Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag auf NE (Gelesen: 1.804 mal)
Peterx9
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf NE
29.04.2019 um 12:53:46
 
Guten Tag,

ein irakisches Ehepaar beide derzeitig mit dem AT 25 V AufenthG.
Der Ehemann lebt seid `99 in DE und die Frau seid `04.
Im laufe des Aufenthalts hat der Ehemann 13 Jahre lang gearbeitet und die Ehefrau das Sprachniveau B1 erreicht.
Der Ehemann mittlerweile Empfänger von Grundsicherung+Rente und die Frau ist noch Abhängig von JC Leistungen.
Zwischenzeitlich hatte der Ehemann eine Duldung, weil der irakische Pass abgelaufen war und sich die Verlängerung in die Länge zog.

Der Ehemann stellte mündlich Antrag auf eine NE, jedoch wurde diese Abgelehnt, was könnten die Gründe dafür sein? Er spricht auch ausreichend Deutsch.

Sollte hier nochmal schriftlich Antrag auf eine NE gem.§9 AufenthG gestellt werden oder welche Wege wären noch möglich?

LG
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.04.2019 um 13:06:01 von Peterx9 »  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #1 - 29.04.2019 um 13:07:27
 
Der Lebensunterhalt ist nicht gesichert, was aber eine Voraussetzung für eine NE § 26 IV i.V.m § 9 AufenthG wäre. Nach §§ 26 Abs. 4 Satz 2, 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m Satz 3 AufenthG wird vom Erfordernis abgesehen, wenn der Ausländer den Lebensunterhalt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.

Problematisch ist hier allerdings, dass die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden und die NE nur dann erteilt werden kann, wenn BEIDE den Lebensunterhalt aus den oben genannten Gründen nicht sichern können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peterx9
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #2 - 29.04.2019 um 13:32:20
 
Der Ehemann ist aber gar nicht mehr Erwerbsfähig, muss er dann trotzdem aus eigenen Mitteln seinen LU sichern?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #3 - 29.04.2019 um 13:45:55
 
Kommt darauf an, ob die Erwerbsunfähigkeit Folge einer Krankheit (s.o) ober einfach weil er "nur" alt ist. Das spielt aber wie gesagt keine Rolle, solange auch die Frau Leistungen vom JC bezieht. Warum arbeitet sie nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peterx9
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #4 - 29.04.2019 um 13:50:05
 
Das weiß ich noch nicht, werde ich aber mal in Erfahrung bringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.171

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #5 - 29.04.2019 um 15:13:20
 
Vermutlich ist es am sinnvollsten, beide zu einer guten Beratungsstelle zu schicken. Wenn sie eine Duldung haben, kommt auch ein Antrag auf eine AE nach 25b in Frage. Gut wäre es aber, wenn beide verstehen, welche Voraussetzungen das ein und das andere hat.

Und sie sollten sich auch dahingehend beraten lassen, dass es sinnvoll ist, jeden Antrag schriftlich zu stellen und eine schriftliche Antwort zu fordern. Dann hat eine Beratungsstelle eine bessere Grundlage.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Peterx9
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf NE
Antwort #6 - 29.04.2019 um 16:46:56
 
Sie hatten nur zwischenzeitlich eine Duldung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema