Stupsal1234 schrieb am 11.03.2019 um 12:37:02:Da er ein Kind von einer tschechischen Frau hat,
Wo lebt die Frau? Wo lebt das Kind?
Zitat:hat er hier die Vaterschaft anerkannt
Was heißt "hier"? Bei einem deutschen Jugendamt? Bei einem Notar? Bei der tschechischen Botschaft?
Hat er ein Sorgerecht? Hat er Umgang mit dem Kind? Kümmert er sich um das Kind?
Zitat: und erstmal ein Visum für 2 Monate erhalten um seine Aufenthalt zu beantragen.
Wer hat das Visum ausgestellt - die tschechische Botschaft in Deutschland?
Zitat: Nun meine Frage, kann er auch hier in Deutschland den Aufenthalt beantragen, da es sich um ein europäisches Kind handelt
Bei den völlig unklaren Informationen bisher nicht sinnvoll zu beantworten, sieht aber nach "nein" aus.
Es gibt kein "europäisches Kind". Es gibt in diesem Sinne z.B. deutsche oder tschechische Kinder.
Zitat:oder muss er hierfür nach Tschechien reisen?
Bei den völlig unklaren Informationen bisher nicht sinnvoll zu beantworten, sieht aber nach "ja" aus.