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Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach (Gelesen: 6.803 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #15 - 04.06.2019 um 02:06:26
 
Moin,

Kann die Dame nicht selbst hier schreiben? Sollte nach 7 Jahren in D mit Ausbildungen doch möglich sein, oder?

Warum zum Teufel nimmt sie denn keinen Kontakt zur ABH auf und erklärt die ganze Situation?
Bitte NICHT telefonisch, höchstens für einen Termin (wenn nötig) sondern mindestens per Email.

Wenn sie im August nicht da ist klingt das nach Reise. Daß das ohne eine entsprechende FB mit abgelaufener AE nicht funktioniert ist hoffentlich klar?

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Martin_Fellmann_1982
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 23.06.2019 um 13:39:11
 
Moin,

ja Norbert du hast recht. Sie macht derzeit alles selbst.

Jetzt hat sie eine Frage:

Beantragt Sie eine Erteilung der AE oder eine Verlängerung der AE?
Ihre momentane AE ist wegen Ausbildung. Die neue ist wegen unselbstständiger Arbeit.

Viele Grüße

Martin

PS: Die Reise hat sie abgesagt, da sie sich jetzt um alles kümmert.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 24.06.2019 um 00:03:59
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 23.06.2019 um 13:39:11:
Beantragt Sie eine Erteilung der AE oder eine Verlängerung der AE?
Ihre momentane AE ist wegen Ausbildung. Die neue ist wegen unselbstständiger Arbeit.


Eben, es ist eine eine "neue" AE und sie beantragt daher die Erteilung, wobei das Prozedere in diesem Fall sich nur wenig unterscheidet.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Martin_Fellmann_1982
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 24.06.2019 um 13:09:33
 
Okay,

vielen Dank!

Was ist genau der Unterschied zwischen "aktuelle Staatsangehörigkeit" und "Volkszugehörigkeit"?

Die ABH möchte im Antragsfomular beides haben.

Viele Grüße
Martin
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.06.2019 um 13:32:01
 
Beispiel:
Staatsangehörigkeit: Turkmenisch
Volkszugehörigkeit: Russisch
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #20 - 24.06.2019 um 16:22:42
 
Danke für die Antwort.. kann man das aber do pauschal sagen?

In Turkmenistan leben ja nicht nur Russen ... habe da auch was von turkmen gelesen ...
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Martin_Fellmann_1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #21 - 24.06.2019 um 16:31:11
 
Sorry für die 2. Nachricht jetzt...hab es grad vergessen zu fragen ... die ABH möchte zu dem Antrag verschiedene Dokumente ... alle auch nachvollziehbar ... allerdings steht dort Nationalpass / national Passport ... meint die ABH den internationalen Reisepass... den wollten sie bis jetzt immer haben.. oder den turkmenischen pass ... so einen hat sie auch ..

Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 24.06.2019 um 16:38:01
 
Das war nur ein Beispiel, ihre Volkszugehörigkeit muss sie schon selbst wissen.

Nationalpass = Reisepass.
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 24.06.2019 um 17:50:13
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 24.06.2019 um 16:31:11:
Sorry für die 2. Nachricht jetzt...hab es grad vergessen zu fragen ... die ABH möchte zu dem Antrag verschiedene Dokumente ... alle auch nachvollziehbar ... allerdings steht dort Nationalpass / national Passport ... meint die ABH den internationalen Reisepass... den wollten sie bis jetzt immer haben.. oder den turkmenischen pass ... so einen hat sie auch ..

Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?


Wie bereits geschrieben ist der Reisepass "Заграничный паспорт гражданина Туркменистана", also nicht der Inlandspass/ внутренний паспорт. Der letztere könnte (weiß ich bei Turkmenistan gerade nicht) dann auch Angaben zur Volkszugehörigkeit wie amtlich registriert beinhalten. Gehe mal aber davon aus, dass sie das eh weißt - unabhängig von der doch gelegentlich recht arbiträren Zuweisung durch sowjetische/postsowjetische Behörden.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #24 - 16.07.2019 um 08:02:58
 
Liebes Team,

der Antrag liegt nun seit 1.5 Wochen bei der ABH.

Es musste ein Formular der Arbeitsagentur ausgefüllt werden. Ist das normal?

Gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

1) Sie besteht die Prüfung nächste Woche und bekommt dementsprechend ihr Zeugnis ausgehändigt und reicht es bei der ABH nach.

2) Sie muss einen Teil der Prüfung in 1/2 Monaten nachholen, da sie diesen nicht bestanden hat. Was passiert dann?

Ihre zukünftige Arbeitsstelle würde laut Aussage auf sie warten, bis auch die letzte Prüfung bestanden ist. Aber wie sieht das mit der ABH aus?


Viele Grüße

Martin
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #25 - 27.07.2019 um 21:23:07
 
Liebes Team,

die Dame hat die Prüfung bestanden und direkt am selben Tag ihre Urkunde eingescannt und zur ABH geschickt.

Dies ist jetzt circa 1.5 Wochen her. Keine Reaktion der ABH. Alle von der ABH geforderten Unterlagen sind vorhanden und auch bei der ABH.

Telefonisch keine Erreichbarkeit. E-Mail Anfragen blieben kontaktlos.

Die aktuelle AE (zwecks Ausbildung, jetzt abgeschlossen) endet am 31.07.2019.

Die Arbeitsvertrag beginnt am 01.09.2019.

Wie ist jetzt weiter vorzugehen?

Die junge Dame wird morgen (ohne Termin) in die Warteschlange gehen und dort persönlich nachfragen.

Ist das sinnvoll?

Viele Grüße

Smiley
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reinhard
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Antwort #26 - 28.07.2019 um 11:56:07
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 27.07.2019 um 21:23:07:
Die junge Dame wird morgen (ohne Termin) in die Warteschlange gehen und dort persönlich nachfragen.

Ist das sinnvoll?


Alles, was sie selbst macht, ist sinnvoll. Oben gibt es ja mehrere Ratschläge dazu, hat sie diese gelesen?

Sie hatte ja bisher auch keine Fragen. Falls sie nach dem Termin Fragen hat, darf sie die gerne hier stellen.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #27 - 29.07.2019 um 18:42:10
 
Guten Tag,

die junge Dame war heute bei der ABH. Es hat alles geklappt.

Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Sie hat ein Schreiben für den Arbeitgeber bekommen, auf dem steht, dass sie anfangen darf und alle notwendigen Dokumente erstellt werden.

Da sie reisen möchte, bekommt sie in den nächsten Tagen eine Fiktionsbescheinigung.


Dazu hat sie 2 Fragen:

Auf was muss sie dabei achten? Im Internet haben wir etwas gelesen, dass man nur mit §4 reisen kann und mit §3 nicht wieder nach Deutschland kommt? Ist das normal?


Die Dame bei der ABH meinte, dass heute keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann, da sie keine Flugtickets hat. Diese hat sie heute gebucht und geht dann morgen damit zur ABH. Ist das ein normaler Vorgang?


Viele Grüße

Martin
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Antwort #28 - 29.07.2019 um 19:07:33
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 29.07.2019 um 18:42:10:
Auf was muss sie dabei achten? Im Internet haben wir etwas gelesen, dass man nur mit §4 reisen kann und mit §3 nicht wieder nach Deutschland kommt? Ist das normal?

So wie Du schreibst - nein.

Aber das war nur ein Fehler:
Auf Seite 3 (steht so auf dem Vordruck, ist aber einfach auf einer Seite in der Mitte) wird die Rechtsgrundlage der Fiktionswirkung angekreuzt.

Nur mit § 81 Abs. 4, also der untersten von den drei Varianten, kann man reisen. Und das auch nur dann, wenn der ursprüngliche AT auch dabei ist.
Ist auch logisch: Dessen Wirkung wird durch die Fiktion verlängert - ohne den AT weiß niemand, was da vorher war. Könnte ja auch ein Visum zur einfachen Einreise sein - und damit könnte man dann nicht wieder einreisen ...

... ist aber wohl hier nur Theorie, weil sie doch davor eine AE hatte, oder?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #29 - 29.07.2019 um 23:08:09
 
danke für die antwort petersburger.

ja sie hat jetzt eine AE. sie muss einfach morgen drauf achten, dass § 81 Abs. 4 angekreuzt wird, richtig?
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