openschengen schrieb am 06.07.2019 um 13:58:34:A: an wen diese zu richten ist? Leiter Konsularabteilung, Botschafter oder Leitung des AA?
B: ob hierauf eine Rückmeldung seitens der Behörde erfolgen muss?
Hallo,
es steht Dir frei, an wen Du die Fachaufsichtsbeschwerde richtest und in welcher Form dies geschieht.
Da Du ja letztendlich einen so wahrgenommenen Mangel monierst, der innerhalb des AA systemimmanent ist, würde
ich diese Fachaufsichtsbeschwerde an die Leitung des AA richten. Die tropft dann zwecks Einholung von Stellungnahmen von dort runter über das Fachreferat, zur
AV, über den Leiter RK, zum Leiter Visastelle und letztendlich bis zum SB.
Eine Antwort wirst Du mit Sicherheit bekommen. Der Umgang mit solchen Beschwerden ist entsprechend innerbehördlich verbindlich geregelt.
Was den Sachverhalt angeht - ein Klassiker.
Weil das System der Bewertung und Gewichtung von Argumenten (z.B. zur Rückkehrbereitschaft) eben relativ intransparent ist und das eben nicht an eindeutigen, in jedem Fall objektiv nachvollziehbaren Kriterien einheitlich für den gesamten Bereich des AA oder einer
AV geschieht, verfährt das AA nach genau diesem Muster: Im Notfall, wenn denn schon einer klagt, wird sich verglichen. Der AS ist zufrieden, bekommt sein Visum - und trägt die angefallenen Kosten (Anwalt, Gericht) i.d.R. selbst.
Diese Regelung dieser Einzelfälle ist weniger aufwändig und in meinen Augen praktikabler, als ein Bewertungssystem oder eine starre Schablone zu entwerfen, welches zu 100% objektiv, vergleichbar, transparent und universell gültig ist - aber letztendlich ja auch gerichtsfest sein muss (und nicht sein wird).
Klagen wird man so oder so haben...
Und ja, meine Erfahrung entspricht Deiner: Es ist letztendlich eine Art Glücksspiel, abhängig wesentlich auch vom Sachbearbeiter. Auch wenn man das Glücksspiel bis zu einem gewissen Punkt beeinflussen kann.
Am Ende, bei negativem Entscheid und erfolgloser
Remonstration, wird man dann eben vor der Entscheidung stehen: Klage ja/nein.
Die meisten Menschen scheuen diesen Aufwand. Und dieser Umstand ist Teil der Kosten-Nutzung-Rechnung des AA (und anderer deutscher Behörden ebenso).
Ich kann es zu 100% nachvollziehen, dass Dich das wütend macht. Es bleibt eben viel Raum für Ungerechtigkeiten. Mit meiner Erfahrung als Behördenmitarbeiter seit 35 Jahren wage ich die Prognose, dass Du an diesem bewährten System (bewährt für die Behörde / die Institutionen) nichts ändern wirst.
Gruß