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eAT Ausstellung verzögert sich (Gelesen: 6.134 mal)
dim4ik
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Antwort #15 - 16.07.2019 um 15:19:56
 
Petersburger schrieb am 13.07.2019 um 17:27:19:
Das führt zu in der Praxis absolut möglichen, absurden Fallkonstellationen.

Korrekt, ein Beispiel:

Der Ausländer beantragt die Verlängerung seines AT. Die ABH entscheidet darüber positiv und veranlasst die Ausfertigung des neuen eAT, diese dauert bekanntermaßen einige Wochen. Der Ausländer muss allerdings dringend ins Nicht-Schengener-Ausland (spontane Dienstreise oder andere wichtige Gründe). Die ABH weigert die Erteilung einer FB sowie eines Klebeetiketts, da der neue AT ja bereits erteilt wurde.
Frage: ist das Handeln der ABH rechtens und wie kann der besagte Ausländer seine Auslandsreise antreten ohne Probleme bei der Aus- und vor allem Wiedereinreise über einen nicht deutschsprachingen Mitgliedstaat zu bekommen? Wie umgeht man die künstlich erzeugte Begrenzung der Reisefreiheit?
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blubb


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Antwort #16 - 16.07.2019 um 15:29:21
 
Indem man die bestehenden Rechtsmittel nutzt. In diesem Fall der Nichterteilung der FB widerspricht.
Und falls, wider Erwarten und wider jeder Erfahrung, sich die ABH trotz dieser vorgebrachten Gründe weiter sperrt, kann man den Klageweg beschreiten.
Verwaltungsrechtlich und ggf. zivilrechtlich (->Schadenersatz).
Dann spätestens hat man auch eine vorläufige Rechtsprechung dazu...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Antwort #17 - 16.07.2019 um 17:28:04
 
dim4ik schrieb am 16.07.2019 um 15:19:56:
Die ABH weigert die Erteilung einer FB sowie eines Klebeetiketts, da der neue AT ja bereits erteilt wurde.

Die Entscheidung wurde nicht wirksam und in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form bekanntgegeben. Was also wurde erteilt?

Ich würde mich nicht wundern, wenn der Vertreter der von Dir genannten Argumentationskette dann die Aushändigung des eAT infrage stellt, wenn ihm bekannt wird, dass die Erteilungsvoraussetzungen für den AT selbst entfallen sind - wie z.B. bei Tod des in Deutschland lebenden Ehegatten noch während der Gültigkeit des nationalen Visums zur Einreise. Gab es schon und die entsprechende Diskussion auch.

Wenn die ABH im Moment der Bestellung einen *Bescheid* fertigt und aushändigt mit allem, was dazugehört, einschließlich Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdauer und Auflagen, dann kann sie auch eine AE als Klebeetikett in den Pass kleben. Ohne Bescheid bleibt nur die FB.
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uwe1122
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Antwort #18 - 24.07.2019 um 17:51:42
 
Wie erwartet bekommt meine Frau erst einen Termin ende September.Der eAT ist gültig bis 29.10.19.
Bis zur geplanten Reise ende Oktober wird das dann nichts mit der Aushändigung.

Die Reise wurde bei der Terminabsprache erwähnt,kein Problem wir kleben dann einen vorläufigen in den Pass.

Wenn es dann doch eine FB geben sollte,wissen wir ja nun nach den vielen Hinweisen hier im Threat,auf was man achten muß.
Danke nochmal dafür.

Nun ist die Terminbestätigung eingetroffen,mit dem Hinweis einen Reisenachweis für die anstehende Reise im Oktober mit zu bringen. Kein Problem werden wir dann haben.

Des weiteren sind folgende Unterlagen zum Termin mit zu bringen :
X Arbeitsvertrag
X Nachweis über Miet- und Heizkosten
X Nachweis Steuerberatungsbüro über Netto- und Brutto –Einkommen,sowie Höhe der      
   Krankenversicherung .

Ich brauch zum Ersten mal nicht mit zum Termin,da > 3 Jahre die familiäre Lebensgemeinschaft bestand und  sie besteht immer noch .AE nach § 28 Abs.1  5.1

Ich will das im Vorfeld mit der ABH richtigstellen ,und frage mal in die Runde für welche AE diese Unterlagen zur Verlängerung benötigt werden,um meiner Frau bei dem Termin unnütze Diskussionen zu ersparen.

Gruß
Uwe 
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Antwort #19 - 24.07.2019 um 22:30:46
 
uwe1122 schrieb am 24.07.2019 um 17:51:42:
Ich will das im Vorfeld mit der ABH richtigstellen ,und frage mal in die Runde für welche AE diese Unterlagen zur Verlängerung benötigt werden,um meiner Frau bei dem Termin unnütze Diskussionen zu ersparen.


Für die Verlängerung eine AE als Ehegatte eines Deutschen ist keines der angeblich geforderten Dokumente ("folgende Unterlagen") erforderlich.
Sicher, dass Du nicht nur ein Standardformular ohne Kreuze erhalten hast?

Gruß
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Antwort #20 - 24.07.2019 um 23:15:28
 
T.P.2013 schrieb am 24.07.2019 um 22:30:46:
Sicher, dass Du nicht nur ein Standardformular ohne Kreuze erhalten hast?


Ja,und ich habe es geahnt das die Frage kommt  Smiley leider weis ich nicht wie ich richtige Größe einstellen kann,sorry.

...
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« Zuletzt geändert: 24.07.2019 um 23:28:46 von uwe1122 »  
 
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Antwort #21 - 25.07.2019 um 12:58:19
 
Ja, erstaunlich. Schön gepflegt alles angekreuzt.
Aber was ich oben bzgl. der Erfordernis d. Nachweise Arbeit, Einkommen, Mietkosten schrieb, gilt trotzdem (es sei denn, Ihr wäret im HartzIV-Bezug).

Gruß
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Antwort #22 - 27.07.2019 um 07:54:04
 
Die angeforderten Unterlagen schauen danach aus, als sollte vielleicht die Niederlassungserlaubnis geprüft werden.

Nur die Gebühr scheint sich auf eine normale AE Verlängerung sowie die anschließende Übertragung als Kleber für die Reise zu beziehen.

Möglicherweise wird gleich beides geprüft und beim Termin dann statt AE gleich die NE erteilt  Zwinkernd
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Antwort #23 - 28.07.2019 um 14:21:39
 
Jojo2015I schrieb am 27.07.2019 um 07:54:04:
Die angeforderten Unterlagen schauen danach aus, als sollte vielleicht die Niederlassungserlaubnis geprüft werden.


Hallo,

daran habe ich auch schon gedacht.

Aber spielt es denn keine Rolle,das ich den LU bestreite und sie bei mir mit versichert ist ?

Muss man zwingend einen Arbeitsvertrag haben um eine NE zu bekommen ?

Gruß
Uwe


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Antwort #24 - 28.07.2019 um 16:57:00
 
uwe1122 schrieb am 28.07.2019 um 14:21:39:
Aber spielt es denn keine Rolle,das ich den LU bestreite und sie bei mir mit versichert ist ?


Natürlich spielt es eine Rolle. Wenn Ihr verheiratet seid und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kannst Du mit Deinem Verdienst Euren gemeinsamen LU sicherstellen.
Die KV im Rahmen der Mitversicherung (Familienversicherung) reicht dann auch aus.

Zitat:
Muss man zwingend einen Arbeitsvertrag haben um eine NE zu bekommen ? 


Nein.

Gruß
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Antwort #25 - 28.07.2019 um 17:32:23
 
T.P.2013 schrieb am 28.07.2019 um 16:57:00:
Natürlich spielt es eine Rolle.


Habe ich mir doch gedacht.Danke für die Bestätigung  22

T.P.2013 schrieb am 28.07.2019 um 16:57:00:
Nein.


Danke,macht ja auch irgendwie keinen Sinn wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.


Gruß
Uwe
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