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Abschiebung und Asylbegehren meines Stiefsohnes (Gelesen: 2.115 mal)
CarlJ
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.06.2019 um 09:45:46
 
Liebe Forumsmitglieder, mein Stiefsohn saß bis letzte Woche in Abschiebehaft nach Russland. Nur durch einen Asylantrag konnten wir ihm und uns erst einmal etwas Luft verschaffen. Wie ist es zur Abschiebehaft gekommen? Mein Stiefsohn ist mit 9 Jahren nach Deutschland gekommen, hat deutsche Schulen besucht und spricht fließend und akzentfrei deutsch. Seine "Heimat" ist faktisch Deutschland geworden. Mit 16 Jahren hat er seinen Vater aus familiären Gründen in Russland besucht und damit wegen einer längeren Abwesenheit als 6 Monate seinen Aufenthaltstitel in Deutschland verwirkt. Damit fing das ganze Drama an. Als er nach Deutschland zurückgekehrt war, erhielt er zwar von der Ausländerbehörde eine Duldung stets für eine gewisse Zeit, jedoch nie eine Arbeitserlaubnis. Bereits da stellt sich mir die Frage, wie man überleben soll und ob man sich dann bereits in die Illegalität begibt, wenn man hier ohne Arbeitserlaubnis arbeitet. Das FSJ durfte er zwar absolvieren, aber davor und danach keiner anderen Arbeit nachgehen. Nach dem FSJ hat er die Stadt gewechselt und ist mit der dort zuständigen Ausländerbehörde vom Regen in die Traufe geraten. Trotz Vorlage eines Arbeitsvertrages, den der Behördenvertreter aufgrund zu geringem Einkommens (1000,-- Euro plus kostenfreies Wohnen) nicht akzeptierte und diesem ohnehin mein Stiefsohn suspekt stets vorkam, verfügte dieser die Abschiebung. Um ihn erst einmal vor der Abschiebung zu bewahren, hat er zunächst einen Asylantrag gestellt. Leider hatte er die Einspruchsfrist gegen die Abschiebung auch versäumt, aber ohne Geld konnte er sich eh keinen Anwalt leisten,

Mir kommt es so vor, als ob mein Stiefsohn von den Behörden regelrecht vor sich hergetrieben wurde und er schließlich den Kopf in den Sand gesteckt hat.

Über konstruktive Vorschläge würde ich mich freuen.




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Petersburger
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Beiträge: 6.384

RUS, Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.06.2019 um 10:08:36
 
CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:
Bereits da stellt sich mir die Frage, wie man überleben soll und ob man sich dann bereits in die Illegalität begibt, wenn man hier ohne Arbeitserlaubnis arbeitet.

Auch wenn Dir die Antwort grausam vorkommen mag:

Niemand soll in Deutschland (über-)leben, der die dazu erforderliche Erlaubnis - hier: die Aufenthaltserlaubnis - nicht besitzt.
Hält man sich dennoch in Deutschland auf, begibt man sich nicht in die Illegalität, sondern ist es bereits.

Der richtige Weg wäre gewesen, gleich wieder auszureisen und noch während der Minderjährigkeit einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:
Um ihn erst einmal vor der Abschiebung zu bewahren, hat er zunächst einen Asylantrag gestellt.

Das ist blanker und offener Missbrauch des Asylrechts.
Welche Verfolgung in RUS will er denn glaubhaft behaupten? Von Begründen ganz zu schweigen ...

CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:
Mir kommt es so vor, als ob mein Stiefsohn von den Behörden regelrecht vor sich hergetrieben wurde 

Verstehe ich das richtig?
Ein illegaler Ausländer wird konsequent als solcher behandelt - das ist nicht in Ordnung?
Oder wäre es bei allen anderen in Ordnung, nur nicht bei Deinem Stiefsohn?


Kurz und knackig:
Der einzig vernünftige Weg ist Ausreisen und mit einem rechtlich korrekt erhaltenen Aufenthaltstitel (Ausbildung, Studium ...) wieder einreisen.
Alles andere ist das Einfordern von vermeintlichen Rechten ohne die Bereitschaft, die eigenen Pflichten zu erfüllen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.06.2019 um 10:09:53
 
Wie alt ist er denn jetzt ? Hatte er hier einen Schulabschluss?
Ihr solltet alles was ihr an Unterlagen habt einem kompetenten Anwalt vorlegen der es prüft, da ist einfach viel zu viel versäumt worden ohne sich kompetenten Rat zu holen und Rechtsmittelfristen verpasst usw.

Klar sollte auch sein dass der Asylantrag zu nichts führen wird und das in meinen Augen Missbrauch der Aslyrechts ist, welches ja eh schon von allen Seiten Torpediert wird, solche Asylanträge wirken wie Brandbeschleuniger für die Kräfte im Land die dieses abschaffen wollen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 10.06.2019 um 12:38:27
 
CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:
Mein Stiefsohn ist mit 9 Jahren nach Deutschland gekommen, hat deutsche Schulen besucht und spricht fließend und akzentfrei deutsch. Seine "Heimat" ist faktisch Deutschland geworden. 

Dann hätte er doch schon längst seine Einbürgerung realisieren können.
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E760371263/1113879/Merkblatt...
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.06.2019 um 12:47:53
 
Ohne Aufenthaltserlaubnis oder sonstiger Aufenthaltsdokumentation ist auch keine Einbürgerung möglich.

Höchstens Recht auf Wiederkehr, § 37 AufenthG oder Härtefallkommission kommen mMn noch in Frage.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jasper Idle
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 10.06.2019 um 13:06:49
 
Es war ja erstmal nicht schlecht, dass dein Stiefsohn viele Medien auf sich aufmerksam gemacht hat und er deutschlandweit bekannt geworden ist. Das Echo war sehr positiv bis auf ein paar einzelne Rechtsnationalisten... Mein Eindruck war, dass er von Anfang an leider vollkommen überfordert mit seiner Situation war. Er ist ja auch sehr jung. weinend

Überrascht hat mich auch die Anzahl der deutschen Bürger die sich gemeldet haben denen sehr ähnliche Dinge passiert sind. Deinem Stiefsohn wurde von Anwälten und Organisationen Hilfe angeboten. Die sollte er jetzt annehmen. Das ist das wichtigste. Er sollte wirklich mit Vertrauenspersonen sprechen die Experten auf dem Gebiet sind und alle Karten offen auf den Tisch legen bzw. alles was an Dokumenten da ist übergeben.

Rechtlich gesehen können dir die Expertenforisten sicher ein bisschen weiterhelfen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 10.06.2019 um 14:23:26
 
Aras schrieb am 10.06.2019 um 12:47:53:
Ohne Aufenthaltserlaubnis oder sonstiger Aufenthaltsdokumentation ist auch keine Einbürgerung möglich.

Aber vor seinem überdimensionierten Besuch in Russland besaß er doch einen ordentlichen Aufenthaltstitel.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.06.2019 um 03:03:18
 
Es tut mir wirklich sehr Leid, so etwas zu hören.

Wieso war er eigentlich länger als 6 Monate in Russland, und ungefähr wie lange war er dort insgesamt?

Es gibt gewisse Vorschriften, an die man sich halten muss. Die Vorschrift bezüglich Auslandsaufenthalten ist eigentlich eine der einfachsten, es sei denn, man wurde tatsächlich "gezwungen" o.ä, sich im Ausland länger aufzuhalten. Dies scheint aber hier nicht der Fall gewesen zu sein. Deswegen verstehe ich nicht, wie so etwas passieren kann. Ich gehe davon aus dass ihr es einfach nicht gewusst habt, aber das spielt bei der Ausländerbehörde keine Rolle.

Wie andere schon gesagt haben, Asyl kommt leider gar nicht in Frage.

Ich denke Aras hat absolut recht: Entweder § 37 AufenthG oder Härtefallkommission.

Wenn nicht, dann halt nach der Ausreise versuchen, durch eine Aufenthaltserlaubnis wie z.B. Studium, Ausbildung, Beschäftigung, usw., nach Deutschland zu kommen, und quasi “von Vorne” anzufangen. Das dürfte aber sehr schwierig sein, und ich sage es nochmal, es tut mir sehr leid für euch.

Dein Stiefsohn braucht einen sehr guten Anwalt.

Ich wünsche euch viel Erfolg.
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