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Feierliche Bekenntnis (Gelesen: 4.811 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 05.07.2019 um 19:40:14
 
QuasiDeutscher schrieb am 05.07.2019 um 08:42:08:
Die Logik des Gesetzes und/oder der Behörde:
- Sie dürfen ihre jetzige Staatsbürgerschaft nicht beibehalten
- Sie bekommen eine Einbürgerungszusicherung
- Beantragen Sie eine Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft
- Zeigen Sie den Beschluss über die Entlassung
- Warten Sie, bis wir nochmal geprüft haben, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen
- Bleiben Sie staatenlos, es macht Spaß!

Und ein Tag nach der Einbürgerung können Sie direkt jemanden umbringen, ist egal - aber bloß nicht den Tag davor, sonst können Sie kein Staatsbürger werden ..  Zwinkernd


Nun, diese Verfahrensweise dürfte in den negativen Erfahrungen der EBHen mit anderen Verfahrensweisen liegen. Und nein, auch nach der Einbürgerung sollte man von einem normalen, zivilisierten Menschen erwarten können, dass er niemanden umbringt oder sonstige Straftaten begeht.
Wie dem auch sei: Ungeachtet Deiner (noch nicht) vorhandenen deutschen Staatsangehörigkeit zeigt mir, sorry dass ich das so sage, Dein Gemäkel, Gemecker und Jammern, Dein Hinweis auf "rechtlich vorgehen" etc., dass Du im Geist offensichtlich ein echter Deutscher bist. Mach Dir keine Sorgen wegen der Einbürgerung - die kann ja nur aalglatt durchgehen.
Davon abgesehen - Du bist ja in der glücklichen Lage, dass Dir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgezwungen wird und Du Dich frei gegen eine Annahme der DEU StAng entscheiden kannst, wenn Du das alles so unerträglich findest.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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QuasiDeutscher
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Antwort #16 - 05.07.2019 um 22:08:36
 
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird mir wohl aufgezwungen, da ich Deutsch auf Lehramt studiere, demnach werde ich höchstwahrscheinlich irgendwann Beamter sein. Ich bin kein EU-Staatsbürger, sprich - ich dürfte nie in meinem Leben wählen, obwohl ich hier immer leben werde. Da kann man dann sagen, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird - und da beschwere ich mich auch nicht, da ich gerne wählen gehen würde, genauso würde ich die Reisefreiheiten, die deutsche Staatsbürger genießen, in Anspruch nehmen wollen.

Dass die Prozedur kompliziert ist, ist allen klar, nur sehe ich nicht ein, wieso jemandem die Staatsbürgerschaft dann doch nicht verliehen wird, nur weil der Partner einen Tag vor der Aushändigung der Urkunde gestorben ist. Wenn die Behörde die Urkunde sofort geben würde, dann müsste der Antragsteller nicht einen Monat warten und riskieren, dass sich irgendwas verändert.

Morgen kann der Partner auch sterben oder arbeitslos bleiben, soll der Person dann auch die Staatsbürgerschaft weggenommen werden? Soll man immer in Angst leben? Wenn es so ist, dann lebe ich lieber mit einer Niederlassungserlaubnis - die wird später, ohne Voraussetzungen zu erfüllen, verlängert.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #17 - 05.07.2019 um 22:51:58
 
Versteh mich nicht falsch - alles völlig legitim und auch verständlich. Aber dieser Lebensentwurf bleibt Deine freie Entscheidung, die Du in seiner Gesamtheit so ja nicht treffen musst, nach Abwägung aller damit einhergehenden Vor- und Nachteile.
Aber wenn Du Deutscher werden möchtest, was ich grundsätzlich positiv finde, dann ist es nunmal so, dass man die gesetzlich / rechtlich festgelegten Bedingungen eben akzeptieren muss (oder eben nicht - und die entsprechenden Konsequenzen zieht). Und bei Dir als Lehramtstudent setzt ich voraus, dass sie Dir vorher bzw. während des laufenden Prozesses vollumfänglich bekannt waren.

Deshalb stört mich persönlich einfach nur die Polemik Deines Beitrages, auf den ich geantwortet habe. Hat so ein bisschen was von Nachverhandeln mit dem Verkäufer, nachdem das gekaufte Ferkel schon zur Hälfte verspeist ist.

Die zugrundeliegende Problematik mit der de facto-Staatenlosigkeit existiert natürlich theoretisch, wobei ich ziemlich sicher bin, dass das für Betroffene in einem praktischen Fall zwar Stress, aber mitnichten ein auf Dauer ernsthaftes Problem beim Erwerb der DEU StAng bedeuten würde.

Gruß
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nixwissen
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Antwort #18 - 05.07.2019 um 23:08:22
 
Moin,

Die Deutsche Staatsbürgerschaft wird Dir nicht aufgezwungen, Du kannst auch als Lehrer angestellt werden ohne verbeamtet zu werden. Das ist glaube ich inzwischen sogar eher die Mehrheit.
Selbst wenn es nicht anders ginge, Du musst ja keinen Beruf ergreifen, den man nur als Beamter ausführen kann.

Wenn der D-Ehepartner stirbt gelten Ausnahmen. Zumndest bei der AE.
Bei der Einbürgerung weiß ich das ehrlich gesagt nicht.
Wenn Du Deine deutsche Frau ein paar Tage vor der Einbürgerung um die Ecke bringst, wird das aber bestimmt eng Zwinkernd

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 06.07.2019 um 23:29:12
 
Ich finde den Prozess nicht kompliziert, und ich halte mich natürlich an geltendes Recht - nur weil ich hier ein bisschen Dampf ablassen möchte, bedeutet das nicht, dass ich mich nicht an Gesetze halten werden.

Die Sache ist die, dass man obwohl die Voraussetzungen alle erfüllt sind und man endlich die Einbürgerungsurkunde morgen abholen soll (auf dessen Ausstellung man dann einen Monat gewartet hat), die Einbürgerungsbehörde dann sagt, IHR PARTNER IST HEUTE MORGEN GESTORBEN, wir möchten Sie als Staatsbürger nicht mehr haben. Ist schon ein bisschen krass. Habe auch gestern gelesen, dass das auch so passiert ist.
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nixwissen
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Antwort #20 - 06.07.2019 um 23:35:09
 
Wo soll das so passiert sein?
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Antwort #21 - 07.07.2019 um 09:14:07
 
Ich kann es leider nicht mehr finden, ich habe es aber gelesen und war geschockt!
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Aras
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Antwort #22 - 03.08.2019 um 10:58:40
 
Also die meisten angesprochenen Fälle mit drohender Staatenlosigkeit würden als Härtefälle durchgehen und die Einbürgerung würde erfolgen.

Wenn aber keine Staatenlosigkeit droht, dann kann auch der verstorbene Ehegatte dazu führen dass sich die für die Einbürgerung relevante Sachlage ändert und die Behörde an ihre schriftliche Einbürgerungszusicherung(§ 38 VwVfG) nicht mehr gebunden erklären kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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QuasiDeutscher
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Antwort #23 - 02.10.2019 um 22:55:17
 
Ich habe nach genau drei Monaten die Einbürgerungszusicherung bekommen.
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