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Besuchsvisum (Gelesen: 1.855 mal)
AnjaMusa
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i4a rocks!


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14.06.2019 um 20:21:47
 
Hallo,

mein Mann hat zum ersten Mal ein Besuchsvisum bekommen.
Da wir nichts falsch machen wollen, habe ich folgende Frage.
Sein Visum wurde ausgestellt vom 01.07.2019 bis zum 15.08.2019.
Die Dauer des gestatteten Aufethaltes beträgt laut Visum 30 Tage.
Da wir sein Ticket buchen müssen, würden wir gern wissen, ob die 30 Tage am 01.07. beginnen müssen, oder dürfen wir innerhalb der Frist 01.07. bis 15.08. selbst 30 Tage wählen, die er hier sein wird?
Wir wollen sicher gehen, das es keine Probleme gibt, wenn wir z.B. entscheiden, erst vom 10.07. bis 13.08. ein Ticket zu buchen.
Ist vielleihct eine nicht agnz so schlaue Frage, aber es ist unser ersten Mal Zwinkernd

Vielen Dank.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.06.2019 um 20:41:01
 
Zwischen dem 01.07 und 15.08 maximal 30 Tage Aufenthalt in Deutschland, beginnend ab dem Tag der Einreise.

Vom 10.07 bis zum 13.08 wären es übrigens 34 Tage, also aufpassen, wie viele Tage gebucht werden.
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reinhard
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Antwort #2 - 14.06.2019 um 21:55:31
 
Einreisetag und Ausreisetag gelten immer als ganzer Tag.

Vermutlich steht auch "mult" drauf. Der darf also auch im Juli eine Woche kommen und im August nochmal zwei Wochen. Bleibt sonst zur Sicherheit bei 28 Tagen, damit er eine "Reserve" hat, falls ein Flug ausfällt.
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AnjaMusa
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Antwort #3 - 19.06.2019 um 06:17:43
 
Vielen Dank. Wir haben jetzt vom 01.07. bis 30.07. gebucht.
Ich denke das sollte passen.
Danke, viel Grüsse
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #4 - 19.06.2019 um 22:09:21
 
reinhard schrieb am 14.06.2019 um 21:55:31:
Vermutlich steht auch "mult" drauf.



Moin,

Ist das jetzt üblich?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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