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Einbürgerungszusicherung aber nun Staatenlos geworden (Gelesen: 2.442 mal)
XinXinXin
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17.12.2018 um 20:21:12
 
Hallo allerseits!

nach sehr langem Warten auf die Entlassung aus meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit bin ich zur Botschaft gefahren und habe vor Ort die Entlassung abholen können. Man sagte mir, ich hätte in den nächsten Tagen sowieso eine Benachrichtigung bekommen.

Ich bin deshalb nun Staatenlos, da meinen Pass eingezogen wurde.

Ich bin eigentlich zur Botschaft gefahren, um meinen Pass verlängern zu lassen, weil ich diese für die Verlängerung meines Aufenthaltstitels benötige. Nach kurzer Recherche  seitens des Botschaft-Mitarbeiters stellte man fest, dass ich gar kein Staatsbürger meines Ursprungslandes mehr bin und daher keine Passverlängerung bekommen kann.

Mein Problem ist nun, dass ich in wenigen Tagen ohne Aufenthaltstitel mehr bin, keine Passverlängerung bekommen kann, und die Einbürgerungszusicherung schon in der Hand habe.

Ich befürchte nun, dass ich jetzt Probleme bei der Einbürgerung bekommen werde, weil ich keinen Aufenthaltstitel mehr habe. Mit der Fiktionsbescheinigung kann ich nicht eingebürgert werden.

Brauche ich nun einen Anwalt oder mache ich mir Sorgen umsonst.

Danke alle im Voraus!
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Aras
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Antwort #1 - 17.12.2018 um 22:42:07
 
Sowas passiert und ist relativ unproblematisch. Du brauchst jetzt auch keinen ausländischen Pass und auch keinen Anwalt. Geh morgen (bzw. vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis!) mit der Ausbürgerungsurkunde zur Ausländerbehörde, erkläre was passiert ist und lass dir einen Aufenthaltstitel als Ausweisersatz erteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Ralf
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Antwort #2 - 18.12.2018 um 00:30:11
 
Sinn und Zweck der Einbürgerungszusicherung ist doch, dass die bisherige
Staatsangehörigkeit verlustig geht, folglich wird es durch eben diesen
Verlust auch keine Nachteile beim Einbürgerungsprozess geben.
Dass das manchmal mit den ausländerrechtlichen Vorschriften kollidiert
ist bekannt, wird aber so hingenommen, da unvermeidbar.
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XinXinXin
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Antwort #3 - 18.12.2018 um 21:08:12
 
Die Ausländerbehörde hat mich gebeten bei der Einbürgerungsbehörde eine Identitätsbescheinigung zu holen. Hoffentlich wird das kein Problem sein. Ich habe nur noch wenige Tage Gültigkeit auf meinem Aufenthaltstitel aber kein Pass mehr.
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Dr.Turner
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Antwort #4 - 02.11.2019 um 18:01:13
 
und was war das Endergebnis? Ich bin jetzt auch in so eine Situation!
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HeFi
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Antwort #5 - 02.11.2019 um 18:47:18
 
Dr.Turner schrieb am 02.11.2019 um 18:01:13:
und was war das Endergebnis? Ich bin jetzt auch in so eine Situation!

Wir kennen Deine Situation nicht.
Du hast eine Einbürgerungszusicherung von der EBH ?
Du hast eine Ausbürgerung von Deinem Herkunftsstaat ?

Dann geh damit zur EBH und hole die EinbürgerungsUrkunde.
Anschließend beantragst Du mit dieser (und mit dem eAT) einen dt. BPA und dt. Pass

Dr.Turner schrieb am 30.01.2017 um 19:27:59:
Ich darf meine Einbürgerungsurkunde abholen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1484943498/19#19
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Antwort #6 - 04.11.2019 um 08:14:48
 
Die Situation ist die gleiche.
------------
Aber
  weinend
Nach der Abgade müssen die Angragen erneut gestartet werden weil die Zusicherung 8 Monten alt ist?
Dass ist eine Nachteil für die Leute, die Verzicht zeigen müssen oder nicht?
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Aras
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Antwort #7 - 04.11.2019 um 09:36:14
 
Die Abfrage ist in der Regel 6 Monate gültig.
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Antwort #8 - 04.11.2019 um 12:53:58
 

und wie lange dauert allein die polizeiliche Überprüfung?
Was beinhaltet diese Überprüfung?

Danke.
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Antwort #9 - 04.11.2019 um 14:19:36
 
Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 08:14:48:
weil die Zusicherung 8 Monten alt ist?

Die Einbürgerungszusicherung ist idR 2 Jahre gültig.
In der Zwischenzeit kann idR bequem eine ggf nötige Ausbürgerung erfolgen.

Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 12:53:58:
und wie lange dauert allein die polizeiliche Überprüfung?

Leider sind die Propheten unter uns zZ nicht online.
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Dr.Turner
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Antwort #10 - 04.11.2019 um 18:30:53
 
HeFi schrieb am 04.11.2019 um 14:19:36:
Leider sind die Propheten unter uns zZ nicht online.


Na klar aber diese Info könnten auch die Menschen sagen. Ein normaler Mensch ohne Strafen kriegt die Führungszeugnis z.B. in 3 Wochen! Also...
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