CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:Bereits da stellt sich mir die Frage, wie man überleben soll und ob man sich dann bereits in die Illegalität begibt, wenn man hier ohne Arbeitserlaubnis arbeitet.
Auch wenn Dir die Antwort grausam vorkommen mag:
Niemand soll in Deutschland (über-)leben, der die dazu erforderliche Erlaubnis - hier: die Aufenthaltserlaubnis - nicht besitzt.
Hält man sich dennoch in Deutschland auf, begibt man sich nicht in die Illegalität, sondern ist es bereits.
Der richtige Weg wäre gewesen, gleich wieder auszureisen und noch während der Minderjährigkeit einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:Um ihn erst einmal vor der Abschiebung zu bewahren, hat er zunächst einen Asylantrag gestellt.
Das ist blanker und offener Missbrauch des Asylrechts.
Welche Verfolgung in RUS will er denn glaubhaft behaupten? Von Begründen ganz zu schweigen ...
CarlJ schrieb am 10.06.2019 um 09:45:46:Mir kommt es so vor, als ob mein Stiefsohn von den Behörden regelrecht vor sich hergetrieben wurde
Verstehe ich das richtig?
Ein illegaler Ausländer wird konsequent als solcher behandelt - das ist nicht in Ordnung?
Oder wäre es bei allen anderen in Ordnung, nur nicht bei Deinem Stiefsohn?
Kurz und knackig:
Der einzig vernünftige Weg ist Ausreisen und mit einem rechtlich korrekt erhaltenen Aufenthaltstitel (Ausbildung, Studium ...) wieder einreisen.
Alles andere ist das Einfordern von vermeintlichen Rechten ohne die Bereitschaft, die eigenen Pflichten zu erfüllen.