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Nach 5 Gestattung Aufenthalterlaubnis? (Gelesen: 818 mal)
Frau Judith
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 5 Gestattung Aufenthalterlaubnis?
01.04.2019 um 14:57:25
 
Hallo und einen guten Tag an Alle,
meine Frage bezieht sich auf einen jungen Mann aus Giunea.
Er befindet sich seit Ende 2015 im Asylverfahren, mit vermutlich negativem Ausgang, macht seit August 2017 eine Ausbildung.
Meine Frage ist, gibt es nach so langer Zeit mit einer Gestattung die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu bekommen?
Mein Empfehlung an den jungen Mann wäre ansonsten, das Asylverfahren zu beenden und eine Ausbildungsduldung zu beantragen.
Mitwirkung zur Passbeschaffung ist vorhanden und nachweisbar. Es liegen keine weiteren Ausweisungsgründe vor.

Ich bedanke mich vorab für Ihr Bemühen
Frau Wessel
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.04.2019 um 15:55:00
 
Asylverfahren aus Guinea gehen oft negativ aus, allerdings nicht immer.

Ich würde keine Fernberatung über ein Forum machen, wenn ich nicht die genauen Fluchtgründe und Asylgründe kenne. Er sollte also mit seinen Unterlagen beim Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle (vielleicht beim Flüchtlingsrat des Bundeslandes nach einer in seiner Nähe fragen) klären, ob er das Asylverfahren aufgeben sollte. Falls er gut Gründe für den Asylantrag hat, bekommt er was Besseres als eine Ausbildungsduldung.

Ansonsten hat er ja schon den Ausbildungsvertrag und die Beschäftigungserlaubnis für die Ausbildung. Damit würde er bei Ablehnung des Asylantrages fast automatisch die Ausbildungsduldung bekommen, muss sich also keine Sorgen machen.

Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt man nicht, weil man einige Jahre eine Gestattung hatte. Die Gestattung endet mit dem Asylverfahren, und nur bei positiver Entscheidung (durch BAMF oder Gericht) bekommt man einen Aufenthaltstitel.
Die Ausbildungsduldung führt zu einem anderen Aufenthaltstitel: Beendet man die Ausbildung erfolgreich und bekommt man einen Arbeitsvertrag in dem gerade gelernten Beruf, bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Beschäftigungserlaubnis, die sich auf diesen Beruf oder diese Stelle bezieht. Und dann kann man sich "hocharbeiten" zur unbefristeten Erlaubnis nach fünf Jahren (Niederlassungserlaubnis) und letztlich zur Einbürgerung.

Es sollte aber wissen, dass er für die späteren Schritte Papiere braucht, z.B. einen Nationalpass.
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