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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 937 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung In DE
seci
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i love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung
04.06.2019 um 23:35:44
 
Hallo Zusammen,
Ich bin überfragt!
Wenn man eine Verpflichtungserklärung in Deutschland
Abgibt, ist das auch in allen Länder der EU gültig ?
Zum Beispiel, wenn der Ausländer sich in Holland aufhält und Asyl beantragt ?

Vielen Dank


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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.06.2019 um 11:11:46
 
Hallo,

nein, die Verpflichtung bezieht sich auf alle ggf. in Deutschland entstehende Kosten.

Zur Info aber: Hat er aufgrund dieser VE ein Visum einer deutschen AV erhalten, lässt sich das im VIS nachvollziehen.
Ein Asylantrag in NED würde dann im Regelfall dazu führen, dass DEU als zuständig für das Asylverfahren bestimmt wird. Der Ausländer wird zu diesem Zweck gem. DÜ von NED an DEU überstellt.
Der VE-Geber ist dann voll im Boot.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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seci
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Beiträge: 132
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.06.2019 um 19:46:47
 
Logik , vielen Dank !
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