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Feierliche Bekenntnis (Gelesen: 4.882 mal)
QuasiDeutscher
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i4a rocks!


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30.06.2019 um 10:46:06
 
Hallo liebe Forum-mitglieder,

ich habe jetzt meinen Einbürgerungsantrag abgegeben und warte ..
Sollte mir die Einbürgerungszusicherung erteilt werden, und ich die alte Staatsbürgerschaft abgebe, so müsste ich dann bei die Einbürgerungsurkunde erteilt bekommen, wenn ich nachweise, dass ich die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr habe.

Nun zur Frage: Online habe ich gelesen, dass das überwiegend feierlich gemacht wird (in meiner Stadt auch), und jetzt frage ich mich, ob man darauf warten muss? Angenommen, ich bekommen den Bescheid, dass ich ausgebürgert wurde, dann bin ich ja staatenlos, ich kann nicht 2-3 Monate warten, bis mir eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird, weil Deutschland eine feier daraus machen möchte???

Kann mir jemand mehr dazu sagen? Ich bin echt ein bisschen schockiert. Online habe ich folgendes noch gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96449
Unten steht:

Die Einbürgerung soll zeitnah erfolgen. Die Einbürgerungsurkunde ist zu übergeben, sobald die materiellrechtlichen Voraussetzungen festgestellt sind. Ein Zuwarten, bis mehreren Einbürgerungsbewerbern die Urkunden ausgehändigt werden können, kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Die meisten Einbürgerungsbewerber sind auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angewiesen, weil sie entweder bereits staatenlos sind, keinen sonstigen Ausweis oder Reisepass besitzen oder aus beruflichen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit dringend benötigen.
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reinhard
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Antwort #1 - 30.06.2019 um 12:51:06
 
Am besten ist es, erst einmal das Einbürgerungsverfahren selbst zu überstehen.

Angenommen, die Einbürgerung klappt, und die Feier ist dann gerade eine Woche später: Was spricht dagegen? Ich finde es sinnvoll, solch eine Feier öffentlich und mit Presse zu machen, damit das Ziel der Behörden klar wird.

Sollte es dann bei Dir irgendwie anders sein, könntest Du Dich bei der Behörde erkundigen, ob Du die Urkunde bekommen kannst und dann zur Feier nochmal mitbringst, um sie nochmal "feierlich" überreicht zu bekommen.
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QuasiDeutscher
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Antwort #2 - 30.06.2019 um 13:13:45
 
Also, die Einbürgerung wird klappen, weil es kein komplizierter Fall ist (Lebenspartner eines Deutschen) mit gesichertem Lebensunterhalt und hoher akademischer Grad und sonst stimmt alles (hat der Sachbearbeiter auch gesagt). Das Problem ist, dass ich dann staatenlos bleiben würde, weil die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft erfolgt ja VOR der Einbürgerungsurkunde, also werden ich staatenlos bleiben. Wegen einer Woche würde ich nichts sagen, aber ich möchte nicht auf meine Einbürgerungsurkunde warten müssen (obwohl alle Bedingungen erfüllt sind = Verfahren vollendet) - da ich ja wie schon mehrmals erwähnt, staatenlos werde.

Wie sehen die Erfahrungen aus mit solchen Sachen? Wie schnell organisieren die Behörden das mit der Einbürgerungsurkunde?
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reinhard
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Antwort #3 - 30.06.2019 um 13:34:56
 
Jede Behörde anders. Wir haben rund 500 Einbürgerungsbehörden und rund 500 Gewohnheiten, mit Problemen umzugehen – aber eines haben alle Einbürgerungsbehörden gemeinsam: Sie wollen nur zur Lösung von Problemen aufgefordert werden, die tatsächlich existieren. "Was-wäre-wenn"-Befürchtungen sollte man, wenn man wirklich beunruhigt ist, ansprechen, wenn man sowieso dort sitzt.
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QuasiDeutscher
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Antwort #4 - 30.06.2019 um 13:47:13
 
Ich habe den Antrag schon abgegeben, das werde ich dann ansprechen, wenn er mir die Zusicherung schickt.
Ich dachte, dass man nach der Entlassung, zusammen mit der ausgehändigten Zusicherung, einfach zu ihm geht und ihm die Unterlagen gibt, und dann bekommt man auch die Einbürgerungsurkunde.

Ich wollte ja nur wissen, wie das mit der Einbürgerungsurkunde ist - wie lange man wartet, bis man die Urkunde abholen kann. Ich würde nicht länger als eine Woche warten wollen, sonst würde ich rechtlich vorgehen ... staatenlos bleiben ist nicht cool!
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reinhard
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Antwort #5 - 30.06.2019 um 14:40:51
 
Die Urkunde muss immer erst ausgestellt und unterschrieben werden. "Sofort" geht da nichts.

Aber wie das Aushändigen bei Deiner Behörde organisiert ist, erfährst Du bei Deiner Behörde. Wo ich wohne, bekommen das immer 10 oder 20 gleichzeitig.  Aber die sind schnell beisammen.
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deerhunter
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Antwort #6 - 30.06.2019 um 15:53:44
 
Kann mal von Brandenburg berichte,
Einbürgerung war durch und Urkunde ging zum Regierungspräsidium...dann 2 Wochen später zur Behörde und Urkunde bekommen...Deutsch!!
1 Jahr später zur Einbürgerungsfeierlichkeit in Potsdam (1x Jahr) eingeladen und die Feierlichkeit mitgemacht
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Newman
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Antwort #7 - 01.07.2019 um 09:15:58
 
Mit der Abgabe der Entlassungsbescheinigung ist das Einbürgerungsverfahren sowieso nicht sofort beendet. Vielmehr wird dann nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Das dauert in der Regel länger als eine Woche ...
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QuasiDeutscher
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Antwort #8 - 03.07.2019 um 08:45:25
 
Und wenn die dann merken, dass man vielleicht doch eine Voraussetzung nicht erfüllt, zB. Lebensunterhalt, oder was auch immer, dann soll man staatenlos bleiben?
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deerhunter
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Antwort #9 - 03.07.2019 um 08:52:18
 
QuasiDeutscher schrieb am 03.07.2019 um 08:45:25:
dann soll man staatenlos bleiben? 


Dann nimmt man seine alte STA wieder an...
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fab87
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Antwort #10 - 03.07.2019 um 09:45:44
 
deerhunter schrieb am 03.07.2019 um 08:52:18:
Dann nimmt man seine alte STA wieder an...


Was natürlich voraussetzt, dass das möglich ist Zwinkernd
und das ist nicht in jedem Herkunftsstaat (so einfach) möglich. Im worst case könnte es in manchen Konstellationen wirklich zur Staatenlosigkeit kommen.
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Newman
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Antwort #11 - 04.07.2019 um 15:16:48
 
fab87 schrieb am 03.07.2019 um 09:45:44:
Im worst case könnte es in manchen Konstellationen wirklich zur Staatenlosigkeit kommen.


Richtig, ist aber wirklich der absolute Ausnahmefall. In der Regel passt auch nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit alles und dann kommt es auch zur Einbürgerung. Aber man muss eben prüfen, ob die Voraussetzungen immer noch vorliegen, und diese Prüfung umfasst u.a. die Beteiligung anderer Behörden. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, dass der Einbürgerungsbewerber nach der Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit noch ein Weilchen auf die Einbürgerung warten muss.

Im Übrigen ist auch die Einbürgerungsbehörde daran interessiert, die Einbürgerung schnell durchzuziehen, wenn einmal alles fertig geprüft ist. Keiner lässt dann die Leute noch ewig warten.
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QuasiDeutscher
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Antwort #12 - 05.07.2019 um 08:42:08
 
Die Logik des Gesetzes und/oder der Behörde:
- Sie dürfen ihre jetzige Staatsbürgerschaft nicht beibehalten
- Sie bekommen eine Einbürgerungszusicherung
- Beantragen Sie eine Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft
- Zeigen Sie den Beschluss über die Entlassung
- Warten Sie, bis wir nochmal geprüft haben, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen
- Bleiben Sie staatenlos, es macht Spaß!

Und ein Tag nach der Einbürgerung können Sie direkt jemanden umbringen, ist egal - aber bloß nicht den Tag davor, sonst können Sie kein Staatsbürger werden ..  Zwinkernd
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Nilreb
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Antwort #13 - 05.07.2019 um 09:07:55
 
Nur eine hypothetische Frage. Die Behörde hat den Antrag zugesagt (§ 9 Einbürgerung von Ehegatten Deutscher). Die Antragstellerin hat eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit hat die Antragstellerin die Entlassungsurkunde vorgeliegt. Die Behörde hat einen Einbürgerungstermin für die Aushändigung der Urkunde gemacht. Aber kurz vor diesem Termin stirbt der deutsche Ehegatte wegen eines Unfalls. Es gibt kein deutsches Kind aus dieser Ehe. Seit 4 oder 5 Jahren wohnt die Antragstellerin in Deutschland. Sie hat eigenes Einkommen. Außerdem wurde eine Risikoversicherung abgeschlossen. Auf diesem Fall was könnte passiert sein? Wäre die Aushändigung der Urkunde unbedingt nicht mehr möglich? Hätte die Behörde einen Spielraum oder gar nicht?
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Antwort #14 - 05.07.2019 um 10:54:32
 
Nilreb schrieb am 05.07.2019 um 09:07:55:
Auf diesem Fall was könnte passiert sein?

Die Einbürgerungszusicherung kann widerrufen werden und Einbürgerung scheitern, da nicht mehr alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Nilreb schrieb am 05.07.2019 um 09:07:55:
Hätte die Behörde einen Spielraum oder gar nicht?

Ja, hat sie.
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blubb


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Antwort #15 - 05.07.2019 um 19:40:14
 
QuasiDeutscher schrieb am 05.07.2019 um 08:42:08:
Die Logik des Gesetzes und/oder der Behörde:
- Sie dürfen ihre jetzige Staatsbürgerschaft nicht beibehalten
- Sie bekommen eine Einbürgerungszusicherung
- Beantragen Sie eine Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft
- Zeigen Sie den Beschluss über die Entlassung
- Warten Sie, bis wir nochmal geprüft haben, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen
- Bleiben Sie staatenlos, es macht Spaß!

Und ein Tag nach der Einbürgerung können Sie direkt jemanden umbringen, ist egal - aber bloß nicht den Tag davor, sonst können Sie kein Staatsbürger werden ..  Zwinkernd


Nun, diese Verfahrensweise dürfte in den negativen Erfahrungen der EBHen mit anderen Verfahrensweisen liegen. Und nein, auch nach der Einbürgerung sollte man von einem normalen, zivilisierten Menschen erwarten können, dass er niemanden umbringt oder sonstige Straftaten begeht.
Wie dem auch sei: Ungeachtet Deiner (noch nicht) vorhandenen deutschen Staatsangehörigkeit zeigt mir, sorry dass ich das so sage, Dein Gemäkel, Gemecker und Jammern, Dein Hinweis auf "rechtlich vorgehen" etc., dass Du im Geist offensichtlich ein echter Deutscher bist. Mach Dir keine Sorgen wegen der Einbürgerung - die kann ja nur aalglatt durchgehen.
Davon abgesehen - Du bist ja in der glücklichen Lage, dass Dir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgezwungen wird und Du Dich frei gegen eine Annahme der DEU StAng entscheiden kannst, wenn Du das alles so unerträglich findest.

Gruß
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QuasiDeutscher
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Antwort #16 - 05.07.2019 um 22:08:36
 
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird mir wohl aufgezwungen, da ich Deutsch auf Lehramt studiere, demnach werde ich höchstwahrscheinlich irgendwann Beamter sein. Ich bin kein EU-Staatsbürger, sprich - ich dürfte nie in meinem Leben wählen, obwohl ich hier immer leben werde. Da kann man dann sagen, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird - und da beschwere ich mich auch nicht, da ich gerne wählen gehen würde, genauso würde ich die Reisefreiheiten, die deutsche Staatsbürger genießen, in Anspruch nehmen wollen.

Dass die Prozedur kompliziert ist, ist allen klar, nur sehe ich nicht ein, wieso jemandem die Staatsbürgerschaft dann doch nicht verliehen wird, nur weil der Partner einen Tag vor der Aushändigung der Urkunde gestorben ist. Wenn die Behörde die Urkunde sofort geben würde, dann müsste der Antragsteller nicht einen Monat warten und riskieren, dass sich irgendwas verändert.

Morgen kann der Partner auch sterben oder arbeitslos bleiben, soll der Person dann auch die Staatsbürgerschaft weggenommen werden? Soll man immer in Angst leben? Wenn es so ist, dann lebe ich lieber mit einer Niederlassungserlaubnis - die wird später, ohne Voraussetzungen zu erfüllen, verlängert.
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Antwort #17 - 05.07.2019 um 22:51:58
 
Versteh mich nicht falsch - alles völlig legitim und auch verständlich. Aber dieser Lebensentwurf bleibt Deine freie Entscheidung, die Du in seiner Gesamtheit so ja nicht treffen musst, nach Abwägung aller damit einhergehenden Vor- und Nachteile.
Aber wenn Du Deutscher werden möchtest, was ich grundsätzlich positiv finde, dann ist es nunmal so, dass man die gesetzlich / rechtlich festgelegten Bedingungen eben akzeptieren muss (oder eben nicht - und die entsprechenden Konsequenzen zieht). Und bei Dir als Lehramtstudent setzt ich voraus, dass sie Dir vorher bzw. während des laufenden Prozesses vollumfänglich bekannt waren.

Deshalb stört mich persönlich einfach nur die Polemik Deines Beitrages, auf den ich geantwortet habe. Hat so ein bisschen was von Nachverhandeln mit dem Verkäufer, nachdem das gekaufte Ferkel schon zur Hälfte verspeist ist.

Die zugrundeliegende Problematik mit der de facto-Staatenlosigkeit existiert natürlich theoretisch, wobei ich ziemlich sicher bin, dass das für Betroffene in einem praktischen Fall zwar Stress, aber mitnichten ein auf Dauer ernsthaftes Problem beim Erwerb der DEU StAng bedeuten würde.

Gruß
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Antwort #18 - 05.07.2019 um 23:08:22
 
Moin,

Die Deutsche Staatsbürgerschaft wird Dir nicht aufgezwungen, Du kannst auch als Lehrer angestellt werden ohne verbeamtet zu werden. Das ist glaube ich inzwischen sogar eher die Mehrheit.
Selbst wenn es nicht anders ginge, Du musst ja keinen Beruf ergreifen, den man nur als Beamter ausführen kann.

Wenn der D-Ehepartner stirbt gelten Ausnahmen. Zumndest bei der AE.
Bei der Einbürgerung weiß ich das ehrlich gesagt nicht.
Wenn Du Deine deutsche Frau ein paar Tage vor der Einbürgerung um die Ecke bringst, wird das aber bestimmt eng Zwinkernd

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 06.07.2019 um 23:29:12
 
Ich finde den Prozess nicht kompliziert, und ich halte mich natürlich an geltendes Recht - nur weil ich hier ein bisschen Dampf ablassen möchte, bedeutet das nicht, dass ich mich nicht an Gesetze halten werden.

Die Sache ist die, dass man obwohl die Voraussetzungen alle erfüllt sind und man endlich die Einbürgerungsurkunde morgen abholen soll (auf dessen Ausstellung man dann einen Monat gewartet hat), die Einbürgerungsbehörde dann sagt, IHR PARTNER IST HEUTE MORGEN GESTORBEN, wir möchten Sie als Staatsbürger nicht mehr haben. Ist schon ein bisschen krass. Habe auch gestern gelesen, dass das auch so passiert ist.
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Antwort #20 - 06.07.2019 um 23:35:09
 
Wo soll das so passiert sein?
Quelle?
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Antwort #21 - 07.07.2019 um 09:14:07
 
Ich kann es leider nicht mehr finden, ich habe es aber gelesen und war geschockt!
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Antwort #22 - 03.08.2019 um 10:58:40
 
Also die meisten angesprochenen Fälle mit drohender Staatenlosigkeit würden als Härtefälle durchgehen und die Einbürgerung würde erfolgen.

Wenn aber keine Staatenlosigkeit droht, dann kann auch der verstorbene Ehegatte dazu führen dass sich die für die Einbürgerung relevante Sachlage ändert und die Behörde an ihre schriftliche Einbürgerungszusicherung(§ 38 VwVfG) nicht mehr gebunden erklären kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #23 - 02.10.2019 um 22:55:17
 
Ich habe nach genau drei Monaten die Einbürgerungszusicherung bekommen.
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