Guten Tag zusammen,
in nächsten Monaten habe ich vor die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Voraussetzugn erfülle ich und den Termin werde ich ebenfalls bald vereinbaren.
Seit Monaten spiele ich mit folgenden Gedanken. Die Staatsbürgerschaft möchte ich gerne mit meinen Geburtsnamen beantragen. Ich bin indischer Abstammung. Auf meiner (inidscher) Geburtsurkunde und auf meinen indischen Reisepass habe ich den Geburtsname nicht. Beispiel. Zur Zeit: Auf dem Reisepass und Geburtsurkunde heiße ich Monty (Vorname) Penesar (Nachname). Mein Wunsche wäre "Monty Singh Panesar zu heissen. Dies kann man ja auch sagen, dass ich einen Nachtrag eintragen lassen möchte.
Meine Frage; wie wird die
ABH / Einbürgerungsbehörde darauf reagieren? Werden sie das problemlos akzeptieren? hat das einen Einfluss auf die Dauer (Prozessdauer)?
In Indien ist es relative einfach, den Singh auf meinen Reisepass nachtragen zu lassen. (dauer ca. 6 - 7 Wochen und kostet ca. 100 €). Angenommen, auf dem Reisepass (Indisch) lass ich den Namen noch ergängzen, sodass ich "Monty Singh Panesar" heise, jedoch nicht auf der Geburtsurkunde, weil das nicht möglich ist, kann ich den Antrag auf Staatsbürgerschaft mit "neuem Namen" einreichen? Mein Gefühl sagt, der Behörde ist wichtig, was auf meinem jetztigem Pass steht. Meine einzige Bedenken kommt, weil die Behörde die Geburtsurkunde mit einer Übersetzung verlangt.
Wie würdet ihr den Fall beurteilen? Was würdet ihr mir raten? Soll ich das alles sein lassen?
Wie ihr sieht, bin ich schon bisschen in Dilema und kann nicht entscheiden...
Bedanke mich im Voraus und freue mich von euch zu hören.
Freundliche Grüße
Monty