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"Handschuhehe" bei illegalem Aufenthalt in D (Gelesen: 2.101 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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02.07.2019 um 22:52:10
 
Moin,

Ganz skurriler Plan, von dem ich Wind bekommen habe:

Sie aus Drittstaat, keine Privilegien, kein unsicheres Urkundenwesen, kein EFZ (also Befreiung vom OLG nötig bei Heirat in D), Asylanerkennung verschwindend gering.
Was solls, kann man sowieso erraten, es geht um China.
Er Deutscher.
Sie kam mit Visum nach D (ich kann nur vermuten zu Besuch).
Wollte nicht ausreisen, hat nach Ablauf des Visums einen Asylantrag gestellt, wurde erwartungsgemäss abgelehnt. An eine Ausreise wird immer noch nicht gedacht.

Nun soll geheiratet werden. Er ist überzeugt von der Beziehung, die genauen persönlichen Verhältnisse kenne ich aber niicht und tun ja auch nichts zur Sache.

Das geht natürlich nicht in D, sie ist jetzt ja quasi untergetaucht und hat nichtmal eine Duldung.

Der Plan: Eine Handschuhehe in Mexico, dann bekäme sie einen legalen Status in D.
Es sind wohl alle Vorraussetzungen in MEX geklärt, Papiere werden seit 2 Monaten organisiert.

1. Frage: Hat einer ne Ahnung, ob es MEX wirklich nicht stört, daß keiner der Beiden mit dem Land nichts zu tun hat und keiner der Beiden dabei anwesend ist? Das soll einfach so mit zwei notariell beglaubigten Bevollmächtigten gehen.

Es ist ein Anwalt eingeschaltet. Der musste wohl danach suchen (!) und hat dann z.B. geäussert "Ehepartner von Deutschen werden nie ausgewiesen, wg. Art. 6 GG".
Diese Handschuhehe müsse dann in D anerkannt werden.
Damit würde dann mit der ABH eine Einigung zustande kommen.
Die ABH sei informiert, "daß es besondere Gründe gebe, warum sie jetzt nicht ausreist." Der Antrag werde noch bearbeitet (was für ein Antrag, auf was? Keine Ahnung!).
Der besondere Grund ist wohl keinen Bock auf Ausreise und baldige Handschuhehe in MEX.

MIR braucht Ihr nicht zu erklären, wie und warum dieser Plan völlig absurd ist und aus div. Gründen nicht funktionieren wird.
Ich schreibe mir aber die Finger wund und er glaubt nur dem Anwalt. Der meiner Meinung nach keine Ahnung hat.

Die Standards habe ich schon durch (keine AE wegen falschem Visum usw...) aber ich dringe nicht durch.
Was schön wäre, wären Beispiele, Urteile, auch im Bezug auf die Handschuhehe, die offensichtlich nur dazu dient, die Heirat irgendwie zustandezubekommen. Daß es damit in dieser Situation auch nach Klage keine AE geben wird.

Natürlich habe ich bereits geraten, mit Flugticket zur ABH zu gehen, um eine GÜB zu bitten und zu hoffen, daß es keine Einreisesperre gibt und daß sie nicht direkt festgenommen wird. Wie ständen da die Chancen, ohe Einreisesperre wegzukommen?

Wie redet man diesem hoffnungslos seiner Liebsten verfallenen Kerl (kann man ja verstehen) diesen grandiosen Scheissplan aus?

Ich glaube, ich habe alles was mir bekannt ist geschrieben.
Den zeitlichen Ablauf kenne ich nicht, habe aber schon nachgefragt.

Gruß,
Norbert







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Antwort #1 - 02.07.2019 um 23:30:25
 
Vergiss das Ganze und halte Dich 'raus, wenn jemand partout nicht auf Dich hören will.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #2 - 03.07.2019 um 00:02:13
 
Moin,

Eigentlich hast Du ja recht.
Das ist aber wohl aus kompletter Ahnungslosigkeit, Sorglosigkeit in Verbindung mit einem ahnungslosen Anwalt entstanden.
Das Forum, wo das herkommt ist an Sachlichkeit und Disziplin auch so ziemlich das Gegenteil von info4alien.de. Deswegen verlinke ich das hier auch nicht. Das wäre mir fast unangenehm.
Das war jetzt nur ein letzter Versuch, ihn vor der Katastrophe zu bewahren, vielleicht schaut er hier ja mal rein.
Er hat jetzt den Link zu diesem Thread hier, mal sehen, wie/ob er reagiert.

Deine Antwort ist ja schonmal ein Hinweis, daß ich mit meiner Ansicht nicht auf dem Holzweg bin. So, wie ich Dich kenne...
Danke!

Gruß,
Norbert

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lottchen
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Antwort #3 - 03.07.2019 um 09:50:29
 
Ich habe ja keine Ahnung von Handschuhehe, aber wenn man mal im I-Net ein wenig surft, kommt überall die Aussage, dass einer der beiden Partner in dem Land, wo die Ehe geschlossen werden soll, anwesend sein muss. Will der Bekannte nach Mexiko fliegen und das ganze Prozedere selber organisieren und durchziehen? Das könnte er auch einfacher haben indem er nach Polen oder Portugal oder ein anderen europäisches Land reist. Ich fürchte nur, dass man ohne Wohnsitz dort auch schlecht heiraten kann. Das geht wohl in Mexiko oder warum ausgerechnet Mexiko? Spricht er spanisch? Hat er Geld? Falls überhaupt machbar wird das Ganze eine Stange Geld kosten. Und dann? Dann hat sie doch noch lange nicht das Recht, eine AE in D zu bekommen. Vielleicht schickst Du ihm mal ein paar Links zu Themen anderer Foristen, wo genau das gemacht wurde: geheiratet und dann eine AE beantragt ohne mit dem richtigen Visum eingereist zu sein. Dürfte es hier im Forum ja genug Themen geben wo einer der Betroffenen sein Leid über die "bösen Behörden" klagt, die auf einer Ausreise des Ehepartners und damit der Einhaltung der Gesetze bestehen.   

Bezahlt der Bekannte den Anwalt selber oder auf Schein? Ich meine hat er genügend Geld, um allein die finanzielle Seite dieser Situation zu stemmen? Das wird ein Faß ohne Boden.
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fab87
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Antwort #4 - 03.07.2019 um 10:00:48
 
lottchen schrieb am 03.07.2019 um 09:50:29:
Ich habe ja keine Ahnung von Handschuhehe, aber wenn man mal im I-Net ein wenig surft, kommt überall die Aussage, dass einer der beiden Partner in dem Land, wo die Ehe geschlossen werden soll, anwesend sein muss.  


Kurze Recherche hat ergeben, dass Ingrid Bergmann 1950 in Mexiko per Handschuhehe geheiratet hat und weder sie noch ihr Gatte war anwesend.

Wäre nicht überrascht, wenn da die Idee herkommt trotz 1950.... Wenn man Handschuhehen und Mexiko googelt findet man dann direkt auch eine Reihe sehr halbseidener Agenturen. Manche von denen bieten auch Vieleheschließung in Mexiko an. Die ist da aber alles andere als möglich oder legal und zeigt daher die Qualität dieser Angebote gut auf.

Selbst, wenn das klappt, klappt der Aufenthalt wie richtigerweise hier schon festgestellt halt trotzdem nicht. Der Irrsinn bringt also gar nichts.
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reinhard
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Antwort #5 - 03.07.2019 um 11:49:35
 
Ich habe nichts dagegen, dass die beiden in Mexico heiraten und sie dann eine AE beantragt. Ich nehme an, die zuständige Ausländerbehörde wird dann über den Antrag entscheiden.

Falls sie Rat und Hilfe braucht, darf sie gerne hier im Forum fragen. Ich denke, ich warte ihre Fragen ab, wenn sie denn welche hat. Vielleicht weiß sie ja alles. Vielleicht weiß sie sogar alles besser. Dann halte ich mich einfach zurück.
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