Ich versuche verzweifelt zu verstehen, wie die Vorschriften für die Einreise an der Grenze bewirken sollen, dass für einen Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat ein Visum für Kurzaufenthalte die korrekte Lösung sein sollen und durch die
AV korrekt als Erteilungsgrundlage verwendet werden können.
Von Dir hätte ich wirklich sauberes Auseinanderhalten verschiedener Dinge erwartet.
Mir ist in nicht wenigen Jahren ständigen Kontakts mit Ausländerrecht oft und oft vorgetragen worden, man habe keine Ahnung, wo die im SIS eingetragene Sperre herkomme, wie sie begründet sein könnte.
In genau einem Fall war das nicht nur glaubhaft, sondern nachvollziehbar. In allen anderen Fällen kam nach einiger Diskussion dann doch heraus, dass das durchaus bekannt war oder hätte sein müssen (wenn man seine Briefe lesen würde).
Wenn tatsächlich eine im SIS eingetragene
Einreisesperre besteht, dann gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, damit der ausschreibende Staat die Sperre entweder aufhebt oder auf sein eigenes Hoheitsgebiet begrenzt und aus dem SIS löscht.
Ein Ausländer, der eine
Einreisesperre im SIS hat, hat im Regelfall den Grund dafür selbst geliefert.
Ich habe noch nie verstanden - und will das auch nicht -, warum in solchen Fällen dann Begriffe wie Menschenrechte und Grundgesetz fallen, weil das vorschriftsmäßige, korrekte Handeln der Behörden ja ach so unbegründet oder unangemessen ist.
Kriminell ist er auch nich , also muss man nicht Unterstellen das man es doch wissen müsste wieso weshalb warum .....