Sehr geehrte Damen und Herrn,
Als ich die Aufenthaltstitel meine Familie verlängert, habe ich und meine Tochter 2-jährige Aufenthaltstitel bekommen, aber meine frau hat nur 1-jährige Aufenthaltstitel bekommen.
Ich weiß, dass meine Frau die Aufenthaltstitelablauf wie ich bekommen soll.
Ich bin als Flüchtlinge nach der § 3 Absatz 1 erkannt. Aber meine Frau bekommt die Aufenthaltserlaubnis nach § 30 (Familiennachzug). Sie hat
B1 Sprach Nevena und Integration Zertifikaten, und wir bekommen keine finanzielle Unterstützung.
Meine Tochter ist in Deutschland geboren und hat keine Asyl Beantragung.
Meine Fragen sind:
Kann meine Frau 2-jährige Aufenthaltstitel behaupten?
Weil andere Person, der ich weiß, Aufenthaltstitelablauf genau wie der Ehrmann bekommen hat.
Was kann möglicherweise der Grund für 1-jährige Verlängerung?
Welcher Absatz regelt die Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall?
Mit freundlichen Grüßen,