Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst (Gelesen: 2.680 mal)
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
02.01.2019 um 13:27:53
 
Heute waren meine Frau (Pinay) und ich bei der Auslaenderbehoerde um eine NE zu beantragen.
Alle Dokumente waren okay, ausser dass wir statt dem Test Leben in Deutschland einen Einbuergerungstest hatten,
dachte das ist daselbe.
Aufgrund dessen wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es ohne Leben in Deutschland keine NE geben wird.
Ist das wirklich so?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #1 - 02.01.2019 um 13:49:38
 
Nein. Der Einbürgerungstest weisst das Vorhandensein entsprechender Kenntnisse nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AufenthG genau so nach, wie es der Test "Leben in Deutschland" tut. Wenn es dennoch Unklarheiten gibt, würde ich den Behördenleiter ins Gespräch miteinziehen, er/sie sollte bei dieser Frage Licht ins Dunkeln bringen (können).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #2 - 02.01.2019 um 14:10:46
 
Der Einbürgerungstest heißt "Leben in Deutschland". Das ist identisch.

Der Test kommt am Ende des Orientierungskurses. Mit 15 richtigen Antworten hat man den Orientierungskurs bestanden, mit 17 richtigen Antworten den Einbürgerungstest.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #3 - 02.01.2019 um 14:16:12
 
reinhard schrieb am 02.01.2019 um 14:10:46:
Der Einbürgerungstest heißt "Leben in Deutschland".

Nicht zwingend. Vermutlich geht es um einen bestandenen Einbürgerungstest, den es noch vor der Einführung des Tests "Leben in Deutschland" gab. Da der Sinn - und dementsprechend der Inhalt - beider Tests nahezu identisch sind, geht es hier dem Sachbearbeiter offensichtlich bloß um die Benamsung und nicht darum, was die beiden Tests belegen. Ist aber lächerlich und muss daher mit Unterstützung eines (hoffentlich) etwas mehr erfahrenen Leiters geklärt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #4 - 02.01.2019 um 15:03:59
 
Der Einbuerungstest wurde im Oktober 2018 gemacht,
Vielen Dank fuer die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #5 - 02.01.2019 um 15:21:04
 
Pantau schrieb am 02.01.2019 um 15:03:59:
Der Einbuerungstest wurde im Oktober 2018 gemacht,

Was steht auf dem entsprechenden Zertifikat? Steht da eben "Leben in Deutschland" oder bloß Einbürgerungstest?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #6 - 02.01.2019 um 17:44:25
 
Da steht ganz gross Einbuerungstest
und darunter " gemaess Paragraph 10 Abs. 5Satz 1 StAG"
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #7 - 02.01.2019 um 18:47:47
 
Lustig.

Meine Fragen:

1. Ist deine Frau im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 AufenthG? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, was hat sie für einen Titel (§)?

2. Hat deine Frau eine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten?

3. Ist sie schon länger hier? Seit wann?

4. Hat sie bewusst eine NE gemäß § 9 AUfenthG oder § 28 II AufenthG beantragt? Oder habt ihr schlicht eine NE beantragt?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #8 - 02.01.2019 um 19:28:06
 
Ja, sie hat die Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 28 Abs. 1.
Aufenthaltserlaubnis  ab dem 26.1.2016.
Sie wurde zum Integrationskurs verpflichtet, hat dann den Kurs nach einem Monat abgebrochen und sofort nur die B1 Pruefung beim Goetheinstitut gemacht.
Mit dem Kurs Leben in Deutschland, waren wir ueberzeugt, dass es auch nur die Pruefung notwendig ist  und diese gleichwertig wie der Einbuergerungstest ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #9 - 02.01.2019 um 19:33:02
 
Haben einfach eine NE beantragt, nicht wirklich bewusst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #10 - 02.01.2019 um 20:48:18
 
Beim BaMF unter Vorlage des Zertifikats Einbürgerungstest und dem Nachweis für B1 ein Zertifikat Integrationskurs beantragen. Das kann man dann der ABH vorlegen um die Erfüllung des Integrationskurses nachzuweisen. Dadurch wird die Blockade aus § 8 Abs. 3 S. 1 AufenthG behoben.

Sollte die Ausländerbehörde weiterhin darauf berufen, dass man einen Test "Leben in Deutschland" erfüllt haben müssen, kann man sich auf § 28 Abs. 2 AufenthG berufen und darauf verweisen, das im § 28 Abs  2 keine Kenntnisse über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet für die Erteilung der NE gefordert werden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Pantau
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

konstanz, Philippines
konstanz
Philippines
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben in Deutschland oder Einbuerunstwst
Antwort #11 - 03.01.2019 um 19:07:16
 
Vielen Dank fuer die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema