Hallo,
meine Tante hat vor mehreren Jahren ein Asylantrag gestellt. Der Asylantrag wurde abgelehnt. Sie hat aber vor kurzem ein Abschiebungsverbot in Herkunftsland bekommen. Der Gerichtsurteil wurde vor kurzem verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.
ABH hat gleich nach dem Gerichtstermin die Abschiebung angedroht.
Meine Tante hat psychisches Problem und hat Angst vor
ABH. Sie geht nicht zur
ABH und wohnt seit mehreren Monaten ohne Duldung und ohne Sozialhilfe. Sie wird durch Verwandte versorgt. Die
ABH hat mit Strafanzeige gedroht, weil meine Tante die Duldung nicht abholt bzw. sich "illegal" in Deutschland aufhält.
Anwalt und Verwandte haben Vollmacht die Duldung abzuholen.
ABH will aber nur meine Tante sehen und will die Duldung an keine andere Person geben. Auf psychische Problem wird kein Rücksicht genommen.
Meine Fragen:
- Kann meine Tante trotzt Abschiebungsverbot abgeschoben werden, weil sie ihr Mitwirkungspflichten verletzt?
- Wann wird der Gerichtsbeschluss rechtskräftig?
- Wann soll meiner Tante ein Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
- Wird vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis der Duldung verlängert?
- Kann meiner Tante trotzt Gerichtsbeschluss abgeschoben werden, weil der Gerichtsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist bzw. noch angefochten werden kann?
Vielen Dank für ihr Hilfe!