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Kopie eines ausländischen Reisepasses beglaubigen lassen (Gelesen: 1.036 mal)
Themen Beschreibung: Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses u.a.
Jorn
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i4a rocks!


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29.06.2019 um 15:03:28
 
Guten Tag,

Ich habe gestern nach langer Zeit die noch fehlenden Dokumente für die Eheschließung und die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland legalisiert bekommen.
Darauf gleich beim Ausländeramt angerufen und gefragt ob das Visum innerhalb der erwarteten Zeit ausgestellt wird. Nein, da sitzt jemand neues dran und das wird möglicherweise 2-3 Wochen mehr dauern.

Ich muss daher die Dokumente in der Zwischenzeit zum Standesamt schicken damit die Anträge gleich zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Dort angerufen, und man hat mir eine Zusammenstellung per E-Mail zugeschickt.

Alle nötigen Unterlagen hätte ich da, bis auf die beglaubigten Passkopien von der Kindsmutter. Beglaubigt aber von welcher Behörde? Das örtliche Rathaus macht es nicht, die ausstellende Passbehörde verweigert sich auch. Aber reicht der Stempel von einer Behörde im Ausland, oder kann die Botschaft mir eine beglaubigte Kopie zu einem ausländischen Reisepass ausstellen?

Gruß

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NicoTse
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.06.2019 um 15:40:31
 
Falls es aufgrund Deiner anderen Beiträge um Thailand geht-
soweit ich weiß, kann man durch die Deutsche Botschaft in Bangkok  beglaubigte Kopien Thailändischer Reisepässe anfertigen lassen.
(vielleicht auch beim Konsulat in Phuket ? )   

(Oder falls der Ausländische Reisepass im Original vorliegt, könntest Du den beim Standesamt direkt vorzeigen und der Standesbeamte sollte das dann machen.)



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Antwort #2 - 29.06.2019 um 16:53:33
 
Wenn die Kollegen in Bangkok in dieser Hinsicht genauso arbeitet wie wir, dann wurde der ABH eine von der Botschaft auf Übereinstimmung mit dem Original überprüfte Passkopie zugeleitet. Die wird natürlich nicht förmlich beglaubigt - aber wenn das dem Standesamt reicht, kann man ja die ABH um eine Kopie aus ihrer Akte bitten.
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NicoTse
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Antwort #3 - 29.06.2019 um 16:59:12
 
Jorn schrieb am 29.06.2019 um 15:03:28:
Aber reicht der Stempel von einer Behörde im Ausland, oder kann die Botschaft mir eine beglaubigte Kopie zu einem ausländischen Reisepass ausstellen?


Ich habe in diesem Zusammenhang mal gelesen, dass eine Beglaubigung durch eine ausländische Behörde nur Rechtsgültigkeit im Ausstellungsstaat besitzt, bzw. Beglaubigungen , von Deutschen Behörden ausgestellt werden müssen, wenn sie im Deutschen Rechtsbereich gültig sein sollen..


(Und selbst wenn dem nicht so wäre , müsste man diese Beglaubigung ja noch übersetzen lassen ?)

Hab jetzt kein dementsprechendes Gesetz/Verwaltungsvorschrift zur Hand...

Vielleicht jemand anders, der meine Aussage untermauert oder dieser widerspricht. 

Cool
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Jorn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2019 um 10:14:55
 
Herzlichen Dank für die Antworten!
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