T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:In dem Vorgangsbearbeitungssystem meiner Dienststelle kann ich nachverfolgen, dass solche Anzeigen der örtlichen
ABH regelmäßig erfolgen, unter Bezugnahme auf den Erlass BMI.
Daher weiß ich davon überhaupt...
Danke für die Info!
T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:Was die StA angeht: Ich muss Dir aber nicht erzählen, dass es auch eine Menge Migranten gibt, die bewusst unrichtige Angaben machen oder dulden, weil sie sich davon Vorteile versprechen (Alter, Herkunft, Schreibweise Namen, etc.).
Klar, aber um die echt Verdächtigen geht es mir gar nicht. Wenn jemand sich deutlich jünger gemacht hat, soll das auf jeden Fall angeschaut werden. In unserem Fall war es aber in die andere Richtung, also älter. Das gibt rein objektiv keine Vorteile, außer die Frau will ein paar Jahre früher in Rente
Auch bei den Namen, wenn jemand plötzlich ganz anders heißt, ist das verdächtig. Aber zwischen Mohammed und Muhammad o.ä. ist objektiv kein Unterschied, das ist der selbe Name!
Jetzt wäre noch interessant, ob eine
ABH immer einen "Anfangsverdacht" haben muss? Könnte die
ABH vielleicht auch die Betroffenen um eine Erklärung bitten und danach entscheiden, ob eine Anzeige nötig ist?
T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:Es ist ja nicht so, dass Mittellosen dadurch Kosten entstehen müssen.
Müssen nicht, allerdings in dem einen Fall wo ein RA zu Hilfe gezogen wurde, kostet der mehr, als es Prozesskostenhilfe geben wird. Immerhin bleiben dann noch ca 200 Euro weniger als im Strafbefehl...
T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:Weniger aufregen, sachliche Aufklärung betreiben. Durch begründete Einsprüche. Ist m.E. sinnvoller.
Hast recht und machen wir ja auch. Ich hoffe, dass es sich unter der "Community" herumspricht, damit niemand mehr ohne Beratung zur Vorladung bei der Polizei geht. Wenn dort die Unterschiede gut begründet werden, wird das vermutlich die StA auch verstehen.