Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Namenänderung Geburtsname, Vorname / Einbürgerung (Gelesen: 504 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
Indomundadesi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namenänderung Geburtsname, Vorname / Einbürgerung
19.03.2019 um 14:50:29
 
Guten Tag zusammen,

in nächsten Monaten habe ich vor die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Voraussetzugn erfülle ich und den Termin werde ich ebenfalls bald vereinbaren.

Seit Monaten spiele ich mit folgenden Gedanken. Die Staatsbürgerschaft möchte ich gerne mit meinen Geburtsnamen beantragen. Ich bin indischer Abstammung. Auf meiner (inidscher) Geburtsurkunde und auf meinen indischen Reisepass habe ich den Geburtsname nicht. Beispiel. Zur Zeit: Auf dem Reisepass und Geburtsurkunde heiße ich Monty (Vorname) Penesar (Nachname). Mein Wunsche wäre "Monty Singh Panesar zu heissen. Dies kann man ja auch sagen, dass ich einen Nachtrag eintragen lassen möchte.

Meine Frage; wie wird die ABH / Einbürgerungsbehörde darauf reagieren? Werden sie das problemlos akzeptieren? hat das einen Einfluss auf die Dauer (Prozessdauer)?

In Indien ist es relative einfach, den Singh auf meinen Reisepass nachtragen zu lassen. (dauer ca. 6 - 7 Wochen und kostet ca. 100 €). Angenommen, auf dem Reisepass (Indisch) lass ich den Namen noch ergängzen, sodass ich "Monty Singh Panesar" heise, jedoch nicht auf der Geburtsurkunde, weil das nicht möglich ist, kann ich  den Antrag auf Staatsbürgerschaft mit "neuem Namen" einreichen? Mein Gefühl sagt, der Behörde ist wichtig, was auf meinem jetztigem Pass steht. Meine einzige Bedenken kommt, weil die Behörde die Geburtsurkunde mit einer Übersetzung verlangt.

Wie würdet ihr den Fall beurteilen? Was würdet ihr mir raten? Soll ich das alles sein lassen?

Wie ihr sieht, bin ich schon bisschen in Dilema und kann nicht entscheiden...

Bedanke mich im Voraus und freue mich von euch zu hören.

Freundliche Grüße

Monty



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema