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Trennung von Deutsher man (Gelesen: 6.846 mal)
Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
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Antwort #15 - 28.09.2020 um 20:56:19
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bedanke mich ganz herzlich.

Lg
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
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Antwort #16 - 06.04.2021 um 21:52:42
 
Hallo nochmal,
Seit dem ich Euch geschrieben hatte, habe ich Aufenthalt 31 Abs1und Abs. 4Satz1AufenthG bekommen habe. Und jetzt im August sollte ich eine neue Verlängerung beantragen. Hier ist ein Brief ich bekommen habe und möchte gerne fragen was sie brauchen um mir eine neue Verlängerung zu erteilen. Meine Ausbildung (als Altenpflegerin) läuft immer noch super.. Meine Noten sind ganz gut. Meine Abschlussprüfung schreibe ich nächstes Jahr Juni. Ich bekomme vom Stadt in Wohngeld Vorschuss in die Höhe von 54Euro. Und noch Kindergeld Vorschuss da mein Ausbildungsvergütung nicht so hoch ist. (brutto 1100€). Vermögen habe ich nicht momentan nur mein monatlichen Lohn, Kindergeld für zwei Kindern, Unterhalt von mein ex-Ehemann und Unterhaltvorschuss vom Jugendamt.

Den Brief habe ich hier beigefügt. Könnten Sie mir bitte über den Brief erklären.

Ich bedanke mich im voraus.
Lg
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 07.04.2021 um 11:34:06
 
Hallo,

der gezeigte Briefausschnitt besagt, dass Dir eine AE gem. §31 AufenthG erteilt wird / wurde.
Dazu die Standard-Erklärungen, dass die Erteilung dieser AE im Ermessen der ABH liegt.
Für die Verlängerung musst Du die aufgeführten Unterlagen einreichen, soweit zutreffend.
Bei Dir also die Unterlagen zur Ausbildung mit Einkommensnachweisen (Lohnabrechnungen), die Belege zum Wohngeld / Wohngeld-Vorschuss, Kindergeld-Vorschuss, Kindergeld, Unterhalt vom Ex-Ehemann und über den Unterhaltvorschuss vom Jugendamt.

Also alles in etwa so, wie bei der Erstbeantragung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
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Antwort #18 - 08.04.2021 um 21:56:58
 
Vielen Dank
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