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Urlaub (Gelesen: 1.469 mal)
Feuerfisch
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.07.2019 um 16:11:52
 
Hallo miteinander,

war hier schon lange nicht mehr online aber jetzt habe ich trotzdem mal wieder eine Frage.

Wir wollen in den Sommerferien in den Urlaub fahren oder fliegen.Entweder Italien oder Spanien evtl auch Kroatien.

Meine Frau und ihr Sohn haben den deutschen Aufenthaltstitel.
Brauchen wir noch extra Unterlagen für die Einreise nach Italien oder Spanien.
Habe beide Konsulate mehrmals telefonisch nicht erreicht deshalb frage ich hier,da die ja im Schengener Abkommen sind.
Bei Kroatien steht aber dabei:
Die EU-Mitgliedsländer Bulgarien Rumänien und Kroatien
wenden den Schengen Acquis bislang nur teilweise an. Bis zu der von diesen
drei Ländern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben
die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen.
Was bedeutet dies:Das wir trotzdem einreisen können mit Kontrolle oder braucht meine Frau mit Sohn ein Visum für Kroatien.
Danke für eure Hilfe

Schöne Grüße
Gerald
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fab87
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 23.07.2019 um 16:41:41
 
Aufgrund europäischer und nationaler Gesetzgebung Kroatiens besteht keine VIsapflicht für Inhaber eines Schengen ATs so lange dieser zur Wiedereinreise berechtigt (hier wohl der Fall). -> Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014.

Für Spanien und Italien braucht ihr auch nichts extra. Es sei denn deine Frau stammt aus dem Kosovo. Dann wäre Spanien ein wenig komplizierter.

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Feuerfisch
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 27.07.2019 um 11:40:05
 
Hallo,

@fab87 danke Dir.

Wir spielen jetzt auch mit dem Gedanken in der Türkei Urlaub zu machen.
Laut Konsulat brauche ich kein Visa aber meine Frau mit Sohn.Beim beantragen habe ich gelesen steht dort:
Ich habe ein Hin-und Rückflugticket von Türkisch Airline,Pegasus Airline oder Onur Air.

Soll also bedeuten daß man nur dieses E-Visa bekommt wenn man mit einer dieser Airline fliegt oder sehe ich das falsche.

Danke nochmal

Gruß Gerald
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Saxonicus
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Antwort #3 - 27.07.2019 um 17:48:38
 
Feuerfisch schrieb am 27.07.2019 um 11:40:05:
Soll also bedeuten daß man nur dieses E-Visa bekommt wenn man mit einer dieser Airline fliegt oder sehe ich das falsche.

Mit einer Anfraget beim türkischen Konsulat sollte sich das schnell klären lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Reyhan
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Antwort #4 - 28.07.2019 um 15:58:20
 
Vielleicht hilft Dir der Link weiter :

https://www.evisa.gov.tr/de/info/was-ist-ein-e-visum/

Du kannst ggfs. auch gleich ein Visum auf dieser Seite beantragen.

Reyhan
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.07.2019 um 11:07:15
 
Türkisches Ausländerrecht aber wie schon vorher geschrieben hilft da eine türkische Auslandsvertretung oder die verlinkte Beantragungswebseite.

Mir ist aber bekannt, dass es in der Tat unterschiedliche Kriterien für das türkische evisa gibt. Manche Staatsangehörigkeiten können es in der Tat nur bei Einreise mit bestimmten Fluggesellschaften benutzen. Wenn ihr auf der Seite die Antragsstellung beginnt werden euch nach Auswahl der Staatsbürgerschaft dann die Kriterien genannt die vorliegen müssen. Als ÖSterreicher bekomme ich das Evisum ohne weiteres, während ich als Afghane eine Hotelreservierung und einen gültigen AT aus Schengen, UK, Irland oder USA vorweisen müsste beispielsweise.
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Feuerfisch
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 31.07.2019 um 08:59:49
 
Hallo miteinander,

danke für eure Hilfe.
Wir haben das E-VISA jetzt auf der angegebenen Website beantragt.Nach 15 min war es fertig.
Kriterien sind wie fab87 schreibt und so steht es auch auf der Website.
AT und Hotelreservierung

Danke und schöne Grüße
Gerald
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