Auf unserer letzten Reise hatte ich ein komische komische Situation mit meiner Frau.
Fakten:
Ich: Deutscher Pass
Sie: Usbekischer Pass, Exit Visa unbegrenzt, konsularische Registrierung und deutschen
ATAls wir aus Russland ausreisen wollten, fing die Grenzbeamtin an Sie könne den Nachnamen meiner Frau (meinen Deutschen) nicht auslesen und Sie bräuchte beglaubigte Kopie Ihres usbekischen Passes.
(Das die Russen schon immer Ihren ganzen Pass mit allen Visa gescannt haben sind wir gewohnt, wir waren ja nicht das erste Mal in Russland)
Als ich fragte welches Amt denn den Pass übersetzen soll, damit es Russland akzeptiere und warum zig Länder der Welt Ihren Pass lesen können außer Sie, verstummte Sie.
Sie meinten, meine Frau müsse nach Usbekistan zurück und dass mit Ihrem Pass klären, darauf erwiderte ich, dass doch im Pass vermerkt ist, dass sie in der usbekischen Botschaft in Deutschland registriert ist und was sie in Usbekistan dann soll ?
Da ich natürlich nur auf Englisch redete waren wir beide wohl genervt und meine Frau konnte dann ausreisen.
Aber wie sieht so etwas eigentlich rechtlich aus ? Kann Land X mich in mein Heimatland "abschieben" oder in das Land wo konsularisch gemeldet bin ?
Vielleicht hat ja jemand schon mal so etwas ähnliches gehabt.