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Ablehnung des Schengenvisums (Gelesen: 1.861 mal)
Themen Beschreibung: Schengenvisum
coroncoron
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutschland
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22.07.2019 um 17:27:33
 
Hallo zusammen,

ich habe ein problem, vielleicht finde ich hier Leute, die mir mit Tipps helfen können. Ich danke euch schon für die tolle Arbeit,die ihr hier macht,um Leute zu helfen.
Folgendes:
Ich bin deutscher,aber ursprünglich Kameruner. Ich lebe schon seit fast 20 Jahren in Deutschland und arbeite seit 7 Jahren nach dem Studium.
Ich habe 2 mal jetzt(Februar und Anfang Juli 2019) die Verpflichtungserklärung ausgestellen lassen, um meine Schwester hier zum Familienbesuch(Schengenvisum) einzuladen. Alle Unterlagen wie im Konsular gefordert gemacht. Zweimal nach dem Interview wurde das Visum zu meiner Schwester (62 Jahre alt) verweigert.
Ich muss gleich sagen, dass sie Hausfrau ist, witwe, hat Kinder und Enkelkinder. Sie hat zu ihren Besitz 5 Häuse, 3 davon sind vermietet. Sie macht vor ihr Haus klein Geschäft, wodurch sie und ihre Enkelkinder im Familienhaus leben. Sie verfügt über mehr als 4.500 Eur umgerechnet im ihr Konto in Kamerun.
Von meiner Seite arbeite ich (Bruder) und habe ein eigenes Haus (173 m3).VE habe austellen lassen.
Im Ablehnungsbescheid stehen die gleichen Ablehnungsgründe jedesmal sind:

- Der Zweckund die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen.
- Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.

Im ihre ersten Remonstration habe ich sogar meine Ausweiskopie vorgelegt. Ich habe die Garantie gegeben, dass eine Woche nach ihren Ruckkehr in Kamerun, dass sich meine Schwester im Konsular mit ihren Pass vorstellt. Es wurde trotz alles abgelehnt.
Da ich verzweifelt bin und weiß nicht mehr wie wir mit dem Fall vorgehen sollten bitte ich um eure Hilfe, vielleicht  mit den Ablehnungsgründen und meiner Problemschilderung kann der eine oder der andere mir helfen.
Noch was uns noch irritiert, ist, dass man keine Klarheit über die Ablehnungsgründe schaffen kann. Es ist zu grob und nicht so klar, dass jeder wirklich einfach beim lesen und die Unterlagen gucken,sofort merkt, wo das Problem liegt. Was nicht einfach für jeder Profan. weinend
Ich hoffe hier mit ihren Hilfen, eine klarheit zu schaffen, über was wir jetzt oder beim nächsten Mal machen werden.  Traurig
Danke im Voraus für euere Antwort und ihre Hilfe.

Coroncoron

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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.07.2019 um 18:41:21
 
Das Problem ist die "mangelnde Rückkehrprognose" zu entkräften...imer sehr schwer, wenn der Antragsteller keine "gute" Arbeit hat und damit seine Verwurzelung nachweisen kann! Vermutlich wurde das Visum auch für länger beantragt!

Deine Angaben zu Haus & Einkommen sind eher Nebensache

Mit den 4.500 € auf dem Konto und einigen Häusern könnte man ein "Touristenvisum" für eine Europarundreise beantragen und dann auch ein paar Tage in Deutschland dort einfügen....wäre dann ohne deine VE und mit klaren Buchungen für eine Rundreise (zb. Spanien, Frankreich, Deutschland) inkl. Hotels und Transportmittel!
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coroncoron
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutschland
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Antwort #2 - 23.07.2019 um 17:06:46
 
Hallo,
Danke fuer deine Antwort. Meine Schwester hat den Antrag fuer einen familiaeren Besuch gestellt. Also, meine Meinung nach ist das Schengenvisum in diesem Sinn klar geregelt.Diese wuerde nicht ueber 90 Tage gehen. Wir haben jedes mal immer einen Antrag unter 70 Tagen gestellt. Wenn die Rueckkehrprognose seite des Antragstellers schwach ist. Warum akzeptieren die nicht die Garantie, die ich als Einladender gegeben habe. Das Konsular hat meine Daten und wissen, wie und wo die mich finden und haben koennen. Die haben alles das in Kauf nicht genommen oder wollen die nicht in Kauf nehmen.
Wie sollen wir dieses Problem loesen?
Danke fuer euere zahlreiche Antworten und Tipps.
Danke im Voraus.

coroncoron
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.07.2019 um 17:12:11
 
Vlt. mal einen kürzeren Zeitraum beantragen? Erstmal vlt. nur 10 Tage oder so. Wenn sie so lange weg bleiben kann, kann man ja auch den Schluss ziehen, dass sie zu Hause nicht wirklich was zu tun hat/ da sein muss.

Falls das klappen sollte kann man später immer noch einen längeren Zeitraum beantragen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 23.07.2019 um 17:20:22
 
coroncoron schrieb am 23.07.2019 um 17:06:46:
Warum akzeptieren die nicht die Garantie, die ich als Einladender gegeben habe.


Weil Du sie ja nicht mit Gewalt ins Flugzeug schleifen darfst.

Du kannst es eben nur versichern, dass sie ausreisen wird, sie kann es auch, aber bei der Botschaft muss man ihr auch glauben. Das scheint noch nicht zu gelingen, überzeugend genug zu sein.

Falls ihr noch ein zusätzlicher Grund für die Rückkehr-Bereitschaft einfällt, kann sie gegen die Ablehnung remonstrieren. Dann guckt vielleicht eine zweite Person auf den Antrag und die Ablehnung.
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openschengen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 25.07.2019 um 12:41:09
 
coroncoron schrieb am 22.07.2019 um 17:27:33:
Noch was uns noch irritiert, ist, dass man keine Klarheit über die Ablehnungsgründe schaffen kann. Es ist zu grob und nicht so klar, dass jeder wirklich einfach beim lesen und die Unterlagen gucken,sofort merkt, wo das Problem liegt. Was nicht einfach für jeder Profan.


Genau hierzu habe ich bereits einen Faden erstellt, hoffe das hilft weiter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1555879763
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coroncoron
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutschland
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Antwort #6 - 29.07.2019 um 15:58:38
 
Hallo wieder zusammen,
ich habe eine Nebenfrage im Bezug des Schengenvisums.
Da ich meine Schwester in einem anderen EU-Staat habe, die auch da let und arbeitet. Kann sie auch unsere aeltere Schwester einladen?
Wenn ja, wie lang sollen wir warten, nachdem das deutsche Konsular  das Schengenvisum am Anfang Juli 2019 fuer das zweite mal abgelehnt hat oder es spielt keine Rolle, ob wir in anderem EU-Land das Visum sofort wieder beantragen?
Danke im Voraus fuer euere Rate und Antwort. Traurig Traurig

coroncoron

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Antwort #7 - 29.07.2019 um 19:12:37
 
Sofort - das spielt keine Rolle.
Nicht bei Verwandtschaftsbeziehungen sowohl in D als auch im anderen Land.

Anders wäre es, wenn ein Kind in Deutschland lebt und unmittelbar nach der Ablehnung die Franzosen einen Antrag für einen Tourismus-Aufenthalt von 90 Tagen bekommen.
Über den müsste man wohl nicht mal 10 Sekunden nachdenken ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 30.07.2019 um 15:36:00
 
coroncoron schrieb am 22.07.2019 um 17:27:33:
Noch was uns noch irritiert, ist, dass man keine Klarheit über die Ablehnungsgründe schaffen kann. 

Mögliche Ablehnungsgründe kann man aus dem Visa-Handbuch destilieren
zB hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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