QuasiDeutscher schrieb am 05.07.2019 um 08:42:08:Die Logik des Gesetzes und/oder der Behörde:
- Sie dürfen ihre jetzige Staatsbürgerschaft nicht beibehalten
- Sie bekommen eine Einbürgerungszusicherung
- Beantragen Sie eine Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft
- Zeigen Sie den Beschluss über die Entlassung
- Warten Sie, bis wir nochmal geprüft haben, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen
- Bleiben Sie staatenlos, es macht Spaß!
Und ein Tag nach der Einbürgerung können Sie direkt jemanden umbringen, ist egal - aber bloß nicht den Tag davor, sonst können Sie kein Staatsbürger werden ..
Nun, diese Verfahrensweise dürfte in den negativen Erfahrungen der EBHen mit anderen Verfahrensweisen liegen. Und nein, auch nach der Einbürgerung sollte man von einem normalen, zivilisierten Menschen erwarten können, dass er niemanden umbringt oder sonstige Straftaten begeht.
Wie dem auch sei: Ungeachtet Deiner (noch nicht) vorhandenen deutschen Staatsangehörigkeit zeigt mir, sorry dass ich das so sage, Dein Gemäkel, Gemecker und Jammern, Dein Hinweis auf "rechtlich vorgehen" etc., dass Du im Geist offensichtlich ein echter Deutscher bist. Mach Dir keine Sorgen wegen der Einbürgerung - die kann ja nur aalglatt durchgehen.
Davon abgesehen - Du bist ja in der glücklichen Lage, dass Dir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgezwungen wird und Du Dich frei gegen eine Annahme der DEU StAng entscheiden kannst, wenn Du das alles so unerträglich findest.
Gruß