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Aufenthaltskarte in Paris verloren (Gelesen: 1.991 mal)
juanito
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09.07.2019 um 22:37:40
 
Ein Kubaner lebt mit abgeleiteter EU-Freizügigkeit in Deutschland. Er ist für ein paar Tage nach Paris gefahren, mit dem Zug. Dort hat er heute seine Aufenthaltskarte verloren, seinen Pass hat er noch. Was sollte er tun?
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Antwort #1 - 09.07.2019 um 22:57:55
 
Der Polizei im Frankreich den Verlust melden. Und dann später in Deutschland ebenfalls.
Er sollte zumindest eine Kopie seiner Heiratsurkunde jetzt bei sich haben (auf dem Handy z.B.).
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Antwort #2 - 10.07.2019 um 11:56:09
 
Heute noch den Verlust anzeigen.

Sonst könnte ihm passieren, was zur Zeit einigen ehemaligen Besitzern von z.B. Aufenthaltstiteln passiert, die ihren AT verloren... haben und den Verlust erst mit zeitlichem Verzug melden. Denen wird unter genannten Umständen zur Zeit regelmäßig im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren unterstellt, den AT mitnichten verloren, sondern zwecks Nutzung zum Missbrauch überlassen zu haben. Und ja, für die Fleißbienchensammler: Die Aufenthaltskarte ist kein AT, ich weiß. Aber meine Anmerkung trifft auch auf diese zu.

Gruß
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juanito
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Antwort #3 - 10.07.2019 um 17:54:20
 
Na er wäre schön blöd ausgerechnet in Frankreich seine Aufenthaltskarte freiwillig zu "verlieren". Ich habe ihm gesagt, er soll umgehend zur Polizei gehen. Er hat eine Kopie der Aufenthaltskarte auf dem Handy.
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blubb


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Antwort #4 - 10.07.2019 um 20:03:56
 
Naja, "Gelegenheit macht Diebe", heißt es so schön und ich bin natürlich etwas geprägt durch meine berufliche Tätigkeit.

However, der wesentliche Punkt ist:
Möglichst geringen zeitlichen Verzug herstellen zwischen Verlustfeststellung und Anzeigenerstattung (Bescheinigung darüber ausstellen lassen).
Das Vorhandensein eines Fotos auf dem Handy ist hilfreich.

Für die Wiedereinreise nach DEU ist dann auch nichts besonderes zu beachten. Aus der Praxis für die Praxis: einfach reisen.

Gruß
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Antwort #5 - 30.07.2019 um 14:28:06
 
Der Kubaner ist in Paris nicht zur Polizei gegangen, weil er schon nicht mehr in Paris war. Mittlerweile ist er seit zwei Wochen wieder in Deutschland.

Er hat für den 30.09. einen Termin in der ABH zur Neuausstellung der Aufenthaltskarte. Er soll zum Termin auch die Verlustmeldung durch die Polizei mitbringen. Falls er den Verlust noch nicht bei der Polizei angezeigt hat, soll er das umgehend nachholen.

Heute war er bei der Bundespolizei, um die Verlustmeldung zu machen. Aber dort sagte man ihm, er soll erst zur ABH, dann könne er die Meldung machen. Klingt für mich merkwürdig.

Was stimmt denn nun?
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Antwort #6 - 30.07.2019 um 15:11:19
 
Was will er bei der Bundespolizei? Er hätte sofort nach der Rückkehr nach D den Verlust bei der nächsten normalen Polizeidienststelle melden müssen. Der Ausweis muss zur Fahndung ausgeschrieben werden!
Ich bin im April in Italien beklaut worden. War dort bei der Flughafenpolizei (ohne die Verlustbescheinigung hätte ich gar nicht zurückfliegen können) und dann bei meiner zuständigen Polizeidienststelle in D.

Logisch bekommt er keine neue Aufenthaltskarte ohne Bescheinigung der französischen oder deutschen Polizei über den Verlust. Da kann ja jeder kommen und sowas behaupten!
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Antwort #7 - 30.07.2019 um 15:21:43
 
Ich habe gerade nochmal mit ihm gesprochen. Er drückt sich leider sehr umständlich aus, so dass ich dreimal nachfragen muss, um zu verstehen, was er meint.

Die BPol hat den Verlust wohl doch aufgenommen, nur hat er keine Bestätigung bekommen. Der Beamte sagte ihm, das sei kein Problem. Er ist anschließend direkt zur ABH marschiert, aber die tut nichts vor dem Termin am 30.09.

Und BPol, weil es die für ihn nächstgelegene Polizeidienststelle ist.
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Antwort #8 - 30.07.2019 um 16:01:17
 
juanito schrieb am 30.07.2019 um 15:21:43:
Die BPol hat den Verlust wohl doch aufgenommen, nur hat er keine Bestätigung bekommen.


Sicher dass Du das richtig verstanden hast? Wenn sich da jemand bei der Polizei an den Computer setzt und meine Anzeige aufnimmt (egal worum es geht), dann wird diese zum Schluß ausgedruckt und mir zum Unterschreiben hingelegt. Und danach wird mir eine Kopie gezogen + Stempel + Unterschrift Polizei. Wegen dem Blatt bin ich ja auch hingegangen, damit ich damit die nächsten Schritte unternehmen kann. Wovon ich noch nie eine Kopie bekommen habe ist eine Zeugenaussage. Aber doch von jeder Anzeige.
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Antwort #9 - 30.07.2019 um 21:54:33
 
Es geht um zwei getrennte Vorgänge.

1: Verlustmeldung bzw. -anzeige.
Die wurde durch die BPOL offensichtlich entgegengenommen und dokumentiert. Bei Befolgung der Dienstvorschriften ist auch die Aufnahme in den Sachfahndungsbestand erfolgt.
Üblicherweise bekommt man auch eine "Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige", die ggf. im Fließtext oder mittels handschriftlicher Modifikation (streiche "Straf", setze "Verlust") angepasst wurde.

2: Neuausstellung Aufenthaltskarte.
Die erfolgt dann durch die ABH am 30.09.
Üblicherweise unter Vorlage der o.g. Bescheinigung.
Es ist aber denkbar, dass BPOL-Dienststellen mit der örtlichen ABH andere Verfahrensweisen, z.B. Übermittlung derartiger Sachverhalte / Meldungen per E-Post an die ABH, vereinbart haben.

Kleine Anmerkung am Rande: Da der Cubaner, entgegen meines und vermutlich Deines Ratschlags es nicht für nötig erachtet hat, den Verlust zeitnah anzuzeigen, sollte er hoffen, dass nicht noch im Nachgang eine missbräuchliche Nutzung der Aufenthaltskarte bis zum Meldezeitpunkt in irgendeiner Form aufploppt. Dann hätte er ein Problem.

Ich will ehrlich sein: Deine Sachverhaltsschilderung jetzt bestätigt mich etwas in meiner vorgenannten beruflichen Prägung...

Gruß
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Antwort #10 - 31.07.2019 um 09:44:14
 
Ja ich habe ihm gesagt, er solle die Anzeige zeitnah erstatten. Aber mehr als reden kann ich nicht. Wenn er meint, das sei richtig so wie er es macht, bitte sehr. Wir werden sehen.
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