Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise? (Gelesen: 1.494 mal)
Frau Judith
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
01.04.2019 um 15:07:49
 
Einen guten Tag wünsche ich Allen
Ich habe folgende Frage,
ein junger MAnn aus Marokko ist zum 3.mal wieder eingereist.
(Ohne vorher abgeschoben zu werden, er hat Deutschland jedesman verlassen bevor die Ausländerbehörde konkrete Massnahmen zur Abschiebung getroffen hat).
Bei der letzten Einreise hat er versucht bei der Registrierung seine richtigen Identitäsangaben zu machen, dieses wurde von der Behörde ignoriert.
Er wird seine richtigen Papiere demnächst bekommen.
Desweiteren hat er die Möglichkeit hier in nächster Zeit eine Ausbildung zu beginnen.
Diese Möglichkeit bestand schon im letzten Jahr vor der letzten Ausreise, wurde aber von der Ausländerbehörde nicht genehmigt, da er keine Ausweispapiere hatte, und die Ausbildung erst in 6 Monaten beginnen sollte.
Er hat natürlich nun Angst seine Orginalpapiere abzugeben.
Besteht eine Möglichkeit, dass er mit dem Ausbildungsplatz eine Ausbildungsduldung bekommt?
Ich danke vorab für die Zeit
mit freundlichen Grüßen
Frau Judith
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Antwort #1 - 01.04.2019 um 16:05:03
 
Er muss zunächst – so oder so – seine Papiere zeigen und ggf. abgeben. Er sollte sich im Einzelfall konkret persönlich beraten lassen. "Dreimal eingereist", zweimal ausgereist klingt nicht nach politischer Verfolgung. Die Ausbildungsduldung ist eigentlich nicht für solche Fälle erfunden worden. Ob das mit der Ausbildungsduldung funktioniert, sagt am besten eine örtliche Beratungsstelle, die auch mit der Praxis der zuständigen Ausländerbehörde vertraut ist.

Normal ist, mit einem Pass und Visum einzureisen, nachdem man die Erlaubnis zur Ausbildung (Vertrag und Beschäftigungserlaubnis) erhalten hat. Wer sich daran hält, wird möglicherweise dem vorgezogen, der ohne Erlaubnis und ohne Papiere einreist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Frau Judith
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Antwort #2 - 02.04.2019 um 18:35:50
 
Danke für die Info,
Wenn nun aus dem Heimatland ein Visum zur Ausbildung beantragt  wird, zu welchem Ausbildungsbeginn?
Der Vertrag muss ja bei Beantragung abgeschlossen und Unterschrieben sein, soweit ich weiß auch von der entsprechenden Behörde, (zB. Handwerkskammer) eingetragen. Wie kann das funktionieren wenn man nicht weiß ob überhaupt und zu wann das Visum erteilt wird...
Oder habe ich die Voraussetzungen falsch verstanden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Antwort #3 - 03.04.2019 um 06:16:00
 
Frau Judith schrieb am 02.04.2019 um 18:35:50:
Wie kann das funktionieren wenn man nicht weiß ob überhaupt und zu wann das Visum erteilt wird...

Indem man im Vertrag eine entsprechende Klausel aufnimmt "tritt in Kraft erst bei Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse" z.B.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema