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" Einreisefreiheit" (Gelesen: 2.614 mal)
alici88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.11.2018 um 15:23:45
 
Guten tag an alle ich hoffe ihr könnt mir noch ein weiteres mal behilflich sein.

Ich bin deutsche staatsangehörige und habe eine zu 100% behinderte tochter mit dem pflegegrad 4 die ebenfalls deutsche staatsangehörige ist.
Mein mann türkischer staatsbürger hat eine tochter(13) aus erster ehe auch türkische staatsangehörige die in der türkei lebt und dort zur schule geht.
Wie oben schon erwähnt haben wir eine behinderte tochter die therapien usw. Machen muss aber dadurch das wir jedes jahr in die türkei zu unserer tochter reisen wird jedes mal alles unterbrochen und wir beginnen in einer hinsicht von vorne.
Jetzt möchte ich wissen ob es nicht so etwas gibt wie zb eine erlaubnis das unsere in der türkei lebende tochter eine einreiseerlaubnis bekommen kann damit wir nicht jedes jahr in die türkei fliegen müssen. Und sie nach deutschland in den schulferien kommen kann.
Ich danke schon einmal im voraus für eure antworten lg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 28.11.2018 um 15:31:02
 
Die Tochter kann, vertreten durch eine Erziehungsberechtigte, ein Visum beantragen. Es ist auch möglich, ein Jahresvisum (geht dann über 1, 2 oder 3 Jahre, erlaubt mehrere Kurzbesuche) zu beantragen.

Ist eher eine Frage an die Mutter des Kindes. Und man muss mit der Fluggesellschaft klären, wie ein Kind alleine reist.
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alici88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.11.2018 um 15:36:02
 
Wie muss dieses visum beantragt werden welche voraussetzungen gibt es? Das erziehungsrecht hat mein mann die mutter kümmert sich nicht wirklich die tochter lebt bei den großeltern. Ich danke für die schnelle antwort
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.11.2018 um 16:03:32
 
Ein Besuchsvisum hat immer zur Voraussetzung, dass die Rückkehr gesichert ist (könnte mit der Schule begründet werden) und der Aufenthalt hier ohne Sozialhilfe gesichert ist (könntet Ihr beide sicherlich zusagen).

Den Antrag muss jemand stellen, der erziehungsberechtigt ist, und die andere muss zustimmen. Sonst befürchtet die Botschaft vielleicht eine Entführung. Da es hier etwas untypisch ist, muss man sowieso einen Begleitbrief schreiben. Auf jeden Fall muss klar sein, dass der Vater das Kind nicht hierbehalten will und nur aus Bequemlichkeit das falsche Visum (Besuchsvisum) beantragt.

Ob die Botschaft auf die Zustimmung der Mutter verzichten kann, weiß ich nicht. Das müsste am besten der Vater mit der Botschaft klären. Das Kind beantragt dann entweder ein Besuchsvisum oder ein "unechtes Jahresvisum".
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alici88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.02.2019 um 16:20:23
 
Eine frage habe ich noch könnte auch zum beispiel der opa bürgen für seine enkeltochter? Also er ist in hinsicht auf das finanzielle sehr gut betucht und würde sich auch verpflichten oder müssen wir hier uns verpflichten?
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.02.2019 um 18:19:37
 
Hallo,

auch der Opa kann sich verpflichten ("bürgen").

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.02.2019 um 19:48:58
 
alici88 schrieb am 07.02.2019 um 16:20:23:
Eine frage habe ich noch könnte auch zum beispiel der opa bürgen für seine enkeltochter? 

Wenn der Opa in Deutschland wohnt ist das ohne weiteres möglich.

alici88 schrieb am 28.11.2018 um 15:36:02:
Das erziehungsrecht hat mein mann die mutter kümmert sich nicht wirklich die tochter lebt bei den großeltern.
Der Opa in der Türkei kann das allerdings nicht, denn auf dessen Vermögen/Einkommen haben die deutschen Behörden im Ernstfall keinen Zugriff.
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Antwort #7 - 07.02.2019 um 19:53:25
 
Saxonicus schrieb am 07.02.2019 um 19:48:58:
Der Opa in der Türkei kann das allerdings nicht,

Gibt es für diese pauschal formulierte Weisheit auch eine Grundlage?

Wir sind uns einig, dass eine deutsche VE nicht geht, aber das war nicht die Frage: Das Wort VE stand dort nicht.
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Antwort #8 - 18.02.2019 um 20:15:47
 
Moin,

Ich wollte nur darauf hinweisen, daß Flüge unbegleiteter Kinder kein Schnäppchen sind. Mit 13 Jahren ist das zwar kein Problem aber eben deutlich teurer als die günstigen Tickets für vielleicht 2-300€ für Hin- und Rückflug.

Gruß,
Norbert
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