Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag auf Staatenlosigkeit (Gelesen: 896 mal)
Themen Beschreibung: Afrikaner will staatenlos werden
KevinSchmeichel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Staatenlosigkeit
22.02.2019 um 08:33:05
 
Hallo Zusammen,

ich hab eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Es geht um ein Afrikaner (abgelehnter Asylbewerber), in Gambia geboren und aufgewachsen. Er ging immer davon aus, das er Gambier ist. Eltern und Geschwister sind alle Tod.
Das gambische Konsulat hat ihm jetzt bestätigt, das er kein Gambier ist.
Nun stellt er Antrag auf Staatenlosigkeit.
Wie würdet ihr nun vorgehen? Kann ich ihn zum senegalesischen Konsulat schicken?

Über Tipps würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.202

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Staatenlosigkeit
Antwort #1 - 22.02.2019 um 08:44:08
 
Hallo K.,

Bitte melde dich mit deiner Amtsemail beim Behördlerforum an. Hier ist das öffentliche Forum für Ratsuchende.

Dort kannst du mit deinen Kollegen auch sensiblere Fälle besprechen ohne den Behörden-internen Entscheidungsfindungsprozess ggf. den Betroffenen offenbaren.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema