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Heirat in Thailand - in Deutschland eintragen und angeben?? (Gelesen: 1.052 mal)
guybrush
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.05.2019 um 12:17:26
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: mein zuständiges Standesamt konnte mir da nicht wirklich weiterhelfen und auf Auskunft vom Finanzamt warte ich auch noch. Vielleicht kann jemand von euch hierzu etwas sagen...

Ich habe 2018 in Thailand geheiratet (verheiratet mit einer Thai), die Ehe hier aber noch nicht eintragen lassen, da noch nicht alles überbeglaubigt und übersetzt ist. Muss man bei der Einkommenssteuererklärung (und anderen Behörden etc.) immer schon den neuen Familenstatus angeben oder wird dies in Deutschland immer erst dann relevant, sobald die Ehe hier wirklich eingetragen ist?

Meine Frau lebt dauerhaft in Thailand und wir halten uns meistens in Thailand auf. Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist also vorerst nicht geplant.

Ich freue mich über jede Info hierzu.  Smiley
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lottchen
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.05.2019 um 12:20:53
 
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss nicht "eingetragen" werden.
Gehts um die Steuerklasse? Die ändert sich nicht wenn die Frau nicht in D lebt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.05.2019 um 17:59:52
 
guybrush schrieb am 22.05.2019 um 12:17:26:
Muss man bei der Einkommenssteuererklärung (und anderen Behörden etc.) immer schon den neuen Familenstatus angeben


ja

guybrush schrieb am 22.05.2019 um 12:17:26:
oder wird dies in Deutschland immer erst dann relevant, sobald die Ehe hier wirklich eingetragen ist?


nein


Aber aus Sicht der Einkommenssteuer könnt Ihr keine gemeinsame Veranlagung machen, da sie nicht in D steuerpflichtig ist.
Allerdings kannst du Unterstützungsleistungen an Deine Frau geltend machen.

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