T.P.2013 schrieb am 08.08.2019 um 02:42:52:Zumindest sind diese "Belege" keine zwingende Voraussetzung, sondern bestenfalls die von der
AV gewünschte Kür.
T.P.2013 schrieb am 08.08.2019 um 02:42:52:sind derartige Überlegungen sowieso obsolet, da VE-Geber und Beherberger personengleich sind
Der mit der Visumsbeauftragung betraute Servicepartner der zuständigen
AV hat nun von der Antragstellerin verlangt
eben diese Belege einzureichen, ansonsten werde der Servicepartner den Antrag nicht annehmen.
Auf die o.g genannten Hinweise bezüglich der erforderlichen Unterlagen (
VE vorhanden und
VE Geber = einladende Person)
wurde von Seiten des Servicepartners nicht weiter eingegangen.
Vielmehr wurde bei dem Hinweis auf diese Online-Liste der
AV,
der Antragstellerin ein Schreiben zur Kenntnisnahme und zur Unterzeichnung vorgelegt :
"Antragsannahme nicht erfolgt, da Antrag nicht vollständig"
Nachträglich könne auch generell nichts von Seiten der
AV gefordert werden- entweder man reicht alle (eventuell?) erforderlichen Unterlagen von Anfang an mit ein- oder der Antrag landet de facto gar nicht erst bei der
AV.
Es müsse beim Besuchsvisum die Bindung zur einladenden Person IMMER nachgewiesen werden,
dazu Passkopie der einladenden Person (nicht nur der Personalseite, sondern auch der eventuellen Visums/Einreiseeinträge, ansonsten Nachweis durch Vorlage von Flugtickets aus der Vergangenheit.... HALLO ?
) bestenfalls/wenigstens 5-10 gemeinsame Fotos , sowie Briefwechsel/Chats/Anrufprotokolle (am Besten lückenlos) rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Kennenlernens.
Zudem müsse die Antragstellerin ein persönliches Schreiben aufsetzen,
aus dem der Zweck der Reise hervorgeht und auch von Ihr beschrieben wird, wie sie diese Reise finanzieren wird und wie und wo Sie die einladende Person kennengelernt hat, wie oft man sich seitdem gesehen hat/wieviel Zeit zusammen verbracht wurde)
(- bis auf das Kennenlernen- das wird doch alles schon im Visumsantrag angegeben ? )
Zudem solle Sie "Bank Statements" einreichen.
Die Antragstellerin verwies auf die
VE aber ihr wurde gesagt ,
die
VE spiele keine Rolle in dem Zusammenhang, man müsse Einblick in die finanzielle Situation des Antragstellers haben um die Finanzierbarkeit der Reise beurteilen zu können.
(das ist doch vollkommener Quatsch, wenn eine
VE vorliegt)
Also sagen wir mal lieb gesagt :
Von vorneherein schon das "Volle Programm" .
- übrigens - bis auf das Einladungsschreiben- davon war seltsamerweise nicht die Rede.
Die Antragstellerin ist dann freundlich gebeten worden, sich doch einen neuen Termin zu besorgen, da die erforderlichen Unterlagen zur Einreichung des Visumsantrages nicht vorhanden sind.
Sollte das wirklich alles rechtens sein, dann sollte die
AV einfach auf Ihre Website schreiben :
"Reichen Sie alle möglichen Dokumente ein- wir suchen uns dann schon die passenden raus ! "
Aber ganz im Ernst :
Ist das alles okay so ?
1.)Sollte man jetzt zähneknirschend einen neuen Termin vereinbaren und alles was gefordert wird einreichen ?
2.) Oder sollte man das auf gar keinen Fall tun und zunächst die
AV auf diese Vorgehensweise aufmerksam machen?
3.) Oder schlucken/machen/tun/nachgeben/einsehen und aber trotzdem im Nachhinein die
AV auf diese Vorgehensweise aufmerksam machen ?
Mein Bekannter und seine Freundin sind nun der Meinung :
Natürlich würde sich durch Nachfragen und Versuch der Klärung/Bestehen auf sein Recht die Sache dann weiter verzögern.
Es geht aber auch darum, zu wissen welcher Weg auch für eventuelle zukünftige "Besuchsversuche" der Richtige wäre und vielleicht auch anderen Leuten das unnötige (?) Theater zu ersparen.
Wir sind mal gespannt was die Profis hier sagen, bzw. vorschlagen.