Hallo lluuna,
in Anbetracht dessen, dass du noch relativ viel Zeit hast, würde ich dir jetzt raten, nicht zu versuchen die
ABH über Gleichwertigkeit deines Berufsschulbesuches zu überzeugen. In der
AVWV 9.2.1.7 steht zwar geschrieben, dass deutsche Sprachkenntnisse durch eine deutsche Berufsausbildung nachgewiesen wären, aber in 9.2.1.8 der
AVWV steht ausdrücklich, dass man bei einem deutschen Hauptschulabschluss oder einen höheren deutschen Schulabschluss einer allgemeinbildenden(!) Schule die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachgewiesen hätte. Eine Berufsschule ist aber keine allgemeinbildende Schule. Also wäre im Umkehrschluss deine Berufsausbildung kein Nachweis dafür.
Ich würde dir zu dem raten, was wir in der Regel auch allen raten:
Wenn du verkürzt nach 7 Jahren eingebürgert werden willst, dann solltest du den Orientierungskurs definitiv besuchen. Willst du nicht nach 7 sondern wie gewöhnlich nach 8 Jahren oder garnicht eingebürgert werden, dann ist der einfachste Weg die Kenntnisse durch den Erwerb eines Einbürgerungszertifikates zu belegen. Es kostet ja nur 25 € und ist auch schnell gelernt. Man muss idR einen Monat vor der Prüfung sich zu dieser anmelden. Zumal die glaub ich sogar monatlich abgehalten werden. Man hat afaik für die Prüfung eine Stunde Zeit, kann aber den Multiple-Choice-Test in 5 Minuten absolvieren. Nach einem Monat kriegt man vom BaMF das Zertifikat und dann hast du diese Voraussetzung für die
NE schon in der Tasche.
Also dauert es 2-3 Monate bis du das hast und außerdem brauchst du mit der
ABH nicht über die Akzeptanz zu diskutieren.