehaltsabrechnungen kannst nur DU eine VE abgeben. Auch dann, wenn deine Abrechnung nur ein "auch dabei" sind.
Wenn er nur seine vorzeigt, musst du nicht dabei sein.



ok, danke  Smiley das erklärt es natürlich  Zwinkernd


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