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Reise in EU mit Ausweisersatz mit Aufenthaltstitel und Notreiseausweis möglich? (Gelesen: 1.186 mal)
Mwanao
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i4a rocks!


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05.07.2019 um 12:12:47
 
Hallo,
es geht um einen Kameruner mit abgelaufenen Pass (der neue ist beantragt, wird aber nicht fertig).
Er hat einen Aufenthaltstitel in Dt., nun wegen dem abgelaufenen Pass in einem Ausweisersatz.
Ist es trotzdem möglich, einen Notfallausweis am Flughafen zu bekommen für eine Reise nach Frankreich von Berlin?
Oder gibt es andere Möglichkeiten noch zu reisen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 05.07.2019 um 20:42:23
 
Hallo,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, wenn er denn keinen Reiseausweis für Ausländer von der ABH bekommt, sich von der Bundespolizei einen Notreiseausweis ausstellen zu lassen.
Er muss nicht erteilt werden, es ist auch kein offizieller Passersatz, der von anderen Ländern anerkannt werden muss. Frankreich würde den, zur Zeit, i.d.R. anerkennen.
Diesen Notreiseausweis ("NORA") sollte man aber, in dieser Konstellation, mit etwas Vorlauf bei der BPOL beantragen...
Die Chancen halte ich persönlich für nicht so hoch (käme wesentlich auf die Art des AT, Gründe für die Reise etc. an), aber das lässt sich ja klären.

Gruß
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mwanao
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 05.07.2019 um 21:13:10
 
Vielen Dank.
Er war heute bei der BPol am Flughafen Tegel und der Beamte meinte es wäre am Tag des Fluges möglich. Er hat ihm ein Formular zum Ausfüllen mitgegeben.
Wir haben es so verstanden, dass es nur am Tag des Fluges geht in Tegel.
Wo würde man es denn mit Vorlauf beantragen? Online?
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blubb


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Antwort #3 - 05.07.2019 um 21:56:16
 
Hallo,

ausgestellt und ausgehändigt werden kann er, wenn denn, sowieso erst am Tag der Reise, "unmittelbar vor Reiseantritt".

Bei Beantragung direkt bei einer Dienststelle wie der BPOL am FLH Tegel läuft das so, dass man mit etwas Vorlauf ("Vorlauf" soll heißen, mehr als die üblichen 1,5 Std, also +1 oder 2 Stunden im Idealfall) sich bei der Dienststelle meldet, Sachverhalt schildert, den Antrag abgibt und dann darüber entschieden wird. Dann erfährst Du direkt vor Reiseantritt, ob Du einen NORA erhältst oder die Reise knicken kannst.

Wenn Du ihn online auf der verlinkten Seite beantragst, bedeutet "Vorlauf" ein paar Tage vorher. So wird der Sachverhalt auch schon ein paar Tage vorher geprüft und entsprechend (vor-)entschieden.

Ich kenne die genauen Abläufe en detail per Online-Beantragung leider nicht.
Der Antrag wird dann an die zuständige Dienststelle elektronisch versandt und, vermutlich dienststellenunterschiedlich, vom Dienstgruppenleiter der am Ausreisetage diensthabenden Schicht oder auch vom Sachgebiet "Grenze" entschieden.
Dann hast Du, bei normalem Verlauf, auch schon ein Ergebnis der Prüfung vor dem Tag der Ausreise selbst und kannst Dich besser darauf einrichten.

Wenn Du genaue Ablaufinformationen haben möchtest oder Fragen aller Art dazu hast, kannst Du auch vorher die unten auf der verlinkten Seite genannte "Hotline" anrufen. Anliegen wie Deine sind Tagesgeschäft und sollten auch von jedermann dort genau beantwortet werden können.

Gruß
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Mwanao
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Antwort #4 - 05.07.2019 um 22:22:37
 
Ok, vielen Dank für die Erläuterungen!
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