Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden? (Gelesen: 1.231 mal)
karambol
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 79

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?
16.05.2019 um 18:36:46
 
Hallo zusammen,

wie viel Zeit hat man, um sich zu einem Integrationskurs anzumelden, wenn man zu einem verpflichtet wird, und sich bei einem unverzüglich anmelden muss. In welchen Fällen hat man Recht, sich zu einem Integrationskurs nicht sofort anzumelden? Welche gesundheitliche Probleme wären dafür ein Grund?
In der Verpflichtung steht "Die Teilnahme besteht gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 1b AufenthG oder gemäß § 44a Abs. 1 Satz 7 AufenthG (keine ausreichenden Sprachkenntnisse)", "Die Teilnahmeverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt".


Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?
Antwort #1 - 16.05.2019 um 21:03:45
 
Wie lange ist die momentane AE gültig? Normalerweise geht man doch erst wieder zur ABH wenn die Verlängerung ansteht. Und zu dem Zeitpunkt wird man entweder das Zertifikat vorlegen oder erklären müssen, warum man es nicht vorlegen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karambol
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 79

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?
Antwort #2 - 17.05.2019 um 07:25:37
 
Na ja, der Kursträger muss ja der Ausländerbehörde mitteilen, wann der Verpflichtete einen Integrationskurs begonnen hat.

Die momentane AE ist gültig für 18 Monate
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kolby
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

86633, Bayern, Germany
86633
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?
Antwort #3 - 19.06.2019 um 14:06:05
 
karambol schrieb am 16.05.2019 um 18:36:46:
Welche gesundheitliche Probleme wären dafür ein Grund?

Das hätte man doch schon im Anhörungsverfahren klären können.
Warum immer erst fragen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Grundsätzlich ist die Anmeldung schnellst möglich, so ca. 2 Wochen zumutbar.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Kolby
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema