Eine bekannte Drittstaatlerin möchte sich vom Partner trennen.
Verheiratet seit 5+ Jahren, seit 5+ Jahren Aufenthalt in Deutschland mit befristeter
AE nach 28.1.1..
2 gemeinsame Kinder, beide besitzen die Deutsche und Drittstaatliche Staatsangehörigkeit.
Sie muss bisher keinen Integrationskurs oder
B1 nachweisen / durchführen, Befreiung liegt aufgrund der Mutterrolle und fehlenden Zeiten für die Teilnahme vor.
Partner hat die Kotenzugänge gesperrt, Kindergeld behält er ein. Wie sind die richtigen Schritte um
a) die Scheidung einzureichen
Das sollte einfach sein, einfach einen Anwalt der die Heimatsprache spricht suchen und den Prozess starten.
b) die
AE als Ehefrau eines Deutschen übertragen auf die Muterrolle von 2 deutschen Kindern.
Hier ist die Frage offen, ob sie aufgrund des Aufenthaltes und der Situation (Trennung hat Gründe) eine
NE erhalten kann, auch wenn kein
B1 vorliegt. Schließlich liegt eine Befreiung für die aktuelle Durchführung von
B1 und I-Kurs vor; anders herum ist der Lebensunterhalt nicht gedeckt wenn sie auszieht.
c) Bereitstellung einer neuen Wohnung
Sie arbeitet nicht, wird deswegen voraussichtlich auf Hartz IV zurückfallen und den Ehemann auf Unterhalt verklagen müssen. Eine gütliche Einigung wird als unwahrscheinlich eingeschätzt. Auch das Kindergeld möchte er zur Zeit nicht herausgeben.
Kann sie für sich und 2 Kinder einfach eine Wohnung anmieten? Welche Behörde ist Ansprechpartner für die Kostenerstattung von Miete, Kaution, Einrichtung usw? Ist dort vorher eine Vorsprache notwendig?
Sollte man hier zweigleisig fahren und parallel bereits Unterhaltsvorschuss beantragen? Für Kaution, Einrichtung, Miete, evtl. Makler entstehen ja schnell Kosten von 5.000+ Euro.
Wir könnten dies auch finanziell vorstrecken, allerdings nicht ohne eine Bestätigung zu haben wie und wann eine Rückzahlung vom Amt erfolgt. Alternativ könnten wir die 3 auch aufnehmen temporär für einige Wochen, können wir hierfür Kosten von einer Behörde erhalten bis eine geeignete Wohnung gefunden ist?
a) und b) ist unkritisch, aber das richtige Vorgehen in der richtigen Reihenfolge bei c) ist unklar.