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Trennung von Deutsher man (Gelesen: 6.774 mal)
Jay1211
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i4a rocks!<br />


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung von Deutsher man
10.06.2019 um 23:05:18
 
Hallo ihr leben,

ich brauche dringend Hilfe. Seit April war ich und meine beiden Kinder geflüchtet ins Frauenhaus weil mein Ehemann mir geschlagen hat. Wir sind für 3 jahre verheiratet und zusammenleben zweiundhalb jahren. In September ich würde meine NE antragen aber durch Gewalt bin ich von ihm geflohen. Eine Anzeige war schön bei der Polizei gemeldet und jetzt alleine ohne sozial Unterstützung vom Stadt in eine umgezogen. Die Ausländerbehörde wird es erfahren das ich bin von mein man umgezogen. Zur zeit beschäftige ich mich mit eine Bundesfreiwilligendienst als Altenpflegerin und bekomme monatlich 400€. In August da ich schon eine Ausbildungsvertrag von meiner Arbeitgeber, werde ich mit meiner Ausbildung als Altenpflegerin anfangen. Da werde ich 930€ monatlich bekommen. Dazu bekomme ich Kindergeld in die  Höhe von 380€. Was soll ich jetzt beachten damit ich mit meine Ausbildung anfangen durfen. Was soll ich erwarten von der Ausländerbehörde.

Danke für die Hilfe.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.06.2019 um 07:31:34
 
Wie lange lebst du in Deutschland? Sind die Kinder von deinem deutschen Mann?
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 11.06.2019 um 07:32:24
 
Staatsangehörigkeit der Kinder ist deutsch?
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
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Antwort #3 - 11.06.2019 um 09:09:11
 
Ich lebe schon seit 2 und halb Jahren. Die Kinder gehört zu mir und sind nicht von meinem man.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.06.2019 um 09:17:20
 
Well, if the children are not german, probably zimbabwean like you, then you can not gain a residence permit from them.

You can only get a residence permit by claiming a hardship, as mentioned in Section 31 of the Aufenthaltsgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg.html#p067...

If not, you have to return to zimbabwe
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
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Antwort #5 - 11.06.2019 um 09:26:05
 
Und was denn wegen meiner Ausbildung im August. Meine Aufenthaltserlaubnis ist gultig bis 2021. Wie ich schon gesagt habe den Vertrag habe ich schon und unterschrieben.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 11.06.2019 um 11:02:10
 
Das steht ja im § 31:

Du musst entweder drei Jahre hier gelebt haben oder das weitere Zusammenleben muss unzumutbar gewesen sein.

Du bist früher von Deinem Mann weg, also musst Du bei der Ausländerbehörde (sobald es um die Verlängerung geht) die Bescheinigungen von Polizei, Krankenhaus, Arzt, Frauenhaus einreichen. Damit kannst Du beweisen, dass es unzumutbar war, die drei Jahre auszuhalten.

Am besten hilft Dir die Beratungsstelle des Frauenhauses dabei, die kennen sich damit aus.

Wenn Du die Scheidung willst, brauchst Du eine Anwältin. Such schon jetzt eine, das Frauenhaus kann Dir helfen. Die müsste sich auch mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 (getrennt lebende Ehefrau) auskennen.

Du bekommst die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ausländerbehörde Deine Argumente aktzeptiert, für ein Jahr ohne Bedingungen. Danach musst Du Dein Geld selbst verdienen oder zumindest das meiste davon. Ausbildungen werden von der Ausländerbehörde meistens auch anerkannt, weil Du später mehr Geld verdienst.
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Zimbabwean
Zeige den Link zu diesem Beitrag Belehrung über die Mitwirkungspflicht gem. §82AufenthG
Antwort #7 - 28.06.2019 um 01:49:10
 
Hallo, ich brauche Hilfe

Am 7. Juni informierte ich das Ausländerbehörde, dass ich jetzt getrennt von meinem deutschen Ehemann lebe.  Ich habe noch am selben Tag meine neue Adresse registriert, deshalb bin ich persönlich zur Behörde gegangen, um sie zu informieren.  Ich musste unser Haus verlassen zu Frauenhaus, als er mich missbrauchte und verprügelte.  Ich rief die Polizei an und ein Anzeige wurde erstattet .  Jetzt hat die Ausländerbehörde mich schriftlich um Auskunft gebeten, dass ich in ihr Büro kommen und folgende Unterlagen mitbringen muss: 1.ausgefülltes Antragsformular und ggf Gebühren 98,00 Euro
2.ausfertigung der Anzeigenerstattung bei der Polizei
3.aktuelles biometrisches Foto und ggf. Bescheid jobcentre
4.ggf. Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche in m2 und ausgefülltes Mietbescheinigung
5.Arbeitsvertrag /Praktikumsvertrag/Ausbildungs Ertrag und ggf Lohnnachweis der letzten 12 monaten
6.Den aktuellen Kindergeld Bescheid
7.krankenversicherungsnachweis
8.rentenversicherungverlauf.

Meine Frage sind, was für einen neuen Aufenthalt bekomme ich oder soll ich antragen. Ich fange am 1st August mit meine Ausbildung an. Zurzeit meine Wohnung ist selbst finanziert und nicht von jobcentre.

Was sind meine Chancen. Was soll ich genau achte. Sm Montag habe ich Termin bei der Behörde. Ich komme aus einer drittestaat
Ich bedanke mich
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 28.06.2019 um 07:05:42
 
Wie lange lebst du schon in Deutschland? Wie lange verheiratet?Integrationskurs bestanden? Deutsche Kinder?
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.06.2019 um 09:50:18
 
Ich lebe seit 2 und halb Jahren hier. Meine Kinder gehören mir und sind nicht Deutsch. Wir sind insgesamt 3 Jahren 3 Monaten verheiratet. Integrationskurs hatte ich schon besucht und habe mein Deutsch B2 gemacht. Ab 1st August fange ich mit meiner Ausbildung als Altenpflegerin an.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 29.06.2019 um 00:01:46
 
Zitat:
Was sind meine Chancen. Was soll ich genau achte. Sm Montag habe ich Termin bei der Behörde. Ich komme aus einer drittestaat
Ich bedanke mich

Zitat:
Ich lebe seit 2 und halb Jahren hier. Meine Kinder gehören mir und sind nicht Deutsch. Wir sind insgesamt 3 Jahren 3 Monaten verheiratet. Integrationskurs hatte ich schon besucht und habe mein Deutsch B2 gemacht. Ab 1st August fange ich mit meiner Ausbildung als Altenpflegerin an. 


Hallo,

die Art der geforderten Antragsunterlagen und die von Dir geschilderten Umstände legen nahe, dass die ABH gewillt sein wird, Dir die AE gem. §31 AufenthG auszustellen.

Es bedarf keiner großen Vorbereitung und keiner vorauseilenden Sorge. Gehe einfach hin und höre Dir an, was Dir die Mitarbeiterin der ABH erläutert.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.07.2019 um 13:13:15
 
Hallo, vielen Dank, dass Sie mir mit all den Informationen hier geholfen haben.  Ich habe alle erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde eingereicht. Ich habe das aufenthaltserlaubnis 31 für getrennt lebende Ehe beantragt.Ich muss nach 6Wochen auf das neue aufenthaltserlaubnis warten.  Wenn die Behörde Fragen ragen haben, werden sie mich anrufen.

Liebe Grüße



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Jay1211
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.09.2020 um 10:39:40
 

Schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage. Ich habe eine soweit Eine neuen  Erlaubnis bekommen AE gemäß § 31 Abs. 1,2,4AufenthG gültig bis 12.08.2021 mit Erwerbstätigkeit Erlaubnis. Ich bin in meinem zweiten Lehrjahr als Altenpflegerin und noch nicht geschieden aber die Scheidung werde rechtskräftig gemacht werden in ein paar Monaten.

Zu meiner Aufenthaltserlaubnis, ich möchte rechtzeitig planen, und meine Frage zwar, bevor mein Aufenthalt abläuft

1.muss ich Ausreisen nach Zimbabwe, um eine Verlängerung zu beantragen oder reicht das hier in Deutschland eine Verlängerung zu beantragen?
2. Und zu meiner Verlängerung soll ich eine neuen zum Zweck der Ausbildung beantragen und was sind die Voraussetzungen?
Momentan ich bekomme eine Ausbildungsvergütung monatlich in die Höhe von 1100 €.
Ich bekommen auch Kindergeld Vorschuss da meine Einkommen gering ist aber nach meine Ausbildung Abschluss verbessert sich mein Einkommen.
Wohnungsgeld bekomme ich ein Teil davon ungefähr 120 €

Ich war noch nicht bei Jobcenter angemeldet. ist das ein Problem, wenn man Wohnungsgeld bekommt zu meine Verlängerung mein Aufenthaltserlaubnis...

Ich hoffe Sie werden meine Fragen beantworten, damit ich rechtzeitig weiß was ich tun soll und planen.
Ich bedanke mich.
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reinhard
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Antwort #13 - 27.09.2020 um 11:55:18
 
Das sieht so aus wie kein Problem.

Die Verlängerung der AE geht hier in Deutschland. Eigentlich musst Du den Lebensunterhalt für Dich und Deine Kinder selbst verdienen, das reicht nicht ganz. Die Ausländerbehörde darf aber eine Ausnahme machen, wenn sie sieht, dass Du Dich um eine Ausbildung bemühst. Du bist ja in einer Ausbildung und kannst auch ungefähr sagen, wann Du fertig ist.

Ich nehme an, die Ausländerbehörde verlängert einfach die Aufenthaltserlaubnis.
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blubb


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Antwort #14 - 27.09.2020 um 22:49:03
 
Jay1211 schrieb am 27.09.2020 um 10:39:40:
1.muss ich Ausreisen nach Zimbabwe, um eine Verlängerung zu beantragen


Nein, keine Ausreise, wie reinhard schon schrieb.

Zitat:
ist das ein Problem, wenn man Wohnungsgeld bekommt zu meine Verlängerung mein Aufenthaltserlaubnis...


Nein, sollte kein Problem sein, da Wohngeld eine unschädliche Leistung bzgl. der Sicherung des LU ist und auch nicht zwingend auf einen nicht gesicherten LU hinweist*. Die ABH hat bisher kein Problem bei Deiner Sicherung des LU gesehen und wird aller Voraussicht nach auch weiterhin nicht wegen des Wohngeldbezugs ein Problem sehen. Daher denke ich, reinhard hat auch hier recht, die AE wird einfach verlängert werden.

Gruß

(* Für stille Mitleser: "Wohngeld bleibt bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung außen vor, steht der Annahme eines „gesicherten Lebensunterhalts“ aber nicht entgegen (BVerwG, 29.11.2012, 10 C 5.12; zuvor schon Nds. OVG, 20.03.2012, 8 LC 277/10, so auch VAB 2.3.2.6.1, so nun auch Rundschreiben BMI v. 25.02.2014).", Quelle: jurati.de
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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