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Ausweisung Mazedonsicher Staatsbürger droht! (Gelesen: 6.878 mal)
Themen Beschreibung: ...trotz 3 Arbeitsverträge.
lola51
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i4a rocks!


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08.03.2019 um 15:59:54
 
Liebe Leut,

nach dem mir hier mehrmals geholfen würde, und ich jetzt schon seit Jahren "sicher" in DE leben darf, frage ich nach langer Zeit für einen Bekannten.

Folgendes: der Junge ist ein mazedonischer Staatsbürger und ist seit 2017 mit einem Visum zum Arbeitszweck (18 AufenthG) in Stuttgart wohnhaft. Sein Visum ist bis Mai 2020 befristet.
Sein Visum würde für eine Tätigkeit als Reinigungskraft bewilligt.

Anfang dieses Jahres würde sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Kurz danach hatte der Junge schon ein neues Arbeitsvertrag, der allerdings lauf AB von Arbeitsagentur abgelehnt würde. Es passierte noch zwei mal, er versuchte mit allen Kräften eine passende Arbeit zu finden, 3mal insgesamt bekam er ein negatives Antwort von AB (als Trockenbauarbeiter, Reinigungskraft und Burger King Mitarbeiter).

Heute kam ein Schreiben von AB, mit einem First von 5 Tagen wo er sich zu seiner Situation äussern kann um seine, eventuell günstige Umstände geltend zu machen. Ansonsten wird es nach Aktenlage entschieden, bzw. er wird zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert.

Als rechtliche Grundlage ist 18 Abs. 2 und 39 AufenthG gennant, die Zulassung einer Arbeitsausübung setz voraus das die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigung zugestimmt hat, was allerdings nicht passiert ist weil es sich um keine Mangelberufe handelt.

Ich werde mit Ihm nächste Woche zu AB gehen, weil er einfach nicht weiter weisst. Er ist ein ganz netter, ehrlicher Junge und traut sich nicht zu wiedersprechen.
Ich brauche allerdings rechtliche Tipps und habe zwei Fragen:

1. Wie ist es bei den Länder aus Westbalkan? Die Infos die ich bisher gefunden habe sagen nichts darüber dass es sich um bestimmte Berufe handelt die für ein Visum entscheidend sind. Auch wenn es so ist, wieso würde ein Visum für Arbeit als Reinigungskraft gegeben an erster Stelle? Der Junge hatte auch solche Arbeit wiedergefunden.

2. Bitte um genaue rechtliche Grundlage die ich nächste Woche aufschreiben, bzw. zitieren kann.

Vielen vielen dank schon im Voraus!


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PerikleZ
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Antwort #1 - 08.03.2019 um 19:45:32
 
Da ist die Vorrangprüfung wohl dreimal negativ ausgefallen. Wenn er bis dahin keine neue Arbeit hat, die Zustimmung fähig ist, muss er ausreisen. Da bei diesen Tätigkeiten schon keine Zustimmung gab,  gibt es im Ageenturbezirk wohl zu viele Arbeitslose. Da kann man nichts machen.
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lola51
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Antwort #2 - 08.03.2019 um 20:47:19
 
Danke für die Antwort!

Ja, das habe ich selber befürchtet. Allerdings verstehe ich eins nicht - es gab für die gleiche Art Arbeit (Reinigungskraft) eine Zustimmung vor einem Jahr, deswegen ist er wohl nach DE gekommen.
Jetzt gibt es die auf einmal nicht mehr, und es handelt sich auch um eine Reinigungsstelle. Hat sich die Arbeitsmärktliche Situation in der Zwischenzeit derart geändert?

Und zweitens - wie kann man eine Beschäftigung finden wenn man nicht weisst wonach man suchen soll? Gibt es konkrete Richtlinien oder Stellen wo man Auskunft bekommen kann (Arbeitsagentur)?
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okatomy
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Antwort #3 - 08.03.2019 um 21:19:49
 
Finde ich auch sehr verwunderlich dass es als Reinigungskraft ein Visum gab, normal liest man eigentlich immer dass es mit solch gering qualifizierten Jobs nicht klappt.

Hat er denn eine berufliche Qualifikation? Dann würde die Jobsuche am ehesten in seiner Qualifikation sinn ergeben, denn für diese einfachen Tätigkeiten wird es offenbar keine Zustimmung mehr geben.
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lola51
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Antwort #4 - 08.03.2019 um 21:45:10
 
okatomy schrieb am 08.03.2019 um 21:19:49:
Finde ich auch sehr verwunderlich dass es als Reinigungskraft ein Visum gab, normal liest man eigentlich immer dass es mit solch gering qualifizierten Jobs nicht klappt.

Hat er denn eine berufliche Qualifikation? Dann würde die Jobsuche am ehesten in seiner Qualifikation sinn ergeben, denn für diese einfachen Tätigkeiten wird es offenbar keine Zustimmung mehr geben.


Ich dachte dass es bei "sicheren Statten" (Westbalkan-Abkommen) nicht darum geht, bzw. man kann für jede Beschäftigung ein Visum bekommen, unabhängig von Qualifikationen.

Und ja, er hat ein Studium in Geisteswissenschaften die ihm hier kaum helfen wird.
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lola51
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Antwort #5 - 08.03.2019 um 21:45:38
 
PerikleZ schrieb am 08.03.2019 um 19:45:32:
Da ist die Vorrangprüfung wohl dreimal negativ ausgefallen. Wenn er bis dahin keine neue Arbeit hat, die Zustimmung fähig ist, muss er ausreisen. Da bei diesen Tätigkeiten schon keine Zustimmung gab,  gibt es im Ageenturbezirk wohl zu viele Arbeitslose. Da kann man nichts machen.



Danke für die Antwort!

Ja, das habe ich selber befürchtet. Allerdings verstehe ich eins nicht - es gab für die gleiche Art Arbeit (Reinigungskraft) eine Zustimmung vor einem Jahr, deswegen ist er wohl nach DE gekommen.
Jetzt gibt es die auf einmal nicht mehr, und es handelt sich auch um eine Reinigungsstelle. Hat sich die Arbeitsmärktliche Situation in der Zwischenzeit derart geändert?

Und zweitens - wie kann man eine Beschäftigung finden wenn man nicht weisst wonach man suchen soll? Gibt es konkrete Richtlinien oder Stellen wo man Auskunft bekommen kann (Arbeitsagentur)?
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engelchen+
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Antwort #6 - 08.03.2019 um 22:21:06
 
lola51 schrieb am 08.03.2019 um 21:45:38:
Und zweitens - wie kann man eine Beschäftigung finden wenn man nicht weisst wonach man suchen soll? Gibt es konkrete Richtlinien oder Stellen wo man Auskunft bekommen kann (Arbeitsagentur)?


Hast Du die Positivliste bereits angeschaut?

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/positivliste
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lola51
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Antwort #7 - 08.03.2019 um 22:27:24
 
engelchen+ schrieb am 08.03.2019 um 22:21:06:
Hast Du die Positivliste bereits angeschaut?

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/positivliste


Nein, habe ich nicht. Danke dir. Er hatte sogar eine Stelle aus der Liste gehabt (Trockenbaus), jedoch nicht als Fachkraft. Die wurde auch abgelehnt.
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reinhard
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Antwort #8 - 10.03.2019 um 13:35:31
 
Eine Ausweisung droht nicht, dazu müsste er erst wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt werden.

Es droht nur, wie du dann im Text richtig schreibst, die Ausreiseaufforderung.

Generell sollte er sich auch überregional umsehen, wenn es in "seiner" Gegend zu viele Arbeitslose gibt. Auf den Inseln fängt um Ostern herum die Saison an.
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Steve Dash
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Antwort #9 - 11.04.2019 um 21:54:38
 
Gerade den Thread gelesen,


Leider arbeite ich nicht mehr in Deutschland sondern in einem anderen EU Land

Hier würde  dein Freund aus Mazedonien sofort eine AE als Reinigungskraft oder auf dem Bau bekommen.

ich bin gerade dabei für 5 Damen aus Südostasien Einreisevisa als Reinigungskraft für ein Hotel zu vorzubereiten.

Nach Rücksprache mir der Ausländerbehörde wird alles genehmigt.

Auch 15 oder 20 Einreisevisa sind kein Problem, Aufenthaltserlaubnis  immer auf 1 Jahr befristet, wird problemlos jedes Jahr verlängert wenn Arbeit nachgewiesen werden kann und nach 5 Jahren auf Antrag EU Daueraufenthalt
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Steve Dash
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Antwort #10 - 11.04.2019 um 22:03:26
 
Wenn Du willst das er in der EU bleiben kann, send mir PM.

AE auf 1 Jahr befristet, die jedes Jahr verlängert wird wäre  kein Problem.

Stundenlohn 4,80 EUR, Einkommen Vollzeit  800 EUR monatlich ohne Überstunden.

12 Stunden Schichten z. B. Hotel, Supermarkt am der Kasse sind hier normal

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fab87
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Antwort #11 - 11.04.2019 um 23:13:35
 
Steve Dash schrieb am 11.04.2019 um 22:03:26:
Wenn Du willst das er in der EU bleiben kann, send mir PM.

AE auf 1 Jahr befristet, die jedes Jahr verlängert wird wäre  kein Problem.

Stundenlohn 4,80 EUR, Einkommen Vollzeit  800 EUR monatlich ohne Überstunden.

12 Stunden Schichten z. B. Hotel, Supermarkt am der Kasse sind hier normal



Habe mal den modalarm hierfür aktiviert. Wie die meisten deiner Posts sehr zwielichtig.
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Antwort #12 - 12.04.2019 um 02:18:20
 
4,80 EUR Stundenlohn?
Das nenne ich Ausbeutung.
Oder ist ein Anteil für den "Visum- und Arbeitsvermittler" Steve D. schon rausgerechnet?

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Steve Dash
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Antwort #13 - 12.04.2019 um 02:55:40
 
T.P.2013 schrieb am 12.04.2019 um 02:18:20:
4,80 EUR Stundenlohn?
Das nenne ich Ausbeutung.
Oder ist ein Anteil für den "Visum- und Arbeitsvermittler" Steve D. schon rausgerechnet?



Was soll daran zwielichtig sein ?

Ich halte deine Äußerung für sehr inkompetent

Jedes EU Land hat das Recht selbst zu entscheiden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage / Bestimmungen / politischer Vorgaben eine nationale  AE erteilt wird, wenn nicht Freizügigkeit zur Anwendung kommt
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Steve Dash
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Antwort #14 - 12.04.2019 um 03:02:33
 
T.P.2013 schrieb am 12.04.2019 um 02:18:20:
4,80 EUR Stundenlohn?
Das nenne ich Ausbeutung.
Oder ist ein Anteil für den "Visum- und Arbeitsvermittler" Steve D. schon rausgerechnet?




4,80 EUR ist der per Gesetz vorgeschriebene Mindestlohn.

Aufgrund Arbeitskräftemangel in der Hotel und Tourismusbranche, im  Servicebereich und auf dem Bau, für die sich weder einheimische noch EU Bürger finden, werden Arbeitsvisa an Drittstaatsangehörige zur Einreise und nationale AE erteilt
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