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Antrag abgelehnt? Akteneinsicht! (Gelesen: 5.420 mal)
Themen Beschreibung: Ein Weg zu mehr Informationen
openschengen
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag abgelehnt? Akteneinsicht!
21.04.2019 um 22:49:23
 
Hallo,

ich wollte hier mal etwas ansprechen, das bisher irgendwie so recht noch keine Erwähnung findet, und das ist das Recht auf Akteneinsicht.

Als Betroffener, bzw. Freund der Betroffenen stand auch ich vor der Situation, dass ein Antrag für ein Schengen-Visum abgelehnt wurde, aus dem Standardformular eben aber nicht abzuleiten war, wie die Botschaft (Nairobi) zu ihrer Entscheidung gelangt war.

Ablehnungsgrund war die berüchtigte Feststellung mangelnder Rückkehrbereitschaft. So eine Aussage ist natürlich herrlich aussagekräftig für den Antragsteller, wenn man gleichzeitig familiäre, wirtschaftliche und professionelle Verwurzelung nachweisen soll.

Da wir nicht ins Blaue hinein remonstrieren wollten, fing ich an zu recherchieren, und fand dann durch Zufall das Visumhandbuch des AA (nicht das gleiche wie das hier im Forum gepinnte). In diesem wird explizit auf die Möglichkeit der Akteneinsicht nach VwVfg bzw. IFG Bund verwiesen (soweit bereits eine Entscheid vorliegt, laufendes Verwaltungsverfahren ist geschützt).

Zum Großteil enthält die Visum-Akte natürlich nur die vom Antragsteller eingereichten Nachweise, jedoch ist auch ein "Schatz"  Laut lachend dabei, und das ist die Entscheidungs-Skizzierung des Entscheiders/Sachbearbeiters. Durch diese konnten wir dann auch im Detail nachvollziehen, worauf die Botschaft ihre Entscheidung stützte.

Leider war meine Erfahrung aber auch, dass die Botschaft Nairobi meiner Freundin einreden wollte, sie hätte kein Recht auf Akteneinsicht, und dass ihre Handlungsfähigkeit nunmehr auf Remonstration oder Klage beschränkt sei. Nachdem ich aber per Vollmacht und förmlichem Schreiben an ihrer statt um Akteneinsicht ersuchte, und das Ganze auf meinen Nachdruck hin an die Rechtsabteilung der Botschaft ging, stellte sich am Ende letztlich doch heraus, dass sie ein Recht hierauf hatte  Cool. Ich erhielt dann den Inhalt der Akte per E-Mail. Eigentlich wollte ich vor Ort in der Botschaft Einsicht nehmen, aber sei es drum.

Ich weiß natürlich, dass allein dadurch, dass man seine Ablehnungsgründe im Detail kennt, nicht gleich folgt, dass man auch ein Visum bekommt. Tatsächlich war es bei uns so, dass auch die Remonstration negativ beschieden wurde (deshalb derzeit Klage vor VG). Ich finde aber, dass es Ausdruck einer freien und starken Zivilgesellschaft ist, von seinen Behörden Auskunft über ihre Entscheidungen zu verlangen, und (potentielle) Willkür und Intransparenz nicht einfach stillschweigend zu akzeptieren.

Vielleicht wollen sich ja mal ein paar mehr Leute auf die eine oder andere Weise zu dem Thema äußern. Ansonsten hoffe ich, dass das hier dem ein oder anderen weiterhelfen kann, der momentan noch vor dem Berg steht.

Grüße
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.04.2019 um 09:29:29
 
Hi,

ja. Akteneinsichtsrecht ergibt sich gem. der ständigen Rechtsprechung des  BVerwG aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde.

Hast du gut gemacht und ich danke dir für den Erfahrungsbericht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Migul70
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.04.2019 um 20:36:50
 
Hi,

macht es den nächsten Antrag nicht schwieriger? Ich könnte mir vorstellen, wenn man die Gründe beseitigt, die vorher zur Ablehnung führten das die Beamten noch genauer hinsehen.
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openschengen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.04.2019 um 21:47:45
 
Migul70 schrieb am 22.04.2019 um 20:36:50:
macht es den nächsten Antrag nicht schwieriger? Ich könnte mir vorstellen, wenn man die Gründe beseitigt, die vorher zur Ablehnung führten das die Beamten noch genauer hinsehen.


Vermag ich nicht zu beurteilen, kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an. Weiß aber auch nicht, warum eine genaue Prüfung wirklich ein Problem darstellen sollte, zumindest wenn man seine Unterlagen gut vorbereitet hat.

Ehrlich gesagt hätte ich mir eine genauere Prüfung nur gewünscht. In meinem Fall konnte ich durch die Akteneinsicht aufdecken, dass die Sachbearbeiter mehrmals offensichtlich falsche Behauptungen angeführt haben und Unterlagen einfach nicht gewürdigt haben.

Beliebt macht man sich sicher nicht, wenn man der Botschaft mehr Arbeit macht. Wenn das für dich ein zu großes Risiko darstellt, dann ist das natürlich in Ordnung, ich zeige nur eine Option auf.

Es hat halt aber auch ne gewisse Signalwirkung wenn Behörden schalten und walten können wie sie lustig sind. Vom nett sein hat meines Wissens auch noch niemand ein Visum bekommen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.04.2019 um 23:02:35
 
openschengen schrieb am 22.04.2019 um 21:47:45:
Vom nett sein hat meines Wissens auch noch niemand ein Visum bekommen.


Würde ich so nicht sagen. Da es meines Wissens keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisums gibt...Halte uns auf dem Laufenden, was aus Deiner Klage (bzw. der Deines Gastes) wird. Würde mich sehr interessieren ob Du Erfolg hat und wenn ja mit welcher Begründung.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 22.04.2019 um 23:51:49
 
lottchen schrieb am 22.04.2019 um 23:02:35:
Da es meines Wissens keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisums gibt...


Es gibt aber einen Rechtsanspruch darauf, dass die Entscheidung innerhalb des weiten Beurteilunsspielraums der Behörde sich zumindest auf die maßgeblichen Tatsachen bezieht und nicht willkürlich erfolgt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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openschengen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #6 - 23.04.2019 um 00:57:15
 
T.P.2013 schrieb am 22.04.2019 um 23:51:49:
Es gibt aber einen Rechtsanspruch darauf, dass die Entscheidung innerhalb des weiten Beurteilunsspielraums der Behörde sich zumindest auf die maßgeblichen Tatsachen bezieht und nicht willkürlich erfolgt.


Richtig, darauf zielte auch meine Klage ab, dass die Willkür der Entscheidung festgestellt wird. Frage ist dann aber was auf der Rechtsfolgenseite steht. Mein Wunsch wäre natürlich, dass die Beklagte zur Erteilung verurteilt wird. Eine Neubescheidung unter erneuter Ausübung des Beurteilungsspielraums der Botschaft wäre aus meiner Sicht ziemlich frustrierend, da man ja offensichtlich nicht daran interessiert ist ein neutrales Verfahren zu gewährleisten. Naja, es liegt nicht in meiner Hand.  unentschlossen
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.07.2019 um 11:38:18
 
openschengen schrieb am 21.04.2019 um 22:49:23:
Vielleicht wollen sich ja mal ein paar mehr Leute auf die eine oder andere Weise zu dem Thema äußern. Ansonsten hoffe ich, dass das hier dem ein oder anderen weiterhelfen kann, der momentan noch vor dem Berg steht. 

Die Kriterien für eine Ablehnung eines Besuchsvisum's bzw.
Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft (zB bei Remonstration)
hatte ich vor Jahren mal dort zusammengetragen. --> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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openschengen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Update: Klage gegen AA endet mit Vergleich
Antwort #8 - 18.06.2019 um 17:45:49
 
Hallo nochmal,

da ich darum gebeten wurde, ein Update von mir. Ich hatte in diesem Faden schon kurz über meinen Fall gesprochen. Wollte den alten Faden aber nicht "bumpen", deshalb geht's hier weiter.

Kurzum: Meine Freundin wird das Schengen-Besuchs-Visum bekommen  Smiley.

Das AA hat mir im Mai ein Vergleichsangebot gemacht, das ich zunächst ausschlagen wollte. Grund war, dass das AA zwar die Erteilung zugesichert hat, gleichzeitig insgesamt aber für mich unannehmbare Bedingungen gestellt hat.

Dies wären:

1. Das ich die Prozesskosten übernehme. Für mich schwer zu akzeptieren, da ich die Schuld am Verfahren zu 100% bei der Behörde sehe.

und

2. Dass meine Freundin bei ihrer Rückkehr nach Kenia bei der Botschaft in Nairobi ihre Ausreise nachweisen muss. Das ist keine Erteilungsvoraussetzung nach dem Visakodex, wird von anderen Antragstellern auch nicht verlangt und ist aus meiner Sicht deshalb diskriminierend. Denke das war ne Retourkutsche, weil ich in meiner Klageschrift ziemlich hart mit ihnen ins Gericht gegangen bin, aber sei's drum.

Jedenfalls ist man seitens des Verwaltungsgerichts Berlin an mich herangetreten, und hat mich darüber informiert, dass ich bei Ausschlagen des Vergleichs hinsichtlich der Bearbeitung der Klage mit einer Laufzeit von einem Jahr rechnen müsse. Das war mir dann doch zu viel des Guten und ich habe die Klage unter Annahme des Vergleichs zurückgezogen.

Kann trotzdem sagen, dass ich ziemlich stolz auf mich bin, das Ganze komplett ohne Anwalt geschafft zu haben  Cool.

Bei Fragen zu meiner Erfahrung melde ich mich natürlich gerne nochmal.
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BRINDE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Update: Klage gegen AA endet mit Vergleich
Antwort #9 - 10.10.2020 um 08:29:38
 
Hallo.  Ich möchte auch die Datei für die Bewerbung meiner Brüder anfordern.  Können Sie mich bitte auf die Klausel im Visa-Code verweisen, mit der Sie diese Informationen erhalten haben?  Wissen Sie, ob dies nur für Besuchsvisa gilt?  Danke
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Steve7
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Update: Klage gegen AA endet mit Vergleich
Antwort #10 - 23.03.2021 um 19:46:36
 
openschengen schrieb am 18.06.2019 um 17:45:49:
Kurzum: Meine Freundin wird das Schengen-Besuchs-Visum bekommen  Smiley.

Bei Fragen zu meiner Erfahrung melde ich mich natürlich gerne nochmal.

Hallo openschengen,

ich bin leider noch nicht soweit. Ich hole nach Ablehnung des Schengen Visums erst mal die Akteneinsicht ein.

Moniert wurden "Zweifel an den Unterlagen" und "Rückkehrwille".

Auf was ist in Akten besonders zu achten, was würdest du heute bei der Remonstration anders machen, wie hast du die Klage aufgebaut?

Gerne auch per PN - ich kann dich leider noch nicht anschreiben.
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Daddy
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag abgelehnt? Akteneinsicht!
Antwort #11 - 24.03.2021 um 08:27:04
 
Der TS war das letzte Mal am 17.08.2019 um 16:11:11 Uhr online und hat die Benachrichtigungsoptionen deaktiviert... du wirst insofern keine Antwort in diesem 2 Jahre alten Thread erhalten...

geschlossen

Daddy
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