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Frage zu Reisen, angeblich stimmt der Name im Pass nicht. (Gelesen: 1.334 mal)
Themen Beschreibung: Russland Profis gefragt
Globetrotter2015
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu Reisen, angeblich stimmt der Name im Pass nicht.
02.04.2019 um 15:44:49
 
Auf unserer letzten Reise hatte ich ein komische komische Situation mit meiner Frau.

Fakten:
Ich: Deutscher Pass
Sie: Usbekischer Pass, Exit Visa unbegrenzt, konsularische Registrierung und deutschen AT

Als wir aus Russland ausreisen wollten, fing die Grenzbeamtin an Sie könne den Nachnamen meiner Frau (meinen Deutschen) nicht auslesen und Sie bräuchte beglaubigte Kopie Ihres usbekischen Passes.

(Das die Russen schon immer Ihren ganzen Pass mit allen Visa gescannt haben sind wir gewohnt, wir waren ja nicht das erste Mal in Russland) 

Als ich fragte welches Amt denn den Pass übersetzen soll, damit es Russland akzeptiere und warum zig Länder der Welt Ihren Pass lesen können außer Sie, verstummte Sie.

Sie meinten, meine Frau müsse nach Usbekistan zurück und dass mit Ihrem Pass klären, darauf erwiderte ich, dass doch im Pass vermerkt ist, dass sie in der usbekischen Botschaft in Deutschland registriert ist und was sie in Usbekistan dann soll ?

Da ich natürlich nur auf Englisch redete waren wir beide wohl genervt und meine Frau konnte dann ausreisen.

Aber wie sieht so etwas eigentlich rechtlich aus ? Kann Land X mich in mein Heimatland "abschieben" oder in das Land wo konsularisch gemeldet bin ?

Vielleicht hat ja jemand schon mal so etwas ähnliches gehabt.
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.04.2019 um 11:15:47
 
Globetrotter2015 schrieb am 02.04.2019 um 15:44:49:
Kann Land X mich in mein Heimatland "abschieben" oder in das Land wo konsularisch gemeldet bin ?



Ja, in das Land der Staatsbürgerschaft kann abgeschoben werden; ebenso kann es aber auch Rückweisungen und Rückführungen in das Land des rechtmäßigen Aufenthaltes geben - so dieses die Person in Frage annehmen möchte. Aber das stand hier doch gar nicht als Option zur Verfügung. Die Angelegenheit betrifft sonst wohl auch nur russisches plus evtl. uzbekisches Recht.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 03.04.2019 um 15:25:10
 
fab87 schrieb am 03.04.2019 um 11:15:47:
Ja, in das Land der Staatsbürgerschaft kann abgeschoben werden; ebenso kann es aber auch Rückweisungen und Rückführungen in das Land des rechtmäßigen Aufenthaltes geben...


... oder auch in jedes weitere Land, das verpflichtet oder auch nur bereit ist, die Person aufzunehmen. Hängt ganz von des rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen (abschiebewilligen) Landes ab (bei Abschiebung)...

... und in das Land der letzten Ausreise (bei Zurückweisung, bei Einreise).
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Globetrotter2015
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 03.04.2019 um 19:19:34
 
Danke für Eure Antworten Smiley

Dann bin ich ja etwas beruhigt dass man evtl. auch in das Land des rechtmäßigen Aufenthaltes entsendet werden kann.

Gewundert hat uns das wie gesagt, dass dies bei Ausreise aus Russland passiert ist und nicht bei Einreise.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 04.04.2019 um 12:17:29
 
Globetrotter2015 schrieb am 03.04.2019 um 19:19:34:
Gewundert hat uns das wie gesagt, dass dies bei Ausreise aus Russland passiert ist und nicht bei Einreise. 


Du wunderst Dich zu recht, ich wollte dieses Paket nur nicht aufschnüren.
Ich vermute, auch aufgrund meiner Erfahrung eines ehem. längeren Aufenthalts in Russland, dass die Dame einfach nur einmal ihre Autorität als Amtsperson demonstrieren wollte.
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Petersburger
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Antwort #5 - 04.04.2019 um 18:27:18
 
Nicht nur in RUS ist es üblich, auch bei der Ausreise genauso intensiv zu prüfen wie bei der Einreise.
Wenn der Ausreise-Kontrollierende nicht sicher sein kann, dass vor einem alle richtig geprüft haben und auch nicht, dass man nicht selbst auf Genauigkeit geprüft wird ...

Davon unabhängig ist die Erfahrung von T.P.2013 ebenso begründet.
Wie auch blanke Provokationen vorkommen, u.a. auch auf der Suche nach Schmiergeld.
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