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Nationales Visum (Sprachkurs) Mutter mit 6 Jährigen Sohn (Gelesen: 3.178 mal)
UliB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 17.01.2019 um 14:38:58
 
Ok erstmal Danke für eure reichlichen Antworten.

Ich fange gleich mal mit dem wichtigsten an weil das hier so oft erwähnt wurde und ich es auch schon in anderen Posts so oft gelesen habe.

Wenn wir wirklich Heiraten wollten (was wir aber eben nicht wollen) und der Aufenhalt nur zum erreichen von A1 und anschließender Heirat dienen soll dann geht das deutlich einfacher und billiger. Das Level A1 ist wirklich nicht sehr schwierig und das könnte sie locker auch in einem Monat in Russland lernen. Und dann würde sie sicher auch keine 3000€ (6 Monate) für einen Intensiv Sprachkurs in Deutschland ausgeben.

Was für eine Alleinerziehende Mutter in Russland sicher nicht wenig ist. Die im Moment keine Arbeit hat. Ok man könnte jetzt sagen das ich den Kurs für sie Bezahlt habe NUR damit sie nach Deutschland kömmen kann.

Allerdings scheint es mir in meinen Augen schon sehr plausibel wenn sie oder ich bereit sind solch eine Summe zu investieren das sie dann auch wirklich die Deutsche Sprachen lernen will... und nicht nur das Level A1 zur Eheschließung (Die kosten müssen bereits bei Antragstellung bezahlt sein)


Ihr Ziel ist natürlich mit erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses in Deutschland eine Arbeit zu finden. Und nicht wieder nach Russland zurückzukehren.
Was ja auch ausdrücklich so erlaubt ist.

Ich Zitiere hier wieder das Visumshandbuch des Auswärtigen Amtes:
"Mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird der Wechsel des Aufenthaltszweckes nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses in Deutschland ausdrücklich ermöglicht. Kann also plausibel dargelegt werden, dass der Erwerb der Sprachkenntnisse der Vorbereitung eines Anschlussaufenthaltes dient,   muss eine Rückkehrbereitschaft nicht geprüft werden."

Warum muss der Sprachkurs in Deutschland erfolgen:

Hier für Zitire ich wieder aus dem Visumshandbuch:
"Insbesondere  für Ausländer, die eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, sind Kenntnisse der deutschen Sprache oft  unerlässlich. Daher ist es nachvollziehbar, dass einem derartigen Aufenthalt ein Sprachkurs vorangestellt werden soll."

Da sie eine Arbeit in Deutschland finden will sollte auch das warum geklärt sein oder sehe ich das falsch?

Jetzt zum erreichen des vorraussichtlichen Sprach Levels. Ich habe mich informiert (Quelle das Goethe Institut) das es durchaus möglich ist in 6 Monaten auf B1 oder vieleicht sogar B2 zu kommen. Da sie bereits 3 Fremdsprachen fliesend Spricht ist ihr das durchaus zuzutrauen.

Des weitern habe ich mich Informiert was für ein Sprachlevel man für welche Arbeit benötigt.

Jetzt zu ihrer Arbeit: Wie bereits erwähnt ist sie Jurist und hat einen Hochschulabschluss. Allerdings ist es ja auch sehr unwarscheinlich das sie an diese Arbeit und Deutschland weiter anknüpfen kann ohne sehr tiefergehende Deutschkentnisse. Das gute ist das will sie auch garnicht.

Allerdings ist mir auch klar das so eine 180 Grad Wende sich erstmal nicht besonders Plausibel anhört auch wenn des die Wahrheit ist.

Ihr wunsch ist es in der Mode und Beauty Industrie zu arbeiten. Wo sich bekanntermaße Russinen besonders gut auskennen...

Wir haben uns bereits Informiert es extieren viele Jobs in Deutschland wo Russischsprachige Mitarbeiter gesucht werden für Verkauf  und Beratung von Mode und Beauty Artikeln. Dabei kann sie die Deutsche Sprache praktisch anwenden und weiter vertiefen.

Ich Zitiere hier wieder das Visumshandbuch des Auswärtigen Amtes:
"inwieweit der Besuch eines Sprachkurses nach dem bisherigen Lebenslauf des Antragstellers nicht gänzlich fernliegend erscheint"

"Im Rahmen der Visumerteilung an Sprachschüler ist dem öffentlichen Interesse an der Förderung der deutschen Kultur und Sprache Rechnung zu tragen.  Zudem sind die privaten Interessen des Antragstellers zu berücksichtigen"

Jetzt meine Frage an euch wie kann man diese 180 Grad Wende Plausibel begründen?


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Antwort #16 - 17.01.2019 um 15:11:41
 
UliB schrieb am 17.01.2019 um 14:38:58:
Jobs in Deutschland wo Russischsprachige Mitarbeiter gesucht werden für Verkaufund Beratung von Mode und Beauty Artikeln. 


euch ist schon klar, dass sie als Russin nicht so ohne weiters eine Arbeitserlaubnis als Verkäuferin bekommt?
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Antwort #17 - 17.01.2019 um 16:09:17
 
UliB schrieb am 17.01.2019 um 14:38:58:
Jetzt meine Frage an euch wie kann man diese 180 Grad Wende Plausibel begründen?

Dazu fällt mir nichts ein - und muss es auch gar nicht.

Es gibt immer wieder mal vom Üblichen abweichende Lebensgeschichten.
Und bei denen gibt es genau zwei Varianten von Behördenreaktionen:
1. Völlige Ungläubigkeit samt fehlendem Willen, derlei zu verstehen
2. Anfängliche Ungläubigkeit, die durch einen überzeugenden Eindruck im Gespräch in Verständnis gekippt werden kann.

Letzteres kann man sich bei fabrizierten Geschichten klemmen.
Die haben wir täglich "und erkennen unsere Schweine am Gang".

Also ist ihre Geschichte entweder schon von sich aus überzeugend oder sie wird es auch nicht.


Das war jetzt unabhängig vom konkreten Fall, bezog sich nur auf außergewöhnliche Fälle.


Für den konkreten Fall nun: Als Juristin hätte sie bei entsprechendem Gehalt dann eine Chance, wenn sie in einer entsprechenden Kanzlei oder Beratungsfirma mit RUS-Bezug unterkommt.
Unqualifiziert hat sie keine Chance.
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Antwort #18 - 17.01.2019 um 19:55:02
 
UliB schrieb am 17.01.2019 um 14:38:58:
Allerdings scheint es mir in meinen Augen schon sehr plausibel wenn sie oder ich bereit sind solch eine Summe zu investieren das sie dann auch wirklich die Deutsche Sprachen lernen will... und nicht nur das Level A1 zur Eheschließung (Die kosten müssen bereits bei Antragstellung bezahlt sein)

Nein, plausibel ist das, zumindest für mich nicht, denn in Russland gibt es hinreichend Möglichkeiten Deutsch zu lernen und das nicht nur bis zur Stufe A1, dazu muss man nicht nach Deutschland kommen.

Außerdem dürften dort auch die Kurskosten erheblich niedriger liegen als hierzulande. Es muss ja zum Lernen nicht unbedingt das Goethe-Institut sein, bei anderen Sprachschulen ist das sicher preiswerter zu bekommen. Lediglich die Prüfungen sollte man dort beim Goethe-Institut absolvieren.
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Antwort #19 - 17.01.2019 um 21:11:57
 
Saxonicus schrieb am 17.01.2019 um 19:55:02:
in Russland gibt es hinreichend Möglichkeiten Deutsch zu lernen 

Das gilt wohl in den großen Städten, hört dann aber mit zunehmender Entfernung auf.
Zudem hat mir noch niemand glaubhaft begründen können, dass man ab etwa B2 wirklich gleich gut im Ausland einerseits und im deutschsprachigen Raum andererseits lernen kann.

Daher ist dieser mit weiteren Konjunktiven geschmückte Allgemeinplatz nicht mehr als ein Allgemeinplatz.


Knackpunkt im hier diskutierten Fall ist, dass eine Rechtsgrundlage für den offenbar gewünschten AT im Kapitel 2 Abschnitt 3 des AufenthG nicht plausibel zu begründen ist, im Abschnitt 4 nicht zu finden ist und im Abschnitt 6 nicht gesucht wird.

Damit sind wir dann wohl am Ende der Möglichkeiten.
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