Hallo,
folgendes Problem ist aufgetaucht:
Eine 19jährige eritreische Frau mit 10j. Bruder bekam am 14.12. vom
BAMF den Bescheid, dass subsidiärer Schutz abgelehnt wurde. Sie haben lediglich einen Abschiebeschutz erhalten. Die beiden leben in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Jetzt geht es um die Frage des Widerspruchs. Die Frau hat einen Vormund in einer anderen Stadt, 3Std. entfernt, das Kind ebenfalls in einer anderen Stadt (nicht dieselbe wie die Schwester).
Müssen die Vormünder den Widerspruch schreiben oder kann sie sich selber einen Anwalt suchen?
Würde es ausreichen, wenn sie schreibt, Begründung wird nachgereicht?
Da die Zeit läuft, dürfte es schwer sein, einen Termin bei einem Anwalt sowie Beratungsschein vom Gericht zu bekommen.
Würde die Frist am 31.12.18 ablaufen? Zählen Feiertage in der Zeit mit?
Weil sie bei Ankunft in DE minderjährig war, jetzt aber volljährig, zählt der Vormund überhaupt noch?