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angebliche Einreisesperre (Gelesen: 7.701 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 16.02.2019 um 15:52:13
 
Eimsbush schrieb am 15.02.2019 um 15:40:41:
Ja das hat die Ausländerbehörde mir gesagt , aber das geht irgendwie nicht vorwärts
Danke für die Antworten


Du solltest erst mal sagen: Wer hat gesperrt? Weshalb? Wie lange? Was genau hat er bei wem beantragt? Was geht nicht vorwärts?
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Saxonicus
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Antwort #16 - 16.02.2019 um 16:04:52
 
reinhard schrieb am 16.02.2019 um 15:52:13:
Du solltest erst mal sagen: Wer hat gesperrt? Weshalb? Wie lange? Was genau hat er bei wem beantragt? 

Das sollte doch der Betroffene selbst am Besten wissen, wer und weshalb die Einreisesperren verhängt hat. Sicher hat er das sogar schriftlich in die Hand bekommen, so eine Einreisesperre wird doch wohl kaum per Zuruf erteilt.
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Eimsbush
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Antwort #17 - 18.02.2019 um 10:17:05
 
Es handelt sich um.Italien , und nein er ist weder Kriminell, oder Abgeschoben worden , er ist derzeit im Senegal , seine Papiere liegen alle bei der Deutschen Botschaft
Deswegen ist es schwer mit der Selbstauskunft, weil man die Passkopie benötigt, habe mich erkundigt, er hat vorher in Italien gelebt , und hatte Zeitweise keinen Gültigen Aufenthalt.
LG Daniela
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Eimsbush
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Antwort #18 - 18.02.2019 um 10:18:13
 
Er hat nichts schriftlich !
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Eimsbush
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Antwort #19 - 18.02.2019 um 10:20:13
 
Wie gesagt es ist Italien , und weshalb wissen wir ja nicht , ohne Passkopie gibt das BKA keine Auskunft, die warten laut der letzten email  auf die Löschung der Sperre .
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Eimsbush
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Antwort #20 - 18.02.2019 um 10:23:05
 
Aras schrieb am 15.02.2019 um 18:53:59:
D.h. dass wenn das Konsultationsverfahren unverhältnismäßig lang dauert oder es nicht möglich ist die Sperre aufzuheben, dann muss es ggf. eine dem Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens angemessene Lösung geben.

Wenn ein anderer Staat einen schengenweit aussperrt, bedeutet das nicht, dass unserer Staat Artikel 7 GRC, Artikel 8 EMRK bzw. Artikel 6 GG nicht mehr beachten muss. Das Konsultationsverfahren hat das Ziel die Interessen des anderen Staates als berechtigt oder unberechtigt zu prüfen und auf seine Löschung hinzuwirken. Wenn der andere Staat aber nicht die Sperre aufheben will, muss der deutsche Staat das Visum ggf. räumlich beschränken. Im Zweifel allein auf Deutschland.

Warum soll ein stinknormales C-Visum gem. Art. 25  des Visakodex in solchen Fällen räumlich beschränkt werden können, aber ein D-Visum mit einem gesetzlichen Anspruch auf Erteilung nicht?



Danke
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Petersburger
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Antwort #21 - 18.02.2019 um 10:25:21
 
Ihr solltet einfach mal die Füße stillhalten.

Es passiert zwar nicht alle Tage, aber dennoch wissen wir in den AV, wie solche Fälle zu behandeln sind. Die Kollegen werden schon alles Erforderliche einleiten.

Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:18:13:
Er hat nichts schriftlich ! 

Das mag sein - nach meiner ganz persönlichen Erfahrung muss das aber nicht immer so gewesen sein.
Ist aber auch unwichtig, denn unabhängig davon werden die Kollegen das Erforderliche ... s.o.
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Eimsbush
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Antwort #22 - 18.02.2019 um 10:26:25
 
Petersburger schrieb am 16.02.2019 um 10:35:00:
Ich versuche verzweifelt zu verstehen, wie die Vorschriften für die Einreise an der Grenze bewirken sollen, dass für einen Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat ein Visum für Kurzaufenthalte die korrekte Lösung sein sollen und durch die AV korrekt als Erteilungsgrundlage verwendet werden können.

Von Dir hätte ich wirklich sauberes Auseinanderhalten verschiedener Dinge erwartet.


Mir ist in nicht wenigen Jahren ständigen Kontakts mit Ausländerrecht oft und oft vorgetragen worden, man habe keine Ahnung, wo die im SIS eingetragene Sperre herkomme, wie sie begründet sein könnte.

In genau einem Fall war das nicht nur glaubhaft, sondern nachvollziehbar. In allen anderen Fällen kam nach einiger Diskussion dann doch heraus, dass das durchaus bekannt war oder hätte sein müssen (wenn man seine Briefe lesen würde).


Wenn tatsächlich eine im SIS eingetragene Einreisesperre besteht, dann gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, damit der ausschreibende Staat die Sperre entweder aufhebt oder auf sein eigenes Hoheitsgebiet begrenzt und aus dem SIS löscht.

Ein Ausländer, der eine Einreisesperre im SIS hat, hat im Regelfall den Grund dafür selbst geliefert.
Ich habe noch nie verstanden - und will das auch nicht -, warum in solchen Fällen dann Begriffe wie Menschenrechte und Grundgesetz fallen, weil das vorschriftsmäßige, korrekte Handeln der Behörden ja ach so unbegründet oder unangemessen ist.




Sorry aber mein Mann ist weder beim IS oder sonstwo
Kriminell ist er auch nich , also muss man nicht Unterstellen das man es doch wissen müsste wieso weshalb warum .....
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Eimsbush
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Antwort #23 - 18.02.2019 um 10:29:10
 
Petersburger schrieb am 18.02.2019 um 10:25:21:
Ihr solltet einfach mal die Füße stillhalten.

Es passiert zwar nicht alle Tage, aber dennoch wissen wir in den AV, wie solche Fälle zu behandeln sind. Die Kollegen werden schon alles Erforderliche einleiten.

Das mag sein - nach meiner ganz persönlichen Erfahrung muss das aber nicht immer so gewesen sein.
Ist aber auch unwichtig, denn unabhängig davon werden die Kollegen das Erforderliche ... s.o.



Ja das hoffe ich sehr , Geduld ist nicht getade meine Stärke 🙄 Danke und LG
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Antwort #24 - 18.02.2019 um 10:52:57
 
Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:26:25:
Kriminell ist er auch nich , also muss man nicht Unterstellen das man es doch wissen müsste wieso weshalb warum .....



Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:17:05:
er hat vorher in Italien gelebt , und hatte Zeitweise keinen Gültigen Aufenthalt. 


Sich irgendwo illegal aufzuhalten verstößt nicht gegen das Gesetz, ist nicht kriminell? Also bitte.

Wie schon gesagt, es läuft doch alles. Ihr müsst eben noch etwas Geduld haben.
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Petersburger
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Antwort #25 - 18.02.2019 um 11:43:23
 
Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:26:25:
Sorry aber mein Mann ist weder beim IS oder sonstwo 

SIS heißt Schengener InformationsSystem, hat also mit dem IS schlicht gar nichts zu tun.

Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:26:25:
Kriminell ist er auch nich , also muss man nicht Unterstellen das man es doch wissen müsste wieso weshalb warum ..... 

Einreisesperren werden *nicht* aus heiterem Himmel verhängt, sondern sind in der Regel eines der letzten Mittel.
Sie haben *immer* eine Vorgeschichte - keine 100% gesetzeskonforme, denn sonst gäbe es keinen Anlass für eine solche Sperre.

Gegen persönliche Erfahrungen von mir und meinen Kollegen mit denjenigen, die da zunächst von "überhaupt keine Ahnung" reden und sich anschließend doch erinnern, wirst Du nichts machen können.
Die sind halt so, wie sie sind.
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Antwort #26 - 18.02.2019 um 13:27:00
 
Eimsbush schrieb am 18.02.2019 um 10:26:25:
Sorry aber mein Mann ist weder beim IS oder sonstwo. Kriminell ist er auch nich , also muss man nicht Unterstellen das man es doch wissen müsste wieso weshalb warum ..... Trotzdem DAnke für die Antworten


Also ging es um eine Straftat in Italien.

Er kann jetzt in Italien bei der zuständigen Behörde die Aufhebung der Sperre, zumindest die Aufhebung für den Rest Europas beantragen.

Oder er wartet auf das Konsultationsverfahren: Die zuständige Ausländerbehörde, die ihn als Ehemann reinlassen will, fragt von sich aus in Italien. Italien sagt normalerweise, weil beim illegalen Aufenthalt ja keine Wiederholungsgefahr besteht: "von uns aus okay". Dann darf er überall nach Europa, auch nach Deutschland, nur nicht nach Italien.

Dir wurde schon gesagt: Es dauert normalerweise ein paar Monate, bis die zuständigen Behörden sich entsprechend verständigt haben. Du solltest allerdings Deinem Mann erklären, dass er die Einreisesperre ausgelöst hat. Auch wenn er damals vielleicht nicht so gründlich überlegt hat, es ist die italienische Reaktion auf seine Straftat.
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