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Ernsthaftes Bemühen - A1 - nachweisen (Gelesen: 2.513 mal)
Melanny
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08.12.2018 um 09:36:43
 
Wie weist man nach, falls es dazu kommen sollte, dass man für A1 gelernt hat, ohne einen Kurs selbst bzw. online besucht zu haben? (durch Prüfungsteilnahme, ist mir bekannt.)
Mir geht es um das selbstständige regelmäßige Lernen allein mit Partner.

Mein Mann hat 2019 nur einmal (mit Glück zweimal) die Möglichkeit, im Heimatort eine Prüfung abzulegen. Schafft er es nicht, reist er trotzdem ein (Die Möglichkeit dazu hat er), um es dann hier zu schaffen.
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Antwort #1 - 08.12.2018 um 14:31:59
 
Es gibt dafür kein Pauschalrezept.

Und Du vergisst eines der drei Schlüsselwörter: erfolglos.

Nur im Falle nicht bestandener A1-Examen, also fehlenden Erfolgs, kann die Frage (mindestens) einjähriger Bemühungen relevant werden.

Vor dem Hintergrund, dass die übergroße Mehrzahl der Betroffenen bei ernsthaftem Bemühen A1 deutlich unterhalb eines Jahres schafft - wie deutlich, mag regional unterschiedlich sein - ist eine solche Behauptung jedoch keine, der man sofort und unbesehen glaubt.

Vor etwa einem halben Jahr versuchte mir mal eine junge Frau einjährige erfolglose Bemühungen einzureden, die mit ihrem ebenfalls anwesenden Ehepartner dann flüssig auf Englisch kommunizierte.
Man mag mich für gemein halten, aber der habe ich einfach nicht geglaubt. Kein Wort zum Thema.
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Antwort #2 - 08.12.2018 um 16:36:16
 
Danke für Deine Einschätzung. Ich habe mir noch einmal Gedanken gemacht.

Einen persönlichen Kursbesuch im Heimatland versuchen wir nicht.
a) drei-vier Flugstunden entfernt
b) Haus(halts)auflösung und -veräußerung stehen an
c) Verkauf in der Winterzeit ist utopisch
d) Hauptgrund: Kursbesuch erschwert durch Alter - 66+ (Lerntempo und Merkfähigkeit)

Ein Umzug in eine andere Provinz würde auch den Verlust seiner günstigen KV-Regelung für den Aufenthalt hier beim Warten auf die AE bedeuten.

online Kurs entfällt ebenfalls
Kurs mit Referenzsprache (auf Probe) funktionierte nicht. Mein Verdacht: Man ist mehr auf jüngere Lernende eingestellt.
Wir kommen allein besser zurecht. Ich kann auf sein Lerntempo eingehen.

Plan A (günstigste Lösung)
Er schafft A1, kommt her, beantragt AE, KV+Reiseversicherung aus Heimatprovinz noch 7 Monate bei Abwesenheit gültig (neue Regelung seiner Provinz), erhält (hoffentlich) innerhalb der 7 Monate AE für  über ein Jahr, Anmeldung bei der GKV

Plan B
schafft es nicht, kommt her, beantragt AE ohne A1, bekommt FB, holt A1 (Vorkenntnisse) nach und schafft es, innerhalb der 7 Monate AE zu bekommen
Für FB müsste man wohl das Bemühen nachweisen.
Aber wie weist man vorangegangenes privates Bemühen (ohne Anmeldungen, ohne Teilnahmebestätigungen) nach, wenn Versuche (Examen) fehlschlagen? Ich/Er können nur ein tägliches privates Lerntagebuch führen bzw. ausgefüllte Arbeitsmaterialien vorweisen.

Plan C
schafft es im Vorfeld nicht, keine FB, "technische Ausreise" durch Sichtvermerksabkommen, um 180 Tage Lernaufenthalt auszuschöpfen, schafft A1, AE beantragen
einziges Problem: Heimat-KV läuft aus, Übergangsversicherung notwendig, um in die GKV zu kommen

Danke für den Tipp. Bei der gemeinsamen Vorsprache, werde ich mir die größte Mühe geben, nicht mit ihm in seiner Muttersprache, sondern auf A1-Niveau zu kommunizieren.
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« Zuletzt geändert: 08.12.2018 um 16:48:38 von Melanny »  
 
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Antwort #3 - 09.12.2018 um 00:33:27
 
Es wäre nett, würdest Du konkrete Fragen mit allen nötigen Informationen versehen.
So musste ich mir heraussuchen, dass Dein Mann Kanadier ist.

Dennoch bleibt es dabei, dass hier niemand ein Rezept bieten kann. Wenn Deine ABH Deinen Vortrag für glaubwürdig hält, kann es mit ganz wenig Belegen gut gehen. Hält sie es nicht, können auch viele Belege nutzlos sein.

Ich ganz persönlich könnte mich vermutlich mit einer Variante anfreunden, wo der Ausländer gleich nach der Einreise einen Sprachstandstest macht (und bitte nicht mit 0 von 100 Punkten, sondern ein Wert, der nach vorherigem Lernen aussieht) und mir verspricht, alle 6-8 Wochen neue Sprachstandstests zu  machen.

Zeigen die ansteigende Ergebnisse, das nach Bemühen aussehen ...

Aber nochmal: Das ist meine eigene Meinung.
Dies übrigens trotz der Tatsache, dass in meiner eigenen Praxis zwei von drei Vorträgen zu "einjährigen erfolglosen Bemühungen" entweder sofort Blödsinn sind oder bereits beim Kratzen an der Oberfläche in sich zusammenfallen.
In einem Fall z.B. bei der Nachfrage beim Goethe-Institut: Man kann nicht wirklich Erfolg erwarten, wenn man weniger als 50% der Kursveranstaltungen besucht.
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Antwort #4 - 09.12.2018 um 06:41:01
 
Danke für Deine Antwort. Sie hilf uns. Tut mir leid, ich hielt die Herkunft meines Mannes nicht für relevant betreffs der Frage und ich wollte auf gar keinen Fall irrtümlicherweise  den Eindruck erwecken, dass wir auf Grund seiner Herkunft eine "Sonderbehandlung" erwarten  würden. Erwarten wir nicht.

Er wird im April einen Sprachtest machen. Ob er ihn dann zu Hause (Wohnort) wiederholen kann, ist noch nicht klar. Die Uni dort bietet sehr wenig Prüfungs-Termine (keine Kurse) im Jahr an. Vor allem wegen A1 haben wir schon die FZF um ein Jahr nach hinten verschoben, um nach vorn Luft zu haben.

Diesen Test wird er auch mit Punkten absolvieren, 50 traue ich ihm dann doch schon zu. Und wenn sich ihm hier noch die Möglichkeit der Wiederholung bietet, dann dürfte es machbar sein - auch ohne Goethe-Institut. Ich bin dann den ganzen Tag zu Hause und kann mit ihm persönlich lernen und üben. Beruflich habe ich selbst mitunter reichlich Integrationsschüler unterrichtet und 40 Jahre Erfahrung, wie man Sprachen lehrt. Eine Freundin und Kollegin würde uns auch unterstützen.

Wir werden uns bemühen, sehr sogar, denn es geht nicht nur um den AE, sondern auch um die KV.
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« Zuletzt geändert: 09.12.2018 um 06:55:22 von Melanny »  
 
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Antwort #5 - 09.12.2018 um 08:48:25
 
Kanada ist auch nicht wichtig für die Frage an sich, sondern für Deine hier genannten Pläne.

Nicht einer enthielt ein Visumverfahren.

Entsprechend hättest Du Dir eine Reihe unzutreffender Informationen oder Belehrungen einfangen können ...
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Antwort #6 - 09.12.2018 um 09:47:55
 
Danke für Deine erklärenden Worte.

Verstehe, nicht jeder hätte ableiten können, dass meine Pläne legale Möglichkeiten sind, sondern vermuten können, dass eine Umgehung des Visumverfahrens im Raum stünde.
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Antwort #7 - 15.04.2019 um 21:07:15
 
Nur kurz:
Mein Mann hat die Prüfung bestanden - 75%.

Kein Kurs, aber mit einem wohl durchdachten, ausgearbeiteten eigenen Plan - gelernt zu zweit via Telefon und online, knapp 6 Monate von Montag bis Sonntag.

Ich bin happy.
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