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Ausweisung meiner Schwägerin (Gelesen: 1.969 mal)
dennis200
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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07.02.2019 um 17:20:03
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation, meine Schwägerin mit ihren zwei Kindern ist im August 2018 aus den VAE aus Dubai mittels eines Touristenvisums nach Paris gereist und von dort zu uns nach Deutschland mit der Bahn. So weit so gut, dass Problem ist, dass sie sich kurze Zeit später in einem Flüchtlingsheim gemeldet hat mit ihren zwei Kindern, wobei anzumerken ist, dass sie in den VAE einer geregelten Arbeit nachgegangen ist und dort ein völlig normales Leben geführt hat, das heißt sie ist weder ein Kriegsflüchtling noch ein wirklicher Wirtschaftsflüchtling, also sie hätte es im Gegensatz zu vielen Afrikanern zumindest definitiv nicht nötig gehabt.

Als sie dann beim Flüchtlingsheim interviewt wurde, gab sie ihre echte Nationalität an (Marokko) und die ihrer beiden Kinder (Libanon), da der Vater Libanese ist und nun kommt der Hammer, sie hat den dortigen Mitarbeitern gesagt, dass sie nach Deutschland geflüchtet ist, da ihr Mann sie verfolgt, schlägt und umbringen will, dass Perfide an dem ganzen ist, dass ihr Ehemann sie zu diesem Schritt sogar ermutigt hat und darüber hinaus sogar fingierte Emails und Whatsapp Nachrichten an sie verschickt hat, in denen er ihr drot, damit die Geschichte glaubwürdig ist.

Ich muss sagen ich war geschockt als ich von diesen Dingen von meiner Frau erfahren habe und wütend, da dies einfach nur eine massive Verhöhnung aller Flüchtlinge ist, die wirklich aus Kriegs- und Kriesengebieten hierher geflüchtet sind und Mord sowie Totschlag entkommen wollten, zumal sie nicht einmal finanziell zu diesem Schritt gezwungen war.

Ich habe dann einige Zeit mit mir gerungen und dann das Migrationsamt in der Stadt in dem sie untergebracht ist über diese Praktiken informiert, mir kam es allerdings so vor, als würde man sich nicht so gerne mit solchen Dingen beschäftigen, daraufhin habe ich mich an das Bundesamt für Migration per Email gewandt und ihnen die Situation mit den Namen meiner Schwägerin und den Kindern geschildert. Es kam bisher keine Rückmeldung, die Email wurde von mir bereits im Oktober abgeschickt. Nun wurde meine Schwägerin mit einem Militärflugzeug vor ungefähr 3 Wochen nach Frankreich abgeschoben, stand aber nach 48 Stunden wieder vor der Flüchtlingsunterkunft und lebt seitdem wieder dort.

Jetzt ist noch ein Detail zu nennen, welches ich dem BAMF in meiner Email nicht mitgeteilt habe, meine Schwägerin besitzt neben der marokkanischen auch die libanesische Nationalität und ich habe Kopien ihres libanesischen Passes und ihrer beiden Kinder auf dem Rechner, als ich damals die Bahntickets für sie und ihre Kinder gebucht habe.

Nun meine Frage an euch, an wen könnte ich mich wenden, damit sich der Sache ernsthaft angenommen wird, denn ich kann das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, was da mittlerweile abgeht, was meine Schwägerin da für Storys erzählt wie da teilweise unter den Flüchtlingen getrickst und gelogen wird. Darüber hinaus ist der Plan meiner Schwägerin, ihren ach so brutalen Mann hierher nach Deutschland nachzuholen, sobald sie hier einen Aufenthaltstitel hat, damit sie hier auf Staatskosten eine ruhige Kugel schieben können, ich finde das einfach nur noch krank.

Es soll wohl so sein, dass man sie weder nach Marokko abschieben kann, da die Kinder libanesische Staatsbürger sind und auch nicht in den Libanon, da sie nur ihre marokkanische Staatsbürgerschaft angegeben hat, daher meine Erwähnung das sie zusätzlich zur marokkanischen auch eine libanesische Staatsangehörigkeit hat. Würde es was bringen dies an irgend eine Stelle zu melden? Sie hat sogar die komplette Schwiegerfamilie im Libanon, die ihr, nachdem sie nach Frankreich abgeschoben wurde, telefonisch angeboten haben in den Libanon zu reisen und dort unterzukommen, bis sie wieder ein Visum für die VAE bekommt um diesen Blödsinn zu beenden und dort einem geregelten Leben nachzukommen.
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2019 um 18:05:07
 
dennis200 schrieb am 07.02.2019 um 17:20:03:
Jetzt ist noch ein Detail zu nennen, welches ich dem BAMF in meiner Email nicht mitgeteilt habe, meine Schwägerin besitzt neben der marokkanischen auch die libanesische Nationalität und ich habe Kopien ihres libanesischen Passes und ihrer beiden Kinder auf dem Rechner, als ich damals die Bahntickets für sie und ihre Kinder gebucht habe.


Dann teile dies dem BAMF per Mail oder sicherheitshalber per Brief unter Beifügen der Kopien und den Namen und jetzigen Aufenthaltsort der Personen mit. Dass Du selber als Unbeteiligter keine Rückmeldung vom BAMF bekommst sollte Dich nicht verwundern.
Die Tatsache, dass die Rückführung nach Frankreich erfolgte ist schon interessant und läßt u. U. daraus schließen, dass hier bereits ein Asylverfahren betrieben wurde.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.02.2019 um 18:42:48
 
Für das Asylverfahren ist Frankreich zuständig, weil Frankreich das Visum gegeben hat. Wenn sie nach Frankreich abgeschoben wurden, wurde der Asylantrag bereits als "unzulässig" abgelehnt und inhaltlich nicht geprüft.

Wenn das BAMF Unterlagen von Dir erhalten hat, kannst Du mehr nicht machen. Möglicherweise hat das BAMF auch Unterlagen nach Frankreich weiter geleitet.

Möglicherweise wäre es für Dich gesünder, das BAMF seine Arbeit machen zu lassen und Dich nicht mehr darum zu kümmern. Das BAMF hat hin und wieder mit Antragstellerinnen und Antragstellern zu tun, die nicht wahrheitsgemäße Angaben machen. Sie haben für solche Fälle Dienstanweisungen, nach denen sie verfahren.

[Eine Ausweisung wäre eine Reaktion der Ausländerbehörde nach einer strafrechtlichen Verurteilung. Das hat mit einem möglicherweise unzulässigen Asylantrag nichts zu tun.]
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dennis200
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.02.2019 um 19:51:22
 
Zitat:
Möglicherweise wäre es für Dich gesünder, das BAMF seine Arbeit machen zu lassen und Dich nicht mehr darum zu kümmern


Wie darf ich das verstehen? Ich würde schon noch gerne wie Vinzent2m angemerkt hatte, die libanesischen Kopien der Reisepässe an das BAMF schicken mit der Möglichkeit, dass alle in den Libanon abgeschoben werden.

Ich mein ich als Bürger darf dem BAMF doch Hinweise geben auf solche wiederwertigen Praktiken und ich finde sowieso das es für solche Fälle eine Anlaufstelle geben sollte, denn was da teilweise für heftige Dinge ablaufen unter einigen Flüchtlingen, eine Landsfrau meiner Schwägerin aus dem Flüchtlingsheim gibt ihr schon mutig Tipps wie sie hier und da das System austricksen kann, welcher Anwalt am besten geeignet wäre und wie sie zu reagieren hat wenn die Behörden sie beim nächsten mal abschieben will (verstecken, Haare ausreißen und auf den Boden welzen, sich die Hand brechen).

Ich würde die Landsfrau am liebsten ehrlich gesagt auch anzeigen, die haben einige Jahre in Schweden schwarz gearbeitet also sie und ihr Mann und machen das jetzt wohl auch in Deutschland und nach Aussage meiner Schwägerin warten die nur auf einen Aufenthaltstitel bis die hier ein Restaurant oder was ähnliches offiziell eröffnen können und nebenbei machen sie sich noch über das System hier lustig, da die mit ihrem Gelüge durchkommen.

Ich will hier auch nicht zu viel Dampf ablassen, aber ich könnte da noch einiges erzählen, da schüttelt man wirklich nur noch mit dem Kopf.

Also soll ich die libanesichen Kopien der Reisepässe dem BAMF zukommen lassen oder muss ich dann wirklich um meine Gesunheit fürchten?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.02.2019 um 20:49:44
 
Ganz ehrlich:

Wenn dich das so stört, dann schwärze die an.

Nur bedenke halt, dass du auch am besten namentlich dich dazu bekennst. Dann kann sich die Behörde auch wirklich dahinter klemmen und auch erklären woher die die Informationen haben.

Ich würde wohl die Dokumente persönlich bei der Ausländerbehörde einreichen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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