Hallo allerseits am Sylvesterabend,
vielleicht ein merkwürdiger Zeitpunkt, hier zu posten, aber da die Party in diesem Jahr ausfallen muss und ich gerade meinen Schreibtisch aufräume, möchte ich nachholen, was ich mir Anfang des Jahres vorgenommen und dann vergessen hatte.
1. Nachtrag, wie es ausgegangen ist:
Da mein Mann sich nicht frühzeitig gekümmert hat, hatten wir den Termin bei der AB erst am 02.01.2020. Sein Arbeitgeber hat ihm den Arbeitsvertrag über den 31.12.2019 hinaus verlängert, aber die Verlängerung für den Fall der Nichterteilung eines
AT auflösend bedingt.
Unsere eine Sorge war, dass mein Mann keine
NE (sondern nur eine weitere AE) erhalten würde, weil die drei Jahre erst am 04.01.2020 vollendet waren. Das war aber kein Problem, die
NE wurde bereits am 02.01.2020 ausgestellt. (Es hätte uns viele Sorgen erspart, wenn das im Vorfeld klar gewesen wäre, aber die AB hatte uns mitgeteilt: "Es gibt keine Möglichkeit, vorzeitig eine
NE zu erhalten").
Unsere noch größere Sorge war, dass er zwar eine
NE erhalten würde, aber in Form eines
eAT und damit nicht sofort, sondern erst nach mehreren Wochen. Das hätte ein echtes Problem mit dem AG gegeben, der war nämlich nicht mit der Fiktionswirkung zu überzeugen. Aber zum Glück stellt die Berliner AB gar keine eATs aus - oder hat es vor einem Jahr jedenfalls nicht getan. Auch das wäre gut zu wissen gewesen, war aber im Vorfeld nicht rauszukriegen (keine Info auf der Webseite und keine Antwort auf Anfrage). Deshalb möchte ich es hier nachtragen, vielleicht hilft die Info noch jemandem (auch wenn ich leider nicht garantieren kann, dass sie noch aktuell ist).
2. Neue Frage:
Ich musste eine Erklärung zum Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft unterzeichnen - so weit, so gut. Die Erklärung enthält auch die Verpflichtung, "jede Veränderung der ehelichen Lebensgemeinschaft der Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen". Darf mir die AB bei Erteilung einer
NE überhaupt noch eine solche Verpflichtung auferlegen?
Euch allen einen guten Rutsch,
Wölfin