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Sprachkurs zum Erlernen A1 für Ehegattennachzug (Gelesen: 1.775 mal)
Timidus
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27.07.2019 um 23:05:48
 
Meine Frau kommt aus einem Drittstaat und verfügt über einen Daueraufenthalt EU im EU-Ausland.

Für den Aufenthaltstitel Ehegattennachzug in D fehlt ihr der Nachweis A1.

Dieser soll nun erbracht in D werden. Visumsfrei kann meine Frau bis zh 90 Tagen sich in D zum Deutschkurs aufhalten.

Sollte diesef Zeitraum nicht ausreichen, planen wirn, einen Aufenthaltstitel für einen Sprachkurs zu beantragen. (Und wenn A1 efbrachf ist, dann Ehegatten-Aufenthalt).

Ist das rechtlich möglich odef könnte das als Umgehung des Erforderniises angesehen werden, A1 vor dem Zuzug nach D zu erwerben?
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Antwort #1 - 28.07.2019 um 16:30:05
 
Timidus schrieb am 27.07.2019 um 23:05:48:
Ist das rechtlich möglich odef könnte das als Umgehung des Erforderniises angesehen werden, A1 vor dem Zuzug nach D zu erwerben?

Letzteres ist wahrscheinlich.

Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, dass Grundkenntnisse Deutsch vor der Einreise (zum Daueraufenthalt) zu erwerben sind. Grundkenntnisse sind erschütternd wenig, wenn man die praktische Nutzbarkeit anschaut, aber ganz offenbar - das zeigt die Praxis - längst nicht für alle "schnell mal so" zu erwerben.

Da also der Grundgedanke ist "Erst Deutschkenntnisse, dann Daueraufenthalt", kann es nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen, für den Erwerb eben dieser Deutschkenntnisse bereits Daueraufenthalt zu gestatten.
Also gibt es für A1-Erwerb i.d.R. auch kein entsprechendes Visum.

Das war übrigens auch schon vor 2007 so, also vor dem Spracherfordernis für Ehegattennachzug: Das immer wieder gehörte Argument "Deutsch lernt man am besten in Deutschland" ist ohne eine Basis leeres Gerede.
Ich sehe das immer wieder: Wer weniger als die Grundkenntnisse hat, versteht von der Sprachumgebung irgendwas zwischen sehr wenig und gar nichts. Entsprechend ist der Nutzen sehr gering. Der ist erst gegeben - und dann völlig unbestritten -, wenn Grundkenntnisse da sind. Daher gibt es auch ohne einen Ehegatten in Deutschland wenig Sprachkursvisa "von Null".
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Antwort #2 - 03.08.2019 um 23:25:14
 
Vielen Dank, aber es soll ja kein Daueraufenthalt beantragt wefen, sondern nur due Überbrückung zum Ehegattennachzug.

Meine Frau kann sich ja visumsfrei 3 Monate in D aufhalten, und falls die Zeit nicht ausreicht, wäre ein Aufenthaltstitel wichtig.

Sie lebt in einem benachbarten EU-Land, keine 300 km von mir entfernt und wird Europa ohnehin nicht mehrverlassen (müssen).

Von einigen Städten (Essen, Berlin) habe ich positive Entscheidungen gehört, was den Spracherwerb in D angeht.
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Antwort #3 - 04.08.2019 um 09:46:21
 
Timidus schrieb am 03.08.2019 um 23:25:14:
Sie lebt in einem benachbarten EU-Land, keine 300 km von mir entfernt und wird Europa ohnehin nicht mehrverlassen (müssen).

...und aus welchen Grund kann sie dort keinen Deutschkurs besuchen?
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Antwort #4 - 04.08.2019 um 18:24:39
 
Timidus schrieb am 03.08.2019 um 23:25:14:
es soll ja kein Daueraufenthalt beantragt wefen

Doch, genau das.

Alles, was über die schengenrechtlichen 90 Tage hinausgeht ist langfristiger=Daueraufenthalt
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Antwort #5 - 04.08.2019 um 23:19:55
 
Petersburger schrieb am 04.08.2019 um 18:24:39:
Alles, was über die schengenrechtlichen 90 Tage hinausgeht ist langfristiger=Daueraufenthalt


Danke für den Hinweis. Auch ein 6monatiger Sprachkurs zieht einen langfristigen, dauerhaften Aufenthalt nach sich?
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Timidus
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Antwort #6 - 04.08.2019 um 23:28:09
 
Saxonicus schrieb am 04.08.2019 um 09:46:21:
...und aus welchen Grund kann sie dort keinen Deutschkurs besuchen?


Könnte sie schon, wollen wir aber nicht (wir sind verheiratet und wollen verständlicherweise rasch zusammenziehen). Daher suchen wir eine Möglichkeit, dass sie den Sprachkurs in Deutschkand macht, Sie hat ja ohnehin 3 Monate "visumsfrei" Zeit, und wenn die 3 Monate nicht reichen sollten, brüchten wir eine Verlängerungsmöglichkeit bis zum Ehegattennachzug, wenn A 1 vorliegt. Ein Anwalt hat den Daueraufenthalt EU ins Spiel gebracht, da sie damit ab Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für welchen Zweck auch immer - und hier ist die Frage, ob Sprachkurs ein guter Grund wäre - eine Fiktionsbescheinigung bekommt - in der Hoffnung, dass bei etwiger abschlägiger Antwort der Sprachkurs A1 vorher bestanden ist.
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Antwort #7 - 05.08.2019 um 00:44:53
 
Timidus schrieb am 04.08.2019 um 23:19:55:
Auch ein 6monatiger Sprachkurs zieht einen langfristigen, dauerhaften Aufenthalt nach sich? 


Das ist ein langfristiger (dauerhafter) Aufenthalt.

Gruß
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