ZOEU20D schrieb am 17.01.2019 um 10:54:43:Aber in Fiktionsbescheinigung steht "Weitere Erwerbstätigkeit nicht gestattet".
bis 120 volle Tage oder 240 halbe Tage erlaubt, *darüberhinaus* nicht gestattet
ZOEU20D schrieb am 17.01.2019 um 10:54:43:"Masterarbeit noch offen" in der Nebenbestimmung der Fiktionsbescheinigung. Es passt nicht zu seiner Situation schon.
Als die
AE gegeben wurde, war die Masterarbeit noch offen. Was das in einer Nebenbestimmung zu suchen hat, weiss nur der Beamte, der das geschreiben hat.
Na und? Nebenbestimmungen hat einer sich aus den Fingern gezogen, er hätte auch reinschreiben "können" (*können*, nicht *dürfen*), dass der
AE Inhaber an runden Tage nur schwarze und sonst nur weisse Socken tragen darf. Verbindlich wäre das nicht.
ZOEU20D schrieb am 17.01.2019 um 10:54:43:Kann er aus diesem Grund einen neuen Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung beantragen,
du verstehst es nicht.
Er hat ja einen neune Aufenthaltstitel beantragt, oder nicht? Genau deswegen ist im für die *Übergangstzeit* bis zur Entscheidung die
FB gegeben worden, weil er ja bis er diesen neuen
AT in Händen hält eine Rechtssicherheit braucht und deswegen der alte Titel gilt, nicht aber zwingend die Nebenbestimmungen (da Studium schon zu Ende).
Die Nebenbestimmungen sind kein Gesetz.
ZOEU20D schrieb am 17.01.2019 um 10:54:43:Noch ein Fehler steht in seiner Fiktionsbescheinigung.
die
FB ist nur eine Bescheinigung, sie ist nicht zwingend notwendig. Man kann auch ohne sie leben, muss aber dann im Zweifelsfalle beweisen, dass man unter die Fiktionswirkung fällt und der alte
AT noch gilt.
So gesehen ist der Fehler egal, solange sich keiner stört. Wenn sich einer stört, kann er das mit der
ABH klären.
Aber wenn er Spass daran hat, kann er jeden Tag zu der
ABH gehen und die Leute dort nerven ... verzögert nur deren Arbeit und seinen
AT.