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Verpflichtungserklärung/Bankbürgschaft (Gelesen: 7.957 mal)
fab87
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Antwort #30 - 10.08.2019 um 08:38:01
 
NicoTse schrieb am 10.08.2019 um 01:35:54:
Genau, deshalb bekommt man ja auch beispielsweise in Bremen weitaus weniger SGB 2 Leistungen als in München   Augenrollen



Ganz schlechter Vergleich.

Erstens stellt die zuständige Behörde ALGII Empfängern in München deutlich mehr zur Verfügung -> Übernahme von Mietkosten als in Billiggebieten im Rest Deutschlands.

Zweitens geht es hier nicht um eine Transferleistung sondern um Kosten die  dem STaat entstehen würden, wenn eine private Veranstaltung (Besuch oder wofür das VIsum auch immer ist) "schief" läuft, es zu einem Gesetzesbruch kommen würde. Warum soll der Steuerzahler das übernehmen?
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Antwort #31 - 13.08.2019 um 23:12:25
 
T.P.2013 schrieb am 08.08.2019 um 02:42:52:
Zumindest sind diese "Belege" keine zwingende Voraussetzung, sondern bestenfalls die von der AV gewünschte Kür. 



T.P.2013 schrieb am 08.08.2019 um 02:42:52:
sind derartige Überlegungen sowieso obsolet, da VE-Geber und Beherberger personengleich sind



Der mit der Visumsbeauftragung betraute Servicepartner der zuständigen AV hat nun von der Antragstellerin verlangt
eben diese Belege einzureichen, ansonsten werde der Servicepartner den Antrag nicht annehmen.

Auf die o.g genannten Hinweise bezüglich der erforderlichen Unterlagen ( VE vorhanden und VE Geber = einladende Person)
wurde von Seiten des Servicepartners nicht weiter eingegangen.

Vielmehr wurde bei dem Hinweis auf diese Online-Liste der AV,
der Antragstellerin ein Schreiben zur Kenntnisnahme und zur Unterzeichnung vorgelegt :

"Antragsannahme nicht erfolgt, da Antrag nicht vollständig"

Nachträglich könne auch generell nichts von Seiten der AV gefordert werden- entweder man reicht alle (eventuell?) erforderlichen Unterlagen von Anfang an mit ein- oder der Antrag landet de facto gar nicht erst bei der AV.   Ärgerlich

Es müsse beim Besuchsvisum die Bindung zur einladenden Person IMMER nachgewiesen werden,
dazu Passkopie der einladenden Person (nicht nur der Personalseite, sondern auch der eventuellen Visums/Einreiseeinträge, ansonsten Nachweis durch Vorlage von Flugtickets aus der Vergangenheit.... HALLO ? Laut lachend)  bestenfalls/wenigstens 5-10 gemeinsame Fotos , sowie Briefwechsel/Chats/Anrufprotokolle (am Besten lückenlos) rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Kennenlernens.

Zudem müsse die Antragstellerin ein persönliches Schreiben aufsetzen,
aus dem der Zweck der Reise hervorgeht und auch von Ihr beschrieben wird, wie sie diese Reise finanzieren wird und wie und wo Sie die einladende Person kennengelernt hat, wie oft man sich seitdem gesehen hat/wieviel Zeit zusammen verbracht wurde)

(- bis auf das Kennenlernen-  das wird doch alles schon im Visumsantrag angegeben ? )


Zudem solle Sie "Bank Statements" einreichen.  hä?


Die Antragstellerin verwies auf die VE aber ihr wurde gesagt ,

die VE spiele keine Rolle in dem Zusammenhang, man müsse Einblick in die finanzielle Situation des Antragstellers haben um die Finanzierbarkeit der Reise beurteilen zu können.    Schockiert/Erstaunt

(das ist doch vollkommener Quatsch, wenn eine VE vorliegt)



Also sagen wir mal lieb gesagt :

Von vorneherein schon das "Volle Programm" .   Augenrollen

- übrigens - bis auf das Einladungsschreiben- davon war seltsamerweise nicht die Rede.  Augenrollen


Die Antragstellerin ist dann freundlich gebeten worden, sich doch einen neuen Termin zu besorgen, da die erforderlichen Unterlagen zur Einreichung des Visumsantrages nicht vorhanden sind.



Sollte das wirklich alles rechtens sein, dann sollte die AV einfach auf Ihre Website schreiben :


"Reichen Sie alle möglichen Dokumente ein- wir suchen uns dann schon die passenden raus ! " 
Zwinkernd


Aber ganz im Ernst :


Ist das alles okay so ?


1.)Sollte man jetzt zähneknirschend einen neuen Termin vereinbaren und alles was gefordert wird einreichen ?


2.) Oder sollte man das auf gar keinen Fall tun und zunächst die AV auf diese Vorgehensweise aufmerksam machen?


3.) Oder schlucken/machen/tun/nachgeben/einsehen und aber trotzdem im Nachhinein die AV auf diese Vorgehensweise aufmerksam machen ?


Mein Bekannter und seine Freundin sind nun der Meinung :

Natürlich würde sich durch Nachfragen und Versuch der Klärung/Bestehen auf sein Recht die Sache dann weiter verzögern.
Es geht aber auch darum, zu wissen welcher Weg auch für eventuelle zukünftige "Besuchsversuche" der Richtige wäre und vielleicht auch anderen Leuten das unnötige (?) Theater zu ersparen.
Wir sind mal gespannt was die Profis hier sagen, bzw. vorschlagen.
  Zwinkernd







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Antwort #32 - 13.08.2019 um 23:36:35
 
NicoTse schrieb am 13.08.2019 um 23:12:25:
Der mit der Visumsbeauftragung betraute Servicepartner


Nur interessehalber, geht es um den Servicepartner :

"VFS GLOBAL; Chamchuri Square, 4. Stockwerk Phayathai Road, Phatumwan Bangkok 10330".
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Antwort #33 - 13.08.2019 um 23:38:32
 
fab87 schrieb am 10.08.2019 um 08:38:01:
Erstens stellt die zuständige Behörde ALGII Empfängern in München deutlich mehr zur Verfügung -> Übernahme von Mietkosten als in Billiggebieten im Rest Deutschlands. 


Werd ich recherchieren- danke für den Hinweis !

fab87 schrieb am 10.08.2019 um 08:38:01:
es zu einem Gesetzesbruch kommen würde. Warum soll der Steuerzahler das übernehmen?


Gute Frage, die sich auch in anderen Zusammenhängen stellen könnte....
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Antwort #34 - 13.08.2019 um 23:45:42
 
uwe1122 schrieb am 13.08.2019 um 23:36:35:
Nur interessehalber



Bestimmt- VFS Zuständigkeit für Visa ist auch auf der Mainpage der AV direkt angekündigt

(ham die noch andere Servicepartner - anscheinend nicht- sonst würde die AV die doch auflisten ?- natürlich gibst auch Agenturen, die solche Sachen erledigen...und eng mit der AV zusammenarbeiten...aber der offizielle Verweis ist in dem Fall auf VFS gerichtet.....)

Sind auch mittlerweile in Indonesien tätig....
und sonstwo vermutlich....   hä?
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Antwort #35 - 13.08.2019 um 23:46:51
 
uwe1122 schrieb am 13.08.2019 um 23:36:35:
VFS GLOBAL


Ob es nun 100 pro der war, müsste ich mal nachfragen...
die sind auch laut AV erst seit Anfang diesen Monats dafür zuständig
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Antwort #36 - 14.08.2019 um 00:00:40
 
NicoTse schrieb am 13.08.2019 um 23:46:51:
die sind auch laut AV erst seit Anfang diesen Monats dafür zuständig


Genau,und es liest sich für mich so,

ODER

Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.), wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde. Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:
- formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
- Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten
Nachweis der Bindung zum Gastgeber/ zur einladenden Person: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Personaldaten-Seite des Reisepasses (Kopie) und Übersicht über die bisherigen Reisen der die Kosten tragenden Person und –[color=#cccccc]im Fall einer nicht formalisierten Beziehung (Freund/ Freundin) – Briefwechsel (gemeinsame Bilder)




https://bangkok.diplo.de/th-de/service/05-visa-und-einreise/besuchsvisum/1372806


als ob die Nachweise für ein Touristenvisum verlangt werden ?
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Antwort #37 - 14.08.2019 um 00:14:29
 
uwe1122 schrieb am 14.08.2019 um 00:00:40:
als ob die Nachweise für ein Touristenvisum verlangt werden ?


Möglich, aber auch vollkommener Blödsinn, es wurde explizit ein Besuchsvisum beantragt.


Zudem zitierst Du die "ODER" Variante des Besuchsvisums.  Zwinkernd

Entweder VE vorhanden ODER.....

Das hat mitm Touristenvisum nichts zu tun.

Für ein Touristenvisum braucht es keine Einladung, Nachweis der Bindung , etc....

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Antwort #38 - 14.08.2019 um 00:18:08
 
NicoTse schrieb am 14.08.2019 um 00:14:29:
Zudem zitierst Du die "ODER" Variante des Besuchsvisums.


Stimmt  Augenrollen
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Antwort #39 - 14.08.2019 um 00:53:35
 
NicoTse schrieb am 13.08.2019 um 23:12:25:
Ist das alles okay so ? 


Nein. Ist es nicht.

Aber solange keine massiven Beschwerden aufploppen, hat die AV bzw. das AA kein Interesse, etwas zu ändern. Läuft doch...

Für sich selbst muss man entscheiden, ob man sich ohne Erfordernis selbst entblößt, um überhaupt die Annahme(!) des Visumantrags zu ermöglichen.
Oder eben nicht.

Wenn eben nicht, wären meine Ansprechpartner erst das AA direkt und zeitgleich mein Wahlkreisabgeordneter bzw. der Petitionsausschuss des Bundestages direkt.
Die Umstände sollten prägnant und einfach dargestellt werden.
Dafür müsste man aber den Willen mitbringen, eben bis zum Ende zu eskalieren und das nötige Durchhaltevermögen besitzen.

Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wie aber auch immer - eine schriftliche Beschwerde über diese Praktiken beim AA einzureichen, diese Mühe sollte man sich auf jeden Fall machen.

Gruß
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Antwort #40 - 14.08.2019 um 01:00:04
 
T.P.2013 schrieb am 14.08.2019 um 00:53:35:
eine schriftliche Beschwerde über diese Praktiken beim AA einzureichen, diese Mühe sollte man sich auf jeden Fall machen



Also wäre das AA und nicht die zuständige AV der richtige Ansprechpartner, ja ?

An welche Adresse genau beim AA wäre eine solche Beschwerde zu richten ?

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Antwort #41 - 14.08.2019 um 01:13:19
 
Bei der AV besteht die Gefahr, dass diese aus Bequemlichkeit kein Interesse hat, ein überwiegend störungsfrei laufendes Verfahren zu hinterfragen.
Tropft eine Beschwerde von oben nach unten (AA zu AV), muss man zumindest reagieren.
Insofern halte ich dass AA für den besseren Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.
Ist aber auch etwas eine Stilfrage - und wahrscheinlich eine Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Versuch einmal, bei einer AV einen kompetenten Ansprechpartner zu erreichen. Ist nicht so einfach, anders als bei einer Behörde im Inland.

Ohne Silbertablett: Hier ist der Organisationsplan des AA: Klick. Wer suchet, der findet. Ich hielte wahrscheinlich das Ref. 508, 509 oder 510 für den richtigen Ansprechpartner.
Mit Silbertablett: gehst Du über den Bürgerservice: Klick.

Und das Ganze, sobald man sich für einen Ansprechpartner verbindlich entschieden hat, idealerweise m.E. in schriftlicher Form.

Gruß
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Antwort #42 - 14.08.2019 um 01:22:58
 
T.P.2013 schrieb am 14.08.2019 um 01:13:19:
"Mit/ohne" Silbertablett


(das "mit/ohne" zu "zitieren"- als zusammengefasstes Zitat in falscher Reihenfolge - sei mir hoffentlich verziehen)

Wir lieben Silbertabletts  Zwinkernd

Ganz ganz vielen lieben dank.

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