Hallo,
ich wollte hier mal etwas ansprechen, das bisher irgendwie so recht noch keine Erwähnung findet, und das ist das Recht auf Akteneinsicht.
Als Betroffener, bzw. Freund der Betroffenen stand auch ich vor der Situation, dass ein Antrag für ein Schengen-Visum abgelehnt wurde, aus dem Standardformular eben aber nicht abzuleiten war, wie die Botschaft (Nairobi) zu ihrer Entscheidung gelangt war.
Ablehnungsgrund war die berüchtigte Feststellung mangelnder Rückkehrbereitschaft. So eine Aussage ist natürlich herrlich aussagekräftig für den Antragsteller, wenn man gleichzeitig familiäre, wirtschaftliche und professionelle Verwurzelung nachweisen soll.
Da wir nicht ins Blaue hinein remonstrieren wollten, fing ich an zu recherchieren, und fand dann durch Zufall das
Visumhandbuch des AA (nicht das gleiche wie das hier im Forum gepinnte). In diesem wird explizit auf die Möglichkeit der Akteneinsicht nach VwVfg bzw. IFG Bund verwiesen (soweit bereits eine Entscheid vorliegt, laufendes Verwaltungsverfahren ist geschützt).
Zum Großteil enthält die Visum-Akte natürlich nur die vom Antragsteller eingereichten Nachweise, jedoch ist auch ein "Schatz"
dabei, und das ist die Entscheidungs-Skizzierung des Entscheiders/Sachbearbeiters. Durch diese konnten wir dann auch im Detail nachvollziehen, worauf die Botschaft ihre Entscheidung stützte.
Leider war meine Erfahrung aber auch, dass die Botschaft Nairobi meiner Freundin einreden wollte, sie hätte kein Recht auf Akteneinsicht, und dass ihre Handlungsfähigkeit nunmehr auf
Remonstration oder Klage beschränkt sei. Nachdem ich aber per Vollmacht und förmlichem Schreiben an ihrer statt um Akteneinsicht ersuchte, und das Ganze auf meinen Nachdruck hin an die Rechtsabteilung der Botschaft ging, stellte sich am Ende letztlich doch heraus, dass sie ein Recht hierauf hatte
. Ich erhielt dann den Inhalt der Akte per E-Mail. Eigentlich wollte ich vor Ort in der Botschaft Einsicht nehmen, aber sei es drum.
Ich weiß natürlich, dass allein dadurch, dass man seine Ablehnungsgründe im Detail kennt, nicht gleich folgt, dass man auch ein Visum bekommt. Tatsächlich war es bei uns so, dass auch die
Remonstration negativ beschieden wurde (deshalb derzeit Klage vor VG). Ich finde aber, dass es Ausdruck einer freien und starken Zivilgesellschaft ist, von seinen Behörden Auskunft über ihre Entscheidungen zu verlangen, und (potentielle) Willkür und Intransparenz nicht einfach stillschweigend zu akzeptieren.
Vielleicht wollen sich ja mal ein paar mehr Leute auf die eine oder andere Weise zu dem Thema äußern. Ansonsten hoffe ich, dass das hier dem ein oder anderen weiterhelfen kann, der momentan noch vor dem Berg steht.
Grüße