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Finanzierungsnachweis für Ausbildung (Gelesen: 827 mal)
Lenimausi
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Bergatreute, Germany
Bergatreute
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Finanzierungsnachweis für Ausbildung
01.03.2019 um 16:12:10
 
Hallo Ihr Lieben,

darf ich was fragen? Ich finde einfach keine Informationen darüber.

Ich selbst bin sehr mit Afrika verbunden durch Verwandschaft.

Momentan kümmere ich mich gerade um ein ganz liebes Mädel aus Nigeria, die sogar mit klasse Noten ein Studium in Biotechnologie absolviert hat. Sie ist noch dort.

Ich habe mich jetzt über die Blue Card informiert und hier habe ich alle Infos gefunden, die ich brauche.

Zusätzlich gehen wir aber auch die Option Ausbildung als Pflegefachkraft durch. Auch hier ist mir eigentlich alles klar.

Was ich aber einfach nicht rausfinde, ist das Thema mit dem Finanzierungsnachweis in der Ausbildungsoption.

Muss der volle Betrag mittels Sperrkonto nachgewiesen werden oder reicht auch der Ausbildungsvertrag mit der Zusicherung, mind. 720 € im Monat zu verdienen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe  Smiley


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melmac
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i4a rocks!


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
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Antwort #1 - 29.11.2019 um 20:00:07
 
Hallo,

genau das
Lenimausi schrieb am 01.03.2019 um 16:12:10:
Muss der volle Betrag mittels Sperrkonto nachgewiesen werden oder reicht auch der Ausbildungsvertrag mit der Zusicherung, mind. 720 € im Monat zu verdienen?


frage ich mich auch gerade...

Bei meinem Fall werden im ersten Ausbildungsjahr 750 Euro gezahlt, da fehlt nicht so viel zu den gewünschten 800 Euro für den gesicherten Lebensunterhalt. Reicht es, wenn man die Differenz für das Jahr in ein Sperrkonto einzahlt? Oder muss das Konto "komplett" gefüllt werden?


Danke für Hinweise  Smiley
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melmac
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i4a rocks!


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
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Antwort #2 - 29.11.2019 um 21:38:26
 
... Ich antworte mir mal selber, weil es vielleicht andere auch interessiert:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488

Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden.

Ein Ausbildungsvertrag mit festgeschriebenem Gehalt dürfte wohl als anderer Finanzierungsnachweis durchgehen.
Wo kann man das erfahren, wieviel auf das Konto eingezahlt werden muss? ABH hier oder deutsche Botschaft im Herkunftsland?
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